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Thema: AIS auf Binnensportbooten - Segen oder Fluch für Berufsschiffer

  1. #1

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    Frage AIS auf Binnensportbooten - Segen oder Fluch für Berufsschiffer

    Hallo Berufsschiffer,

    seit Jahren überlege ich, ob ich auf meinem 28´Kabinenboot aus GFK einen 2-Kanal AIS einbauen lassen sollte.

    Natürlich spielt ein wenig mein Faible für Technik eine Rolle, denke aber eben auch an den eventuellen Sicherheitseffekt.

    Gebe unumwunden zu, dass ich mich mit dem Thema bisher nur in Katalogen beschäfigt habe, wenig darüber weis, wie ein AIS Signal tatsächlich auf der Anzeige aussieht.

    Fahrtgebiet: Hauptsächlich Mosel, Rhein mit Nebenflüssen

    1.) Wie gut ist ein GFK 9 Meter Boot normalerweise auf eurem Radar sichtbar, wenn es keinen Radarreflektor hat ?
    Ergo, wie gut seht ihr mich heute auf dem Radar ?

    2.) wie denkt ihr Berufsschiffer darüber, wenn ein Sportboot AIS hat ? Nerven die vielen Signale auf dem Schirm ? Ist es gut zu sehen, wer da in meiner NÄhe ist und wie ich den ansprechen kann ?

    Habe ich eventuell total falsche Vorstellungen vom AIS ?

    Vielen Dank im voraus für euren Input.

    Dieter

  2. #2
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    Standard Class B Transponder

    Hallo zusammen,

    also ich bin der Meinung,
    dass Sportboote nur maximal mit einem Class B Transponder ausgerüstet werden dürfen,
    da schon jetzt sehr viele AIS Signale empfangen werden,
    wäre dies sonst zu viel an Information.

    Zu bedenken ist auch:
    AIS ersetzt nicht RADAR!!!
    darum müssten alle Sportboote mit einem RADAR-Reflektor ausgerüstet werden.

    VG
    Geändert von Dewi (28.01.2011 um 16:45 Uhr) Grund: freigeschaltet!

  3. #3

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    Standard Class B Transponder

    Hallo Dieter,

    ich bin vor ein paar Wochen oberhalb Krefeld bei eingeschränkter Sicht (zwischen ca. 200 und 500m) zu Tal gefahren und habe ein recht langsam vor mir fahrendes Sportboot überholt. Dieses Sportboot war mit AIS ausgerüstet und war mit Namen und Geschwindigkeit auf meinem Bildschirm zu sehen. Allerdings konnte ich anhand des ausgesendeten Transpondersignals nicht auf Anhieb erkennen, dass das vor mir fahrende Fahrzeug ein Sportboot war. Dies verdeutlichte mir erst das Radarbild aufgrund des entsprechend kleinen Echos.

    Darum kann man Deine Fragen aus meiner Sicht so beantworten:

    1.: Auch kleinere Fahrzeuge sind im Radarbild zu erkennen, allerdings ist das Echo natürlich klein und kann u.U. zeitweilig als Fehlecho missdeutet werden. Insbesondere im Bereich von Hochspannungen oder Brücken, darum kann es

    2.: durchaus hilfreich sein, wenn man bei schlechter Sicht auch kleinere Fahrzeuge zusätzlich mit AIS Signal orten kann, sofern diese auch gleichzeitig als (beispielsweise) Sportboot zu erkennen sind und natürlich auch auf UKW hörbereit sind.

    Du solltest aber bedenken, dass noch längst nicht alle Fahrzeuge mit AIS ausgerüstet sind und das Thema auch noch kontrovers diskutiert wird. (m.E. auch zurecht wg. Datenschutz) Darum ist es ein Hilfsmittel auf das Du Dich noch nicht verlassen kannst. Verlässlichkeit bringt nur das Radarbild.

    Ich gebe dem Gast User vor mir auch recht, dass es wenig Sinn macht, wenn jetzt alle Fahrzeuge mit AIS ausgerüstet wären. Das wäre bei einer Regatta auf dem Rhein das reine Chaos (was jetzt schon manchmal der Fall ist) und völlig kontraproduktiv.

    Wenn ich richtig informiert bin, kann man Class B Transponder bei Bedarf einschalten und ansonsten eben ausgeschaltet lassen. Das halte ich für sinnvoll.

    Ansonsten kann ich einen gegenseitigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch nur begrüßen und hoffe, dass ich zu Deiner Meinungsbildung etwas beitragen konnte.

    Viele Grüße
    Heinz

  4. #4
    Im ewigen Hafen
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    Hallo zusammen,
    also ganz ehrlich, ich verstehe hier die ganze Disskussion nicht.Klar ist doch: Sportboote dürfen bei unsichtigem Wetter nicht fahren. Weder mit Radar und Radarpatent, auch nicht wenn der Schiffsführer das große Patent mit der entsprechenden Strecke hat.
    Schöne Grüße vom Mittelrhein
    Jürgen
    Alle Menschen sind klug....die einen vorher, die anderen nachher. (Voltaire)

  5. #5
    Historische Bilder Avatar von Ernst
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    Sportboote dürfen bei unsichtigem Wetter nicht fahren.
    ... na das kenn ich aber anders !

    1.1.2004
    - 35 -

    Abschnitt III. Radar

    § 4.06
    Radar

    1.1 Fahrzeuge dürfen nur dann Radar benutzen, wenn

    a) sie mit einem für die Binnenschifffahrt geeigneten Radargerät und einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit des Fahrzeugs ausgerüstet sind. Das gilt auch für Inland ECDIS Geräte, die unter Verwendung von Inland ECDIS beim Steuern des Fahrzeuges mit überlagertem Radarbild betrieben werden können (Navigationsmodus). Die Geräte müssen in gutem Betriebs- zustand sein und einem von der zuständigen Behörde eines Rheinuferstaates oder Belgiens für den Rhein zugelassenen Baumuster entsprechen. Nicht frei fahrende Fähren brauchen jedoch nicht mit einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit ausgerüstet zu sein;

    b)2sich an Bord eine Person befindet, die das Radarpatent oder ein anderes nach der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten anerkanntes Zeugnis besitzt; bei guter Sicht kann jedoch Radar zu Übungszwecken verwendet werden, auch wenn sich eine solche Person nicht an Bord befindet.

    Kleinfahrzeuge müssen außerdem mit einer in gutem Betriebszustand befindlichen
    Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Schiff--Schiff ausgerüstet sein.


    2. Bei Schubverbänden und gekuppelten Fahrzeugen gilt die Nummer 1 nur für das Fahrzeug, auf dem sich der Führer des Verbandes oder der gekuppelten Fahrzeuge befindet.

    3. Schnelle Schiffe in Fahrt müssen Radar benutzen.
    Gruß Ernst
    Wer glaubt alles zu wissen ist dumm. © by E.Krobbach

  6. #6

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    Hallo,
    Kleinfahrzeuge (egal ob Sportfzg.) dürfen unter den gleichen Vorraussetzungen bei unsichtigen Wetter fahren, wie alle übrigen Fahrzeuge auch.
    In D sieht man jedoch selten Sportboote, die mit Radar für Binnenreviere ausgestattet sind. Findet man i.d.R. nur bei nachträglich für die rein private Nutzung umgebauten Berufsfahrzeugen, wo die Eigner auch mal in der gewerblichen Binnenschifffahrt mit den entsprechenden Patenten unterwegs waren.

    Bis dann

    Dominic

  7. #7

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    Mann muss dazu sagen, dass die Radargeräte gewisse technische Anforderungen ( zB eine 1m Antenne) erfüllen müssen...das haben die wenigsten Sportboote.

    Grüße vom Mäuseturm
    Floh

  8. #8

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    Zitat Zitat von Jürgen II Beitrag anzeigen
    also ganz ehrlich, ich verstehe hier die ganze Disskussion nicht.Klar ist doch: Sportboote dürfen bei unsichtigem Wetter nicht fahren.
    Hallo Jürgen,

    also ganz ehrlich, ich verstehe deinen Beitrag nicht!
    Wenn du so etwas behauptest, dann sage uns doch bitte auch in welcher Verordnung es wo genau steht.
    Und mal von den ganzen Vorschriften abgesehen, wo eh kein Mensch mehr durchblickt.
    Gegen Abend ist bekanntlich mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen und Dunkelheit zählt nicht als unsichtiges Wetter.
    Radar und AIS machen aber bei Dunkelheit schon Sinn. Auch bei guter Sicht ermöglicht das AIS-Signal ein gezieltes Ansprechen über Funk mit den Schiffs-/ Bootsnamen.
    Und außerdem hat es doch fast Jeder schon erlebt, dass man bei guter Sicht losfährt und hinter der nächsten Kurve gibt es eine Nebelbank.
    Die Regelung wurde, nach meiner Kenntnis, so geändert, dass bei unsichtigen Wetter (unter 1000 m Sicht), nur noch Fahrzeuge mit Radar fahren dürfen.
    Deshalb dürfen die meisten Sportboote bei unsichtigen Wetter nicht fahren. Eben weil die meisten kein Radar haben, aber nicht weil es generell verboten ist.
    Es gibt auch noch Berufsschiffe ohne Radar und Kollegen die keinen Radarschein haben.
    Die müssen dann den nächsten geeigneten Liegeplatz aufsuchen. Bis sie diesen erreicht haben fahren sie aber eben auch bei unsichtigen Wetter. Denn in Luft auflösen kann sich ein Sportboot genau so wenig wie ein Koppelverband.
    Also ich denke, wie weiter oben bereits gesagt, ein AIS-Transponder denn man bei Bedarf einschaltet, macht auch bei Sportbooten Sinn.

    Gruß Thomas

  9. #9
    Im ewigen Hafen
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    Hallo Thomas,
    ich habe halt vor Jahren das mal gelernt, dass Sportboote bei unsichtigem Wetter nicht fahren dürfen. Auch klar unsichtig ist: Nebel, starker Regen und Schneefall, also nicht Dunkelheit. Leider habe ich vor vielen Jahren meine Bücher zum Sportbootführerschein weiterverschenkt, weil ich dachte ich brauche sie nicht mehr. Deswegen kann ich auch hier nicht auf Anhieb sagen, wo diese Verordnung steht. Aber mal was anderes. Ich mache ja ab und zu noch Lotse auf dem Rhein. Wenn mir dann jemand entgegenkommt, und ich will ihn ansprechen sage ich dann z.B.: " Talfahrer am guten Mann" und der Kollege weiss sofort wer angesprochen ist. Wenn unser guter Joe100 ein Faible für Technik hat ist da nix gegen einzuwenden. Ich werde trotzdem versuchen mich schlau zu machen. So lassen wir es zuerst mal so stehen, dass auch Sportboote mit entsprechender Ausrüstung (Radar) bei unsichtigem Wetter fahren dürfen.
    Schöne Grüße vom Mittelrhein
    jürgen
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  10. #10
    Im ewigen Hafen
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    Hallo,
    ich hab gerade mal den Fragekatalog zum Sportbootführerschein gegoogelt. Ich entschuldige mich hiermit in aller Form, da war ich falsch gepolt. Bei Frage 245 ist ganz klar definiert, dass auch Sportboote unter den gegebenen Voraussetzungen ( Radar und Funk ) bei unsichtigem Wetter fahren dürfen.
    Gruß Jürgen
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