Der Begriff "Koppelverband" ist in der Rheinschifffahrt geläufig und es bezeichnet ein SGMS mit Schubkahn oder Schubleichter. Offiziell gibt es diesen Begriff, Laut Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und Binnenschifffahrtsstraßenordnung aber nicht. Da fällt diese Formation unter den Begriff "Schubverband".
eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem oder den Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, die den Verband fortbewegen und als "schiebendes Fahrzeug" oder "schiebende Fahrzeuge" bezeichnet werden; hierzu zählen auch Gelenkverbände, deren Kupplungen an nicht mehr als einer Stelle ein gesteuertes Knicken ermöglichen;


Der Begriff "Gelenkverband" wird in der BinSchStrO nochmal extra definiert
eine Zusammenstellung von Fahrzeugen hintereinander, die mindestens an einer Stelle durch Gelenkkupplung verbunden sind, unabhängig davon, welches Fahrzeug die Hauptantriebskraft stellt;


Dafür gibt es in beiden PVen den Begriff "Gekuppelte Fahrzeuge"
eine Zusammenstellung von längsseits gekuppelten Fahrzeugen, von denen sich keines vor dem Fahrzeug mit Maschinenantrieb befindet, das die Zusammenstellung fortbewegt;
Allerdings wird das in der RheinSchPV groß und in der BinSchStrO klein geschrieben.

Noch Fragen??

In die Mosel- und Donauschifffahrtspolizeiverordnung hab ich noch nicht reingeschaut.

Gruß Norbert