Fahren bei unsichtiges Wetter..

1995 war ich mit meinem Boot zu Tal am Dornicker Grund, (ca. Km 849) als von Emmerich aus eine Regenwand auf mich zu kam. (wenn ich Wand schreibe dann meine ich auch Wand !)

Schnell die Positionslampen an, einen Blick achteraus (denn da kam, kurz hinter mir, ein leerer Vierer-Verband zu Tal) und schon war die Sicht gleich Null (keine 50 m mehr) und der Wind mit Böen das es nur noch so gepfiffen hat!

Drehzahl zurück nehmen, Ruder nach Stb. um möglichst dicht an die Kribben zu fahren, weil von achtern der Schuber „angesegelt“ kam.

Das war nicht ganz einfach weil die Sicht nicht von Kribbe zu Kribbe reicht.

Kurz vorm Industriehafen kam dann der Schuber, vollan voraus mit Kopf in den Wind und Arsch in die Kribben, an Bb an mir vorbei.

Da waren keine 5 m Platz dazwischen.

In solchen Situationen ist man machtlos !

Nach welchem Paragrafen oder welcher Verordnung hätte ich mich verhalten sollen ?

Ich konnte weder vor Anker gehen, noch mich in Luft auflösen.

Ob mir da Radar oder AIS geholfen hätten ?

Ich sag mal nein.

In Höhe vom ersten Steiger, in Emmerich, war der Spuk dann vorbei und die Sonne kam wieder raus.


Ein normaler Wassersportler, wie viele auf dem Rhein fahren, wäre der Situation wohlmöglich nicht gewachsen gewesen.


Gruß Ernst