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Thema: 10/09 Schiffsdiesel im Bagger: Zoll bittet zur Kasse

  1. #11
    Avatar von Jürgen F.
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    Da seh ich absolut keinen Unterschied. wenn der eine nicht verschwenden würde, würde der andere nicht hinterziehen und umgekehrt
    Wer nicht ans Ruder darf, der wird auch das Fahren nicht lernen

    https://www.juergens-schiffsbilder.de/

  2. #12

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    Hallo,
    Zitat Zitat von Power-Ship Beitrag anzeigen
    @ Dominic:
    Das glaube ich so nicht. Ich habe das schon gesehen, dass ein Straßentankwagen Dieselkraftstoff zum Arbeitsponton brachte. Außerdem wäre das ein Wettbewerbsvorteil, da jede Baumaschine mit Dieselmotor normal versteuerten Diesel tanken muß! Sonst würde es sich um den Straftatbestand der Steuerhinterziehung handeln! Die Kameraden vom Zoll kommen auf die Baustellen und kontrollieren den Tankinhalt! Kein Witz! Selbst schon mitgemacht! Und wehe dem, im Tank ist Inhalt, der nicht blau eingefärbt ist!
    ich hab auch schon Schiffe gesehen die Dieselkraftstoff per Tankwagen bekommen haben. :D
    Das bei Bau- und Landmaschinen auf Heizöl geprüft werden ist mir auch klar.
    Es wäre aber ein Wettbewerbsnachteil, wenn ein Wasserbaufahrzeug den Bagger über die Schiffsmaschine mit Schiffsdiesel betreiben könnte, aber die Firma, die ein mobiles Gerät mit eigenem Antriebsmotor betreibt, diesen mit versteuertem Diesel tanken muss.

    Bis dann

    Dominic

  3. #13
    Avatar von Jürgen F.
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    Das stimmt wohl, aber warum soll ein staatlicher Betrieb Steuern zahlen?
    Wettbewerbsfähig sind die WSÄen eh nicht.

    Gruß Jürgen
    Wer nicht ans Ruder darf, der wird auch das Fahren nicht lernen

    https://www.juergens-schiffsbilder.de/

  4. #14

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    Hallo,
    von den staatlichen Betrieben hatte ich jetzt noch gar nicht gesprochen. Der Großteil der Nassbaggerei wird doch mittlerweile Binnen von der Privatwirtschaft geleistet.

    Bis dann

    Dominic

  5. #15

    Standard Bagger und Diesel

    Alle Bagger die fest auf einen Bagggerschiff oder geräte träger fest aufgebaut sind können,steuerfreien Diesel tanken,seit den 01.01.2007,aber Bagger und alle mobilen Geräte die runter genommen werden können gild dies nicht,diese vereinbarung betrifft alle Firmen nicht nur die wsa,s den die müssen auch für ihre mobilen Fahrzeuge Steuen aif den Kraftstoff zahlen fred53
    Geändert von Fred53 (30.10.2009 um 14:40 Uhr)

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