Das ist ja verrückt - da habe ich seinerzeit eine PN eines Schiffers bekommen, der schon lange auf dem Rhein unterwegs ist und sich fürchterlich über die Begegnung aufgeregt hatte: "Das ist keiner von uns!" schrieb der damals. Jetzt sagt das Gericht in St. Goar aber, daß der Bergfahrer ganz legal dort unterwegs war. Scheint nicht zusammenzupassen.
Wenn ich versuche, die beiden Standpunkte zusammenzubringen, dann ergibt sich für mich der Eindruck, daß das Warten der Bergfahrer auf die Talfahrt am Betteck offenbar ein gentlemen`s agreement ist oder war, ein ungeschriebenes Gesetz also unter Schiffern. Hier kamen ja noch Hochwasser und Dunkelheit hinzu - trotzdem durfte man also rein vom Gesetz her auch unter diesen Bedingungen am Betteck begegnen!
Immerhin ist es eine klare Aussage des Gerichts, daß der WALDHOF auch bei einem günstigeren Kurs ohne Gegenverkehr gekentert wäre. Da werden sie wohl die entsprechenden Berechnungen angestellt haben.
Das alles ist für mich immer noch nur schwer vorstellbar. Da macht so ein großes Schiff einfach so eine Rolle wie ein Kayak im Wildwasser ... das Aufrichten war ja dann allerdings schwieriger als beim Kayak.
Gernot