Thema: Tankschiff nahe der Loreley gekentert

  1. #1971
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    Standard Aud den Beitrag von Dachdeckermeister 1970

    Hallo guten Abend ins Forum,

    was leider viele oft vergessen ist das bei Nacht an dem Bankeck und Betteck ein Begegnungsverbot ist. Ja geht ja auch bei Tag und wenn du nicht fahren kannst bei Nacht mußt du es bleiben lassen!!! HAHA Sollte es zu einer Havarie oder Anfahrung kommen in Folge einer Begenung an vor gennanten Stellen ist der Bergfahrer zu 100 % vor Gericht Schuld. Also an alle die Nachts mir freundlich sagen das passt doch stell dich nicht so an, bin mal gespannt was diese sagen wenns mal nicht passt, bestimmt ja bist ja selber schuld!!! Also liebe Talfahrer immer gut Anhalten die Leute die einfach keine Zeit haben mal 5 min abzustoppen.

    Einen schönen Abend noch an alle die gerade fahren, oder noch die Freischicht geniesen.
    Geändert von Gerhard (20.02.2011 um 23:03 Uhr) Grund: Freigeschaltet

  2. #1972
    Avatar von Helmut
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    Die Idee mit dem Nachtfahrverbot kam nicht von mir.
    Ich habe ja geschrieben dass ein generelles Nachtfahrverbot Quatsch ist.
    Deshalb kam die Idee mit der abwechselnden Fahrerei.Ob das Unsinn ist oder nicht - da würde es auch wieder verschiedene Meinungen geben. Was Liegeplätze betrifft: würde der Einbahnverkehr von offizieller Seite gefordert, müsste diese logischer Weise auch die entsprechenden Liegeplätze schaffen.
    Aber eigentlich gehört dieses Thema sowieso nicht in diesen Threat sonder in einen eigenen, der sich mit Sicherheit der Verkehrswege überhaupt beschäftigt. Dazu gehören dann auch Dinge wie Blinktonnen, bessere Zugangswege zu Liegeplätzen, Beleuchtungen an Liegeplätzen,Ausbaggerungen die an manchen Stellen ( z.B. oberer Neckar) dringend nötig wären, etc., etc,
    Mir ist auch klar dass manche Dinge zunächst wie Rückschritte aussehen - aber 120 Havarien im letzten Jahr auf diesem kurzen Stück
    (siehe anderen Bericht) ist auch ne Menge Holz!
    Wichtig ist das die nächsten Jahre hier nix größeres mehr passiert, dann werden die Diskussionen über weitere verkehrsregelnde Maßnahmen in diesem Abschnitt wieder verschwinden.
    Grüße vom Neckar
    Helmut

  3. #1973

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    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    was leider viele oft vergessen ist das bei Nacht an dem Bankeck und Betteck ein Begegnungsverbot ist.
    Guten Morgen
    Wenn Ich das jetzt richtig verstehe, hätte der Waldhof also gar kein Schiff begegnen dürfen,weil es noch dunkel war?
    MfG Jürgen
    Geändert von Poettekucker001 (21.02.2011 um 13:08 Uhr) Grund: Zitat gekürzt

  4. #1974

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    Zitat Zitat von Helmut Beitrag anzeigen
    Die Idee mit dem Nachtfahrverbot kam nicht von mir.
    Ich habe ja geschrieben dass ein generelles Nachtfahrverbot Quatsch ist.(...)
    Moin!
    @ Helmut: Um ein generelles Nachtfahrverbot geht es auch garnicht. Nur in bestimmten Situationen (Wetter, Hochwasser) UND bei Schiffen mit gefährlicher Ladung diskutiert man offenbar eine Fahrbeschränkung, insbesondere für die Nachtfahrt. Analog zu den Vorschriften für den Gefahrgut-LKW-Verkehr an Land. In Abhängigkeit von Länge, Breite, Tiefgang und Ladungsart (Gefahrgut) werden zum Beispiel im Nord-Ostsee-Kanal die Schiffe in sechs Verkehrsgruppen unterteilt und die Kanalpassage entsprechend verkehrsgelenkt. Regelungen ähnlich der im NOK, wo es eine spezielle Verkehrslenkung für Gefahrgut-Schiffe gibt, halte ich für denkbar.

    Nach den Begriffsbestimmungen der Seeschifffahrtsordnung betrifft dies bestimmte gefährliche Güter:

    Güter der Klasse 1 - Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 - und der Klassen 4.1 und 5.2 des IMDG-Code deutsch (Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen - BAnz. Nr. 158a vom 23. August 1995) in seiner jeweils geltenden Fassung, für die das zusätzliche Kennzeichen "Explosionsgefahr" vorgeschrieben ist, von mehr als 100 Kilogramm Gesamtmenge je Fahrzeug sowie die als Massengut in Tankschiffen oder Schub- und Schleppverbänden beförderten Güter im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 1.

    Fahrverbote und Fahrbeschränkungen gibt es für Schiffe, die hier aufgelistet sind: http://bundesrecht.juris.de/seeschstro_1971/__30.html

    Ferner:

    Die Bergung der "WALDHOF" dürfte nach Angaben der RHEIN-ZEITUNG "eine zweistellige Millionensumme" gekostet haben. Allein mit vier Millionen Euro sei offenbar die BASF an den Bergungskosten beteiligt, was diese aber nicht bestätigen möchte. Auch die Behörden und die Reederei Lehnkering in Mannheim, der das Schiff gehört, halten sich bedeckt.

    Der Millionenbetrag kommt auf die Reederei beziehungsweise deren Versicherung zu. Allein die Bereitstellung von zwei Schleppern der Trechtingshausener Schleppschifffahrts-GmbH Loh, die tagelang den Havaristen mit Stahlseilen an der Unfallstelle sichern mussten, habe einen Betrag von rund 80.000 Euro gekostet, habe die Firma Loh mitgeteilt. Das Kranschiff und der Schwimmkran von Mammoet sollen angeblich jeweils 1.000 Euro pro Stunde gekostet haben. Was Mammoet nicht bestätigen will.

    Weitere Spezialschiffe, hunderte von Überstunden der Einsatzkräfte und Experten, die Kosten der Schifffahrtsbehörden, von THW und Freiwilliger Feuerwehr kommen hinzu. Martin Mauermann schätzt den volkswirtschaftlichen Kostenaufwand auf drei bis fünf Millionen pro Tag.

    Nun stehen noch die Untersuchung des Unfalls durch Staatsanwaltschaft und einer Expertenkommission (analog zu den BSU-Untersuchungen) an, die bei der Neuen Triton-Werft in Duisburg-Meiderich fortgesetzt werden sollen, wo das Schiff diese Woche zur Untersuchung und Reparatur an Land gebracht werden wird.

    Der vollständige Zeitungsbericht ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar:

    http://www.rhein-zeitung.de/startsei...tml#articletop

    mfg Peter Hartung
    Geändert von Peter Hartung (21.02.2011 um 10:46 Uhr)

  5. #1975
    Avatar von seebear
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    Standard Was so alles in der Zeitung steht

    Also diese Diskusionen wegen Nachtfahrverbot und Lotsenpflicht sind so überflüssig wie ein Kropf.
    Lotsenpflicht:
    Ein Lotse ist ein Nautiker der sich auf einer Strecke auskennen muss/soll. Im Oberrhein manchmal ganz gut weil sich da doch öfter was verändert. Aber im Gebirge nonsens. Da brauchts speziell für solche Schiffe jemand der sich mit dem Schiff auskennt und das sind in der Regel die Schiffsführer...und sind wir nicht irgendwie ALLE LOTSEN?
    Und wenn's dann wegen Sicherheit ist...dann bitte auch LKW's in den Städten mit Taxifahrer, Flugzeugen nur mit zusätzlichen Fluglotsen, und für die Riesentanker natürlich auch rund um den Globus die jeweiligen Lotsen.
    Nachtfahrverbot, auch wenn nur Teilweise..ich glaub ich bin wieder in den frühen 80igern, als wir jede Nacht in St Goar gestopp lagen um zu warten wann denn die roten Lichter ausgehn (01Uhr). Inzwischen ist man ja sogar zur Erkenntnis gekommen das Schubverbände allein zu Tal fahren können. Und, Betreff's Aussottierung einzelner Schiffsarten (Gefahrengut/Verbände uä), was soll an einem Gefahrengutschiff anderst sein als an einem Kiesfrachter.
    Auch die können, wenn mal alles falsch zusammen kommt volllaufen.
    Ich sag nur, noch zuviel Wasser im Schiff, Ladung nicht getrimmt und offen. Die Problematik bleibt letzendlich fast die gleiche, denn wenn er vor der Loreley in die Tiefe gaht, geht garnichts mehr.
    Für uns Schifffahrtstreibenden war dies der Suppergau, aber diese Ideen können nicht die Lösungen sein. Wenn technische Mängel dafür mit Verantwortlich sind müssen diese für die Zukunft beseitigt werden. Vor allendingen ist zu überdenken, ob es Ausnahmereglungen geben darf, die die Sicherheit einzelner Schiffe betreffen. Ich weiß nicht ob die Waldhof dazu gehörte, denn wenn sie vor der N.E.U. Regelung umgebaut wurde gilt auch hier die Übergangsregelung für:
    Lechsicherheitsplan und Stabilität-:
    Allgemein, Intakt und Leckfall; "Bei Erneuerung des Zulassungszeugnis nach dem 31.12.2044. "
    Das heißt krass ausgedrückt, wenn de auf so nem Zossen rumfährst kümmer dich selbst drum, ob dein Dampfer richtig schwimmt
    Gruß Werner
    Geändert von seebear (21.02.2011 um 17:47 Uhr)

  6. #1976

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    Hallo Zusammen,

    habe heute ein E-Mail von Herrn Wolf D. Zinck (WirdieBuerger.de, Keine Ahnung wie dierjenige an meine private E-Mail-Adresse kommt) erhalten (kein Spam!!), der dieser folgenden interessanten Link mitgeteilt hat:

    http://www.wirdiebuerger.de/Diskussi...S_Waldhof.html

    Dabei sind Bilder der Uferbeschädigung oberhalb vom Betteck zu sehen. Hat die TMS Waldhof evtl. doch vorher Grundberührung gehabt und dadurch auf Backbordseite eine Leckage davon getragen?

    Gruß Joachim

  7. #1977
    Avatar von seebear
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    Standard Vieleicht ne Erklärung

    Zitat Zitat von MS Mainfranken Beitrag anzeigen
    Dabei sind Bilder der Uferbeschädigung oberhalb vom Betteck zu sehen.

    Das Bild ist von oberhalb dem Bankeck, das könnte vieleicht erklären warum die Waldhof so am Loreleyhafen zu liegen kam.
    Aber ich denke eher nicht, bei dem Wasser würde das Schiff bei Landkontakt vorne eher quer fallen und dann möglicherweise Kopf zu Berg kommen.

    Werner
    Geändert von Poettekucker001 (21.02.2011 um 17:10 Uhr) Grund: Zitat gekürzt

  8. #1978

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    #1980
    Hallo Peter;

    es bringt doch nichts, wie in politischer Manier Äpfel mit Birnen zu vergleich und Zwetschgen unterzumischen. Die Regelungen im NOK sind erstens in einem stehenden Gewässer und zweitens wird die Schifffahrt der einzelnen Verkehrsgruppen in sogenannte Verkehrsweichen dirigiert um sich darin begegnen können. Die Begegnungen richten sich aber in erster Linie nach dem Additionsverfahren der Verkehrsgruppen und nicht nach der Gefahrguteinstufung.

    Weiterhin muß man hier nicht über die Kosten der Bergung für einzelne Unternehmen spekulieren. Bei einer solchen Havarie Grosse sind alle beteiligten Unternehmen, egal ob Reederei oder Verlader und Ladungsempfänger bzw. Ladungseigentümer, mit ihren Versicherungen beteiligt und es gibt ganz klare Haftungsrichtlinien. Es spielt also erstmal keine Rolle, welche Firmen überhaupt beteiligt und zu entschädigen sind und wie hoch die jeweiligen Kosten ausfallen. Der entstandene volkswirtschaftliche Schaden wird ohnehin in keinem Fall ersetzt.

    Gruß Achim

  9. #1979

    Standard

    Hallo Seebear!

    Das sehe ich genauso. Bei einem derartigen Aufprall hätte man am Schiff deutlichere Verformungen festgestellt als nur eine verkratzte Verschanzung. Da wäre der Kopf drin gewesen.
    Und ich glaube nicht, daß die "Waldhof" bei dem Hochwasser soweit zurück geprallt wäre, sondern denke wie Du, dass sie dann zu Berg liegen geblieben wäre.

    Gruß Achim
    Geändert von Bomätscher 60 (21.02.2011 um 23:08 Uhr)

  10. #1980
    Unregistriert
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    Deutschland zumindest einer weiß es ............................

    es wurde berichtet, daß einer der Besatzung vom letztendlich aufgelaufenen Rumpf geborgen wurde; also war dieser Mann ständig beim Schiff und kann den Verlauf genau schildern.

    mich wundert ohnehin, daß niemand hier im Forum einen der beiden Besatzungsmitglieder kennt; waren das alles Neulinge (was das Geschehen erklären könnte) in der Rheinschifffahrt?
    Geändert von Gerhard (22.02.2011 um 00:21 Uhr) Grund: Freigeschaltet

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