Danke für die Beiträge.

Auf der sicheren Seite ist der Schiffsführer/Betreiber wohl am ehesten wenn das Schiff irgendwo anlegt (kostet bestimmt i.d.R. Gebühren) oder er bezahlt den Bereitschafts-/Wachdienst. Wie letzterer aussieht, ist natürlich Auslegungssache. Der eine sitzt im Steuerstand und sieht fern (liest/surft im www/bastelt Buddelschiffe), der andere sieht es als ausreichend an, wenn er bei Verdriften alarmiert wird und binnen Minutenfrist (ups, schon die nächste Auslegungssache...) eingreifen kann. Die Formulierung "An Bord ... muss sich ständig eine einsatzfähige Wache aufhalten." ist ja ausreichend allgemein formuliert. Na ja, das Thema ließe sich zweifellos ausgiebig durchdiskutieren. Ich halte als Antwort auf meine Frage mal fest, daß A1- und A2-Schiffe in der gesetzlichen Ruhezeit anlegen oder sicher ankern. Die nötige Bereitschaft wird durch den Schiffsführer in Absprache mit der Crew sichergestellt. Bei A2 paßt es gut in den Wachrhytmus der beiden Schiffsführer.

Gruß,
Fynn