die Bereitschaft der Solidaritätsgemeinschaft Binnenschiffer den Hinterbliebenen zu helfen ist absolut ehrenwert und zu begrüßen; dazu bedarf es allerdings einer gewissen Organisation und die Bereitschaft einzelner diese Angelegenheiten zu managen.
als Anregung möchte ich anheim stellen, im Vorfeld folgende Fragen eindeutig zu klären bzw. beantworten:
- haben sich durch den Unfall in Not geratene Angehörige bei jemandem gemeldet?
- bis zu welchem Verwandschaftsgrad soll geholfen werden? (Partnerin, Kinder, Eltern, Sonstige)
- sind diese in der Lage Amtsgänge, Anträge, Versicherungskontakte, Berufsgenossenschaft usw. durchzuführen?
- um wieviele Betroffene handelt es sich?
- besteht tatsächlich Not und wenn ja in welcher Form? (bislang besteht hier wohl nur die Vermutung)
- hatten die Vermißten (noch ist kein Toter bestätigt!) Unfall- oder Lebensversicherungen abgeschlossen?
- wollen die Hinterbliebenen Hilfsangebote aus der Binnenschiffergemeinschaft annehmen?
- wäre, außer mit Geld, auch mit Tipps (Job, Wohnung, Unterhaltssicherung usw.) und persönlichem Beistand geholfen?
- wer aus der Binnenschiffergemeinschaft übernimmt federführend das Management der Hilfeaktion?
- welcher Personenkreis soll über die Verteilung von Spenden verbindlich entscheiden?
- wann, wo, und wie oft trifft sich dieses Gremium zu entsprechenden Beratungen und Kontendarlegung?
- soll diese Aktion international oder begrenzt wirken?
ich meine, zunächst müssen sich die Hinterbliebenen bei einer Person ihres Vertrauens melden und eine eventuelle Notsituation darstellen; erst dann kann dies publiziert und gezielt geholfen werden.
Vorsicht! da könnten "Trittbrettfahrer" aufkreuzen! (ich hatte hier schon einmal den Verdacht)
sehr wichtig für die Hinterbliebenen:
jeder auf nur eine Person als Vertragspartner abgeschlossener Vertrag endet kraft Gesetzes mit dessen Tod; evtl. noch bestehende Forderungen können allerdings aus dem Vermögen des Erblassers genommen werden; weitere Verbindlichkeitsverpflichtungen bestehen seitens der Angehörigen nicht.