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Thema: Ausweichfunkkanal für Funkkanal 10?

  1. #11

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    Hallo!

    Ich habe in meinen Unterlagen folgendes gefunden:

    Wenn Kanal 10 gestört ist oder dort z.B. Notverkehr angewickelt wird, muss während der Fahrt eines Schiffes der UKW-Kanal 13 abgehört werden.

    Für Funkverbindungen sozialer Art dient der UKW-Kanal 77 im Binnenschifffahrtsfunk.

    Nur die UKW-Kanäle 15 und 17 dürfen im Verkehrskreis "Funkverkehr an Bord" benutzt werden.


    Was ich öfters von den Kollegen aus Haren Ems höre ist : "Gehe mal eben auf Bodo"

    Gruß
    Daniel
    Wir leben ständig über unsere Verhältnisse, aber immer noch nicht standesgemäß!

  2. #12
    Avatar von Dewi
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    Hallo Peter,

    wie immer eine sehr ausführlich Erklärung. Man(n) merkt, Du bist vom Fach.

    Gruß Dewi

  3. #13
    Avatar von p-m
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    Hallo Dewi

    Danke für die "Blumen". Die Fernmelde- und Kommunikationstechnik hat in den vergangenen Jahrzehnten gewaltige Fortschritte gemacht und wird sich weiter entwickeln. Es war sehr interessant, mehr als 4 Jahrzehnte hautnah miterleben zu dürfen.

    Freundliche Grüsse

    Peter
    Elektronik ist, wenn es trotzdem tut, und keine(r) weiss warum.

  4. #14

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    Nicht nur Schiffer aus Haren/Ems kennen "BODO".... Kanal 68...

  5. #15
    Avatar von p-m
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    Standard BODO

    Hallo zusammen

    Nur ist der Simplex-Kanal 68 eigentlich dem Verkehrskreis "Nautische Informationen" und nicht "Schiff-Schiff" zugeordnet. In den Niederlanden nicht so empfehlenswert, da die Kollegen von der Agentschap Telecom - wie erwähnt - zeitweise sehr hellhörig sein können. In Deutschland dürfte die Chance eher gering sein, deswegen zu einem Knöllchen zu kommen.

    Für private (soziale) Gespräche im Verkehrskreis Schiff-Schiff steht neben dem bekannten Kanal 77 seit einiger Zeit auch der Kanal 72 zur Verfügung, allerdings mit örtlichen Beschränkungen [Handbuch, Anhang 2, Fussnoten a), r), u)].

    Freundliche Grüsse

    Peter
    Elektronik ist, wenn es trotzdem tut, und keine(r) weiss warum.

  6. #16
    Avatar von p-m
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    Standard Ausweichfunkkanal für Kanal 10 ist Kanal 13

    Hallo zusammen

    Herzliche Gratulation an Dominic, weno54 (Werner) und DanielSchulna für die richtige Antwort. Der Kanal 10 ist der 1. Kanal für den "Verkehrskreis Schiff-Schiff" und der Kanal 13 ist der 2. Kanal und damit der Ausweichkanal, wenn der Kanal 10 beispielsweise durch Notverkehr belegt oder massiv gestört ist. Ich wusste doch, dass auf das Fachwissen im Forum Verlass ist, obwohl mein Kollege an unserem Hauptsitz der Ansicht war, dass das wahrscheinlich niemand mehr weiss.

    Das Peinliche an der Geschichte ist, dass der Hinweis auf den Kanal 13 nur im "Regionalen Abkommen über den Rheinfunkdienst (Brüssel 1970)" sowie in der "Regionalen Vereinbarung über den Rheinfunkdienst (München 1976)" vorhanden war und beim Aushandeln der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschiffahrtsfunk (Brüssel 1996)" aus unerfindlichen Gründen verloren gegangen ist, und keine(r) hat's gemerkt! In der aktuell gültigen "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (Basel 2000)" ist zwar der Kanal 10 als 1. Kanal für den "Verkehrskreis Schiff-Schiff" definiert [Fussnote e)], aber die Definition des 2. Kanals fehlt, was absolut unlogisch ist. Bei den Prüfungen wurde trotzdem munter nach diesem Ausweichkanal gefragt, obwohl seit 1996 weder in der Vereinbarung selber noch im Handbuch eine Grundlage für diese Prüfungsfrage vorhanden ist.

    Ein ganz spezieller Dank geht an Dominic für den Hinweis auf die Ziffer 6.4 des Handbuchs über den Binnenschifffahrtsfunk, aber auch dazu fehlt in der Basler Vereinbarung vom 6. April 2000 die Grundlage.

    Wie das ganze auskam? Eine benachbarte Fernmeldeverwaltung ist daran, ihren Prüfungsfragenkatalog im Sinne der Empfehlung Nr. 4 der Basler Vereinbarung zu überarbeiten und zu harmonisieren. Dabei stiessen die Kollegen auf die Frage und die Antwort nach dem Ausweichkanal für Kanal 10, fanden aber mit bestem Willen keine Grundlage dazu. Daher erging eine Anfrage an die Schweiz, ob wir noch etwas über diesen Ausweichkanal wissen. Ich musste sehr tief in meinem persönlichen Archiv graben und wurde fündig. Die Ergebnisse (gescannte Auszüge aus den Abkommen bzw. Vereinbarungen von Brüssel 1970, München 1976, Brüssel 1996 und Basel 2000) sind leider zu gross, um sie als PDF-Dateien hier anzuhängen. Wer daran interessiert ist, kann sie gerne per PN bei mir bestellen.

    Es ist davon auszugehen, dass dieses Thema am 14. Meeting des Committee RAINWAT (Regional Arrangement concerning the Radiotelephone Service on Inland Waterways) vom 27. und 28. Oktober 2009 in Hamburg von den Vertretern der 16 Vertragsverwaltungen besprochen wird.

    Freundliche Grüsse

    Peter
    Geändert von p-m (19.10.2009 um 09:06 Uhr) Grund: Tippfehlerkorrektur
    Elektronik ist, wenn es trotzdem tut, und keine(r) weiss warum.

  7. #17

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    Hab mal bisschen durch alte beitrage gelesen und den Begriff Bodo gefunden! Weiß den jemand wie es zu dem Begriff kam und warum damit Kanal 68 gemeint ist? ;-) weiß das außer ein harener,jemand?

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