Hallo,
ich habe eine Frage zu den Betriebsformen in der Binnenschiffahrt. Ich habe gegoogelt und festgestellt, daß z.B. in der RheinSchUO die Betriebsformen A1 (14 h Fahrtzeit pro 24 h), A2 (18 h pro 24 h) und B (ununterbrochene Fahrt) beschrieben werden. Ich nehme an, daß die Schiffe in der Ruhezeit irgendwo anlegen oder ankern. Gibt es festgelegte "Ankerzonen" oder ist es dem Belieben des Schiffsführers überlassen (natürlich nur außerhalb evtl. Verbotszonen)? Auf den Segeltörns, an denen ich teilgenommen habe (Ijsselmeer), wurde immer Ankerwache gegangen (wenn wir mal geankert haben, meist wurde über Nacht in einem Hafen festgemacht und es war keine Wache nötig). Ich nehme an die beiden Schiffsführer behalten ihren Sechsstunden-Rhytmus Wache/Ruhe bei und so ist für die Ankerwache gesorgt. Richtig?
Zum Schluß - welche Betriebsform ist am gängigsten? Ich habe zwei Hinweise gefunden, einmal hieß es A2 und das andere mal B.
Vielen Dank und Gruß,
Fynn