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Thema: Unfall auf dem Rhein

  1. #1

    Standard Unfall auf dem Rhein

    Ein Sachschaden von ca. 60.000 Euro ist die Bilanz eines Schiffsunfalls, der sich gestern Morgen auf dem Rhein in Höhe des Mannheimer Stadtteils Rheinau ereignete.

    Unfall auf dem Rhein
    https://binnenvaartlog.nl

  2. #2
    Avatar von Pedro
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    Deutschland Unfall auf dem Rhein

    Dumm gelaufen...
    Arbeite ruhig und zufrieden, was nicht fertig wird, bleibt liegen.
    Halte stets die Pausen heilig, nur Verrückte habens eilig!

  3. #3
    Avatar von Jürgen F.
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    Die Frage stellt sich, was wäre gewesen, wenn das Radarzeugnis dagewesen wäre
    So ein Lappen fährt nicht im Nebel, sondern die Person am Ruder


    Gruß Jürgen F.
    Wer nicht ans Ruder darf, der wird auch das Fahren nicht lernen

    https://www.juergens-schiffsbilder.de/

  4. #4
    Avatar von Pedro
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    Deutschland Ohne Lappen

    Das Prob. gibbet doch bei uns (Deutsche Edelstahlwerke) auch. Fast jeder kann den Funkkran bedienen, viele tun es auch aber wenn was passiert is, also ohne Lappen bedient, steht der unmittelbare Vorgesetzte stramm. Solange nix is, guckt Jeder nur mit halben Auge hin.
    Heute sind die Nachweise wichtiger als das Können...
    Arbeite ruhig und zufrieden, was nicht fertig wird, bleibt liegen.
    Halte stets die Pausen heilig, nur Verrückte habens eilig!

  5. #5
    Avatar von Jürgen F.
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    @Pedro

    Du sagst es
    Und ich bin bei ner Behörde beschäftigt...

    Gruß Jürgen
    Wer nicht ans Ruder darf, der wird auch das Fahren nicht lernen

    https://www.juergens-schiffsbilder.de/

  6. #6

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    Daumen runter Unfall auf dem Rhein

    @ Pedro und Jürgen:
    Der Besitz eines Nachweises zum Führen und Bedienen eines technischen Geräts (Kran, Flurförderfahrzeug oder was auch immer) sagt noch nicht aus, dass der Inhaber des Nachweises auch mit dem Gerät umgehen kann. Es ist lediglich eine Bescheinigung zur Berechtigung, ein solches Gerät in Betrieb setzen zu dürfen-ob derjenige das Gerät beherrscht, ist dort nicht nachgewiesen...

  7. #7
    Avatar von Helmut
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    Wir sollten hier nicht über die anderen urteilen- auf unseren Strassen passieren täglich Unfälle und dabei haben alle (mit wenigen Ausnahmen) einen Führerschein. menschen machen Fehler und aus dem Bericht geht nicht hervor ob der Schiffsführer ohne Radarpatent überhaupt schuld war- veilleicht wars ja der mit Patent
    Grüße vom Neckar
    Helmut

  8. #8

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    Standard Unfall auf dem Rhein

    @ Helmut: Genau das meine ich ja! Es muss ja nicht immer so sein, wie es auf den ersten Blick vermutet oder angenommen wird...
    Die Sachverständigen wollen ja auch Arbeit behalten.

  9. #9

    Standard

    Ich weiss, gehört nicht zum Thema "Havarie auf den Rhein", aber zu den letztgenannten Beiträgen passt es!
    Auch ich hatte schon Probleme, weil ein Papier wichtiger war als die Realität.
    Hatte bei meinem Ex Schiff - Doppelschrauber - im Attest immer stehen, dass das fahren mit nur einer Maschine zulässig ist. Selbst das Mitnehmen eines weiteren Schiffes längsseits war mit einen Motor erlaubt.
    Jetzt haben wir zwei neue Motoren eingebaut, mit zusammen 432 PS mehr Leistung und neue Hydraulikpumpen für die getrennt fahrbaren Ruderanlagen. Probefahrt gemacht und neues Attest bekommen. Dann sind wir wegen eines defekten Motors ein Paar Reisen mit nur einen Motor gefahren und haben die "Spezialisten" der WSP zu Besuch gehabt. Haben festgestellt, dass der Eintrag "der Einschraubenbetrieb ist zulässig" durchgestrichen war. War ein versehen der SUK, aber ein teures und für mich sehr Ärgerliches Versehen.Die Herren der WSP waren etwas fachunkundig, also wie die meisten ihrer Kollegen und nicht zu überzeugen, dass es falsch eingetragen war.
    Aber Papier ist mächtiger als die Wissen, zumindest für viele Beamten.

    Stefan

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