Hallo zusammen
Ich kann auch kein niederländisch. Gemäss Wörterbuch heisst "Dubbel" auf Deutsch "Doppel". Leider habe ich auch zu wenig praktische Erfahrung, um zu wissen, ob mit "dubbelt" Doppeleins (Kanal 11, d.h. einer höher), Doppelsieben (Kanal 77) oder die beiden Funkkanäle 15 und 17 des Verkehrskreises "Funkverkehr an Bord" gemeint sind.
Einen Kanal höher oder tiefer als Ausweichkanal für Kanal 10 ist sicher das Einfachste, Bequemste und auch nachvollziehbar, könnte aber eventuell (wenn's falsch läuft) zu einem Knöllchen führen. Die Kollegen der niederländischen Agentschap Telecom sind zweitweise sehr hellhörig und verschicken Verstossmeldungen an die Fernmeldeverwaltung des Heimatstaates des betreffenden Schiffs.
Der Kanal 9 (einen tiefer) ist dem Verkehrskreis "nautische Informationen" zugeordnet und kann örtlich beschränkt [Handbuch, Anhang 2, Fussnoten a) und b)] auch beim Lotsen, Anlegen, Schleppen und bei anderen Vorgängen in der Schifffahrt benutzt werden. Der Kanal 11 (einen höher) ist dem Verkehrskreis "Schiff-Hafenbehörde" zugeteilt.
Die Funkkanäle 15 und 17 sind vorgesehen für Funkverbindungen an Bord eines Schiffes oder innerhalb einer Gruppe von Fahrzeugen,
die geschleppt oder geschoben werden, sowie bei Anweisungen für das Arbeiten mit Leinen und für das Ankern.
"Freie Funkkanäle" gibt es eigentlich keine, da jeder Kanal einem ganz bestimmten Verkehrskreis zugeordnet ist, d.h. heisst einen vorbestimmten Verwendungszweck hat. Natürlich gibt es viele Funkkanäle die in gewissen Regionen sehr wenig oder gar keine Belegung haben. Dadurch entsteht der Eindruck, sie seien "frei". Es gibt aber auch Schiffskanäle (Frequenzen), die gewisse Länder auf ihrem Hoheitsgebiet anderen Diensten, zum Beispiel dem mobilen Landfunk, zugeteilt haben. Funkfrequenzen sind nicht beliebig vermehrbar und werden in bestimmten Distanzen zu Wasserstrassen wieder für andere Zwecke verwendet. Dabei wird aber darauf geachtet, dass sie die beiden Frequenznutzer nicht stören.
Die Kanäle 77 und seit einiger Zeit auch 72 können für Nachrichtenverbindungen privater Art (Sozialkanäle) verwendet werden [Handbuch, Anhang 2, Fussnote k)]. Wobei speziell der auf Antrag der belgischen Verwaltung kürzlich für private Nachrichten freigegebene Kanal 72 örtlich beschränkt ist [Handbuch, Anhang 2, Fussnoten a), r), u)].
Ich lasse die Forummitglieder noch einige Tage nach dem Ausweichkanal für den Kanal 10 weiter raten.
Freundliche Grüsse
Peter