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Thema: Abmessungen Donaukanal Wien

  1. #1
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    Standard Abmessungen Donaukanal Wien

    Hallo,
    brauche Hilfe.
    Welches sind die Maximalabmessungen um in den Donaukanal in Wien zu kommen (Höhe,breite,länge)
    Kann das jemand verlässlich beantworten?
    Danke
    Geändert von Poettekucker001 (09.09.2010 um 16:19 Uhr) Grund: Beitrag freigeschaltet

  2. #2
    Avatar von helmut1972
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    Österreich Wiener Donaukanal

    Hallo!

    Hier die Bestimmungen der Wasserstraßen Verkehrs Ordnung:

    5. Teil
    Besondere Bestimmungen für einzelne Wasserstraßen

    § 30.01 Re ge l u n g d e r Sc h i f f f a h r t im Wi e n e r Do n a u k a n a l
    1. Auf dem Donaukanal sind
    a) die Fahrt auf gleicher Hohe,
    b) das Wenden und Uberqueren des Kanals, wenn ein talfahrendes Fahrzeug in Sicht oder ein
    bergfahrendes Fahrzeug weniger als 200 m entfernt ist,
    c) das Stillliegen mehrerer Fahrzeuge nebeneinander, ausgenommen an Landen entsprechend der fur
    sie festgesetzten Liegeordnung, und
    d) bei beschrankten Sichtverhaltnissen mit einer Sicht von weniger als 200 m die gesamte Schifffahrt
    verboten.
    2. Das Verbot gemas Z 1 lit. d gilt nicht fur Fahren und fur Fahrzeuge, die mit Radarhilfe zu Berg fahren.
    3. Oberhalb Kanalkilometer 11,709 einschlieslich des Bereiches der Schleuse Nussdorf sind
    a) der Verkehr talfahrender Einzelfahrer, Schubverbande und Koppelverbande, deren Lange insgesamt
    45 m und deren Breite insgesamt 13 m uberschreitet,
    b) der Verkehr bergfahrender Einzelfahrer, Schubverbande und Koppelverbande, deren Lange
    insgesamt 70 m und deren Breite insgesamt 13 m uberschreitet,
    c) der Verkehr talfahrender Schleppverbande,
    d) der Verkehr von Fahrzeugen, die gefahrliche Guter gemas ADN-Verordnung befordern,
    ausgenommen Bunkerboote zur Versorgung von Anlagen und Fahrzeugen im Donaukanal,
    e) der Verkehr von Fahrzeugen, deren Betriebsgerausch einen A-bewerteten Schalldruckpegel von
    75 dB gemessen nach ONORM EN 22922 ubersteigt, und
    f) bei einem Wasserstand von mehr als 480 cm am Pegel Schwedenbrucke die gesamte Schifffahrt
    verboten.
    4. Unterhalb Kanalkilometer 11,709 sind
    a) der Verkehr von Einzelfahrern, Schubverbanden und Koppelverbanden, deren Lange insgesamt
    120 m und deren Breite insgesamt 18 m uberschreitet, und
    b) bei einem Wasserstand der Donau von mehr als 570 cm am Pegel Korneuburg die gesamte
    Schifffahrt
    verboten.
    5. Die Einfahrt in den und die Ausfahrt aus dem Donaukanal bei Nussdorf hat durch die Schleuse zu
    erfolgen; Sportfahrzeuge, die uber Land getragen werden konnen, mussen die Umsetzanlage am rechten
    Ufer benutzen.
    6. Unbeschadet der Bestimmungen der Z 3 lit. a und b durfen zu schleusende Fahrzeuge oder Verbande
    hochstens 70 m lang, 13 m breit und 6,40 m hoch (gemessen vom Wasserspiegel) sein; Fahrzeuge und
    Verbande, die diese Mase uberschreiten, durfen nur nach vorheriger Anmeldung bei der
    Schleusenaufsicht und nur dann geschleust werden, wenn die Durchfahrt ohne Beschadigung der
    Schifffahrtsanlage moglich ist.
    7. Fur die Durchfahrt durch die Schleuse gelten die Bestimmungen des § 16.02 Z 1 bis 9, 14, 15 und 17
    nicht.
    8. Die Reihenfolge der Schleusung richtet sich nach dem Eintreffen der Fahrzeuge an den offentlichen
    Wartelanden. Bei Fahrzeugen, die mit Inland AIS gemas § 14.05 ausgerustet sind, wird die uber
    Sprechfunk oder mittels einer ETA-Meldung uber Inland AIS gemas Z 6, 10 oder 12 gemeldete
    Ankunftszeit fur die Einreihung herangezogen, wenn
    a) das Fahrzeug zwischen der Abgabe der Meldung und der Einfahrt in den Schleusenbereich keine
    anderen Schleusen durchfahren muss,
    b) das Fahrzeug zwischen der Abgabe der Meldung und der Ankunft an der Wartelande der Schleuse
    Nussdorf weder in Hafen noch an Anlegestellen stillliegt,
    c) die gemeldete voraussichtliche Ankunftszeit auf Grund der anderen uber Inland AIS ubermittelten
    Daten moglich erscheint.
    9. Die mit der Bedienung der Schleuse und des Wehres in Nussdorf betrauten Bediensteten der
    Bundeswasserstrasenverwaltung (Schleusenaufsicht Nussdorf) sind ermachtigt, den Verkehr durch die
    Schleuse und das Wehr gemas Z 5 bis 8 sowie § 6.28a zu regeln und den Schiffsfuhrern im Einzelfall
    die im Interesse der Sicherheit der Schifffahrt und von Personen, der Ordnung der Schifffahrt, der
    Flussigkeit des Verkehrs sowie des ungestorten Betriebes der Schleuse und des Wehres erforderlichen
    Anweisungen zu erteilen.
    10. Sofern die Schleuse nicht wegen Hochwassers, wegen zu erwartenden Eisganges oder aus anderen
    zwingenden Grunden auser Betrieb ist, werden Schleusungen in den Monaten April bis Oktober an
    Werktagen, ausgenommen Samstag, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr durchgefuhrt; sie mussen
    mindestens 30 min vor dem Eintreffen des Fahrzeuges bei der Schleusenaufsicht angemeldet werden.
    11. Abweichend von der Bestimmung der Z 10 werden Schleusungen fur Fahrzeuge der gewerbsmasigen
    Schifffahrt im Gelegenheitsverkehr und fur Sportfahrzeuge gemeinsam mit den oder im Anschluss an
    die Schleusungen fur Fahrzeuge der gewerbsmasigen Schifffahrt im Linienverkehr durchgefuhrt. Ein
    daruber hinausgehender Anspruch auf gesonderte Schleusung besteht nicht.
    12. Auserhalb der in Z 10 genannten Zeiten werden Schleusungen nur fur Fahrzeuge der gewerbsmasigen
    Schifffahrt durchgefuhrt. Die Schleusungen mussen an Werktagen, ausgenommen Samstag, bis
    spatestens 15.00 Uhr bei der Schleusenaufsicht angemeldet werden, sofern es sich nicht um einen
    fahrplanmasigen Linienverkehr handelt. Entfallt eine bereits angemeldete oder fahrplanmasige
    Schleusung, so ist dies der Schleusenaufsicht ehestmoglich zu melden.
    13. Sportfahrzeuge, die Motorfahrzeuge sind, durfen den Donaukanal nicht befahren. In den Monaten April
    bis September gilt dieses Verbot in der Zeit von 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr nicht fur bergfahrende
    Sportfahrzeuge mit Viertaktmotoren. Diesen Fahrzeugen ist das Uberholen von Fahrzeugen der
    gewerbsmasigen Schifffahrt verboten; die zulassige Hochstgeschwindigkeit gegenuber dem Ufer betragt 20 km/h.

    Hier noch der Link: http://www.doris.bmvit.gv.at/service..._verordnungen/

    Eine der niedrigsten Brücken ist die Aspernbrücke bei DK-km 6,600 in der Mitte 7,15 Meter bei höchst schiffbaren Wasserstand (HSW).

    INFO noch: Für Fahrzeuge über 20 Meter Länge gilt auch für die Befahrung vom Donaukanal eine Transponderverpflichtung!

    mfG helmut1972

  3. #3
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    Gast

    Standard klasse

    Besten Dank, diesen Link habe ich verzweifelt gesucht!

    13 m Breite bei gut 7 m Durchfahrtshöhe, das kann man so rauslesen?!

    Das hat mir sehr geholfen!
    Geändert von Dewi (10.09.2010 um 10:03 Uhr) Grund: freigeschaltet!

  4. #4
    Avatar von helmut1972
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    Österreich Wiener Donaukanal

    Hallo an Unbekannt!

    Ich habe noch Bezug auf das Brückenverzeichnis vom Donaukanal genommen, speziell die Aspernbrücke macht ja auch einen Bogen bei der Unterkonstruktion, wie einige andere auch.
    Mit welchen Fahrzeug wollt ihr den Donaukanal denn befahren?

    mfG helmut1972

  5. #5
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    Standard

    Ich soll ein Firmenevent in Form einer kleinen Schiffsreise ausrichten.
    Das Schiff selbst ist noch unbekannt, es soll so groß wie möglich sein und eine einmalige Einfahrt in den Kanal ist geplant. Das sind die Vorgaben und als Nicht-Schiffer steht man da echt vor einem Problem.

    Wegen der maximal ZULÄSSIGEN Abmessungen mache ich mir keine Sorgen, sondern eher wegen der PRAKTISCH maximalen...
    Geändert von Gerhard (13.10.2010 um 01:04 Uhr) Grund: Freigeschaltet

  6. #6

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    Hallo!

    Sehr spannendes Thema.

    Eine Frage drängt sich mir dennoch auf: Warum dürfen zwar 70 m lange Fahrzeuge zu Berg, aber nur 45 m lange zu Tal im Donaukanal unterwegs sein??

    Also das FGS Catwalk (mit 46 m Länge) war ja schon mal im Donaukanal unterwegs - war die wirklich nur zu Berg (und nie zu Tal)?


    3. Oberhalb Kanalkilometer 11,709 einschlieslich des Bereiches der Schleuse Nussdorf sind
    a) der Verkehr talfahrender Einzelfahrer, Schubverbande und Koppelverbande, deren Lange insgesamt
    45 m und deren Breite insgesamt 13 m uberschreitet,
    b) der Verkehr bergfahrender Einzelfahrer, Schubverbande und Koppelverbande, deren Lange
    insgesamt 70 m und deren Breite insgesamt 13 m uberschreitet,



    Vielen Dank & lg Georg

  7. #7
    Avatar von helmut1972
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    Hallo!

    Nun diese Regelung für den Donaukanal ist so verordnet und hat auch nautische Gründe!

    Das FGS Catwalk war einmal im Donaukanal (Fotos sind im Forum), Einstieg der Gäste war am Schwedenplatz. Der Kanal wurde damals nur zu Berg befahren, bzw. verlies das Schiff den Kanal über die Schleuse Nußdorf in die Donau.

    mfG helmut1972

  8. #8

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    Danke für die schnelle Antwort!
    Aber gibts ev. auch Infos über die "nautischen Gründe"? Die würden mich eigentlich interessieren ;-)

  9. #9

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    Hallo Kollege Helmut1972,
    und was sind die Nautischen Gründe?
    Und wie alt ist den die Verordnung überhaupt-mal so nett gefragt.
    Lg
    Jürgen
    Achtung!
    Texte von mir könnten Spuren von Ironie, Denkanstößen und freier Meinungsäußerung enthalten ...
    Es wird keine Garantie auf Textverständnis gewährleistet.
    Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte zwischen den Zeilen.

  10. #10
    Avatar von helmut1972
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    Hallo!

    Die Schiffe der DDSG Blue Danube Vindobona, Vienna und Schlögen befahren täglich den Donaukanal von Nußdorf zu Tal.

    Die Vindobona kann mit ihrer Länge von knapp 40 m problemlos den Kurvenradius im Bereich vom Schwedenplatz passieren, auch das Rondo (Wendemanöver) bei der Wienflussmündung ist für dieses Schiff kein Problem. Anschließend fährt es zu Berg zur Anlegestelle, um danach über Heck wieder zu Tal zur Wienflussmündung zu fahren.
    Nach dem anschließenden Rondo setzt es seine Talfahrt im Kanal fort.

    Die gültige Regelung ist in der Wasserstraßen Verkehrsordnung verankert und ist verbindlich, diese wurde erst im Jänner 2012 neu erlassen. Bezüglich einer Abmaßregelung für den Donaukanal hat sich aber nichts geändert.

    Jeder ist herzlich eingeladen bei einer große Donau- u. Donaukanalrundfahrt mit den FGS Vindobona und Vienna mitzufahren.
    Die dortigen Schiffskommandanten (Alles erfahrene Donaukapitäne) werden auf Wunsch Auskunft geben, warum dies mit einem 70 m langen Schiff in der Talfahrt im Donaukanal nicht ganz unproblematisch ist.

    mfG helmut1972

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