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Thema: Man kann sich ja mal vertun

  1. #31

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    Deutschland Bund errare humanum est..

    Auch Behörden sind nicht unfehlbar... die V/S Küstrin wurde verkehrt beschriftet, diese ENI gibt es in keinem offiziellen Register.??
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  2. #32

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    Hallo bei #29
    Die Flagge wird geführt nach dem Land wo das Schiff gemeldet ist. Egal Schiff oder Böötche. Der von Maasbracht sollte eine NL Flagge führen, ansonsten soll er sein Wohnort (des Eigentümers) angeben, zB Gelsenkirchen und dann deutsche Flagge.
    So darf ich als Niederländer genauso wenig die NL Flagge führen (d.h. hinten). Ho meines Schiffesist nun mal Dorfprozelten, weil ich dort wohne und das ist in Deutschland.
    Die NL Flagge durfte ich führen (vor allem in Fussballzeiten) am Steuerhaus oder vorne. Obwohl vorne wieder Zielland (Rheinschiffahrt) oder Gastland(Donauschiffahrt) bedeuten kann.
    Neulich sagte mir ein belgischer Kollege: das sieht man nicht oft: ein deutsches Schiff mit der Oranje NL Fussballflagge.!
    Das ist internationales Flaggengesetz, ein WSP Beamter hat mir da so mal Beispiele erzählt, auch Forumsmitglied -otto- wird das bestätigen können, weil er damit zu tun hatte.
    Gruss Jozef, mit deutscer Flagge aber ohne gelbe Nummernschild!

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