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Thema: Das Schiff aufdrehen

  1. #1
    Administrator Avatar von Stadt_Aschaffenburg
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    Standard Das Schiff aufdrehen

    Hallo,

    gestern abend auf dem Heimweg von Luxemburg mal die schöne Rheinstrecke gefahren und was seh ich?
    Die Wunnenstein aufdrehen zu Berg, um zu ankern.

    Der Markus-P hatte schon geankert.

    LG
    Michael
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  2. #2
    Avatar von Wasserratte
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    Standard Das Schiff aufdrehen

    Was bedeutet in der Schifffahrt der Begriff "Aufdrehen" - was wird da aufgedreht und welche Regeln herrschen hier??

    Es ist auf jeden Fall keine Leine, die damit gemeint ist.
    Mit freundlichem Gruß Christa

  3. #3
    Avatar von helmut1972
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    Hallo!

    Also bei uns in der Donauschifffahrt bedeutet es folgendes: Ein talfahrendes Schiff oder ein Konvoi führt ein Wendemanöver aus und fährt anschließend zu Berg, zu einer Liegestelle oder in den Hafen! Er dreht auf und rondiert über Steuerbord oder Backbord, Rondo = Wendemanöver! Weitere Erklärung: Dreht auf = der Schiffsführer muß seinen Verband zur Wendung drehen!

    mfG helmut1972

  4. #4
    Administrator Avatar von Gerhard
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    Hallo Helmut

    am Rhein ist es nicht anders

    Gruß Gerhard

  5. #5
    Avatar von Wasserratte
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    Prima. Welche Signale aber muß der Schiffer geben, dass er das Wendemanöver ankündigt?
    Mit freundlichem Gruß Christa

  6. #6
    Avatar von helmut1972
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    Hallo!

    Aus der österreichischen Wasserstraßen Verkehrsordnung:

    a) „einen langen Ton und einen kurzen Ton“, wenn es über Steuerbord wenden will;
    b) „einen langen Ton und zwei kurze Töne“, wenn es über Backbord wenden will.
    Da dies internationale Regelungen sind, gilt das für alle Binnenwasserstraßen.

    III. Schallzeichen der Fahrzeuge

    Die Schallzeichen, mit Ausnahme der Glockenschläge und des Dreitonzeichens, müssen aus einem Ton oder mehreren Tönen hintereinander bestehen, die folgende Eigenschaften aufweisen:
    - kurzer Ton: ein Ton von etwa einer Sekunde Dauer;
    - langer Ton: ein Ton von etwa vier Sekunden Dauer.
    Die Pause zwischen zwei aufeinander folgenden Tönen muss etwa eine Sekunde betragen, ausgenommen beim Zeichen "Folge sehr kurzer Töne", das aus mindestens sechs Tönen von je etwa einer viertel Sekunde Dauer bestehen muss, wobei die Pause zwischen den Tönen ebenso lang ist.

    mfG helmut1972

  7. #7
    Avatar von Wasserratte
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    Hallo Helmut,
    das ging jetzt flott.
    Ich denke gerade über die Signale nach, die die Schiffe abgeben mussten, wenn sei in oder aus einem Hafen gefahren sind.

    Ob sie damit auch ankündigten, dass sie zu Berg oder zu Tal fahren?

    LG
    Mit freundlichem Gruß Christa

  8. #8
    Avatar von helmut1972
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    Hallo!

    Aus der österreichischen Wasserstraßen Verkehrsordnung:

    § 6.16 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen, Überqueren der Wasserstraße
    1. Fahrzeuge dürfen in einen Hafen oder eine Nebenwasserstraße nur einfahren oder aus ihnen ausfahren, noch in die Wasserstraße einfahren oder sie überqueren, nachdem sie sich vergewissert haben, dass diese Manöver ausgeführt werden können, ohne dass eine Gefahr entsteht und ohne dass andere Fahrzeuge unvermittelt ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit ändern müssen.
    Ein Talfahrer, der zur Einfahrt in einen Hafen oder in eine Nebenwasserstraße aufdrehen muss, muss einem Bergfahrer, der ebenfalls einfahren will, die Vorfahrt lassen.
    Wasserstraßen, die als Nebenwasserstraßen gelten, können durch ein Zeichen E.9 oder E.10 (Anlage 7) bezeichnet sein.
    2. Fahrzeuge, die ein Manöver gemäß Z 1 beabsichtigen, das andere Fahrzeuge dazu zwingt oder zwingen kann, ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit zu ändern, müssen ihre Absicht rechtzeitig wie folgt ankündigen durch:
    - „drei lange Töne und einen kurzen Ton“, wenn sie vor der Einfahrt oder nach der Ausfahrt ihren Kurs nach Steuerbord richten wollen;
    - „drei lange Töne und zwei kurze Töne“, wenn sie vor der Einfahrt oder nach der Ausfahrt ihren Kurs nach Backbord richten wollen;
    - „drei lange Töne“, wenn sie nach der Ausfahrt die Hauptwasserstraße überqueren wollen.
    Vor Beendigung des Überquerens müssen sie erforderlichenfalls geben:
    - „einen langen und einen kurzen Ton“, wenn sie ihren Kurs nach Steuerbord richten wollen, oder
    - „einen langen Ton und zwei kurze Töne“, wenn sie ihren Kurs nach Backbord richten wollen.

    Ich kann jetzt nur für die Donauschifffahrt sprechen, denke aber es wird auf euren Wasserstraßen gleich sein, wenn nicht bitte ich um Berichtigung.

    mfG helmut1972

  9. #9
    Historische Bilder Avatar von Hermann
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    Deutschland Aufdrehen zur Tal

    Hallo,


    hier ist das Aufdrehen zu Tal mal bildlich gesehen.

    Gruß
    Hermann
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    Geändert von Hermann (25.08.2009 um 22:43 Uhr)

  10. #10
    Avatar von Jürgen F.
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    Standard

    Das ist ja hier wie auf der Schifferschule, nur waren da nicht so viele Streber

    Schöne Grüße
    Jürgen
    Wer nicht ans Ruder darf, der wird auch das Fahren nicht lernen

    https://www.juergens-schiffsbilder.de/

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