Binnenschiffer schießt auf Kinder
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Arnold
Der Inhalt der gelinkten Seite unterliegt der Haftung des Anbieters.
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Arnold
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Wenn die armen Kinder, Steine in Wasser schmeißen, und sie platschen sehen wollen, was hat da ein Schiff unter dieser Brücke zu suchen. ???
Hätte da der Schiffer nicht stoppen müßen und warten bis den Kleinen die Steine ausgehen???
Mir graut es, und die schönen Tage kommen erst noch. mfG Ralf
Schreckschusspistole???
Das heißt dann wohl, daß man die Übeltäter nicht mal mehr
erschrecken darf...:kopfkratz:
Wo leben wir eigentlich
Gruß Jürgen
Wer nicht ans Ruder darf, der wird auch das Fahren nicht lernen
https://www.juergens-schiffsbilder.de/
das ist so eine Gratwanderung mit Waffeneinsatz (auch eine Schreckschußpistole ist im rechtlichen Sinne eine Waffe, wenn auch eine erwerbsscheinfreie, ab 18).
auf meinem eigenen, umfriedeten Bereich (Grundstück/Schiff) darf ich eine solche "Führen", also geladen mit mir herumtragen und auch damit schießen (knallen), wenn ich damit keine Lärmbelästigung erzeuge.
auf andere Personen zielen ist eine andere Qualität, insbesonders, wenn das dann auch noch Kinder sind (Notwehr lag wohl nicht vor).
von Brücken beworfen zu werden ist ein echtes Problem, das ich aus eigener Erfahrung kenne; eine Lösung fällt mir hierzu nicht ein.
verständliche Gegenreaktionen seitens der Schiffer bringen diese im Falle einer Schädigung in irgendeiner Form immer in Haftungspflicht, was durch unterstellten Vorsatz zum Ruin führen kann; da zahlt dann keine Versicherung!
(wer z.B. mit Wasser auf eine befahrene Brücke spritzt und dann dort ein Unfall passiert zahlt den ganzen Rumms)
übrigens: Autos werden auf Autobahnen auch beworfen.
Kinder erschrecken! TsTsTs
So etwas tut man doch nicht. Die lieben Kleinen könnten doch einen psychischen Schaden für ihr Leben nehmen!
Und Schreckschußpistole, oh oh. Womöglich noch ohne die entsprechende "Waffenbesitzkarte".Das grenzt ja schon an Selbstjustiz!
Nein, so geht das nicht!
Der Schiffsführer darf sich nur selbst erschrecken lassen und sich über den entstandenen Schaden ärgern. Un die lieben Kleinen sind ja im Zweifelsfall noch strafunmündig, falls man sie überhaupt zu fassen bekommt und bei den "Verziehungsberechtigten" ist auch nichts zu holen.
Bei uns handelt die Justiz, wenn sie denn handelt, ja immer noch schön nach dem Prinzip des maximalen Täterschutzes.
Gruß vom linken Niederrhein ans Forum,
Klaus
Wenn jeder denken würde: "Der andere könnte Recht haben", gäbe es weniger Streit auf der Erde.
@Klaus
Das nenn ich mal:
Den Nagel auf den Kopf getroffen
Gruß Jürgen
Wer nicht ans Ruder darf, der wird auch das Fahren nicht lernen
https://www.juergens-schiffsbilder.de/
Ach die armen Kinderchen...sie waeren wohl beinahe verletzt worden...Mir kommen ganz fette Traenen...Mami und Papi standen wohl noch daneben und haben den Stein gereicht, damit sich die armen kleinen Kinderchen nicht buecken muessen???
Und dann geht dieser alte Mann noch hin und erschreckt die Kleinen!!! Boese, boeser alter Mann, die armen kleinen Kinder....
DIE SCHRATZEN GEHOEREN MIT DEN ELTERN IN DEN KNAST!!!!
Hier der Polizeibericht dazu: :coo2l:
59-jähriger Binnenschiffer feuert mit Gaspistole
Hallo,
mit Steinen oder anderes auf vorbeifahrende Schiffe zu werfen geht gar nicht, das ist auch mir klar, aber mit Schreckschusspistole auf irgendjemanden zu schiessen geht überhaupt nicht.
Dann lieber hochrufen: Lasst das sein, ihr macht das Schiff kaputt.
Wenn's denen keiner sagt, werden sie ihr verhalten auch nicht ändern.
Mit Schreckschusspistole erreicht man höchstens, dass man sagt: Die Binnenschiffer sind gefährlich.
Also, wendet euch an die Zeitung (irgendjemand hat da doch bestimmt eine Verbindung?) Erzählt, was so alles passieren kann und lasst einen Aufruf starten, um das Bewusstsein für eure Nöte zu wecken.
Gruss Birthe, die gegen jede Gewalt ist.
Hallo zusammen,
im Moment ist ja noch gar nichts passiert. Die Kinder haben mit Steinen geworfen und der Schiffsführer des Schiffs hat mit Schreckschußpatronen in die Luft gefeuert.
Ob er überhaupt mit der Pistole gezielt hat oder sie einfach nur nach irgendwohin gehalten und mal abgedrückt hat, steht ja in gar keinem Bericht.
Hat er sie nämlich nicht in Richtung der Jungs gehalten, ist das schlichtweg überhaupt nichts, dann wird die Waffe vielleicht konfisziert, er muß eine Zeugenaussage machen und irgendwann kommt der Einstellungsbescheid.
Wenn er sie gezielt in ihre Richtung gehalten hat, ist er selber schuld, das muß man mit 59 wissen, daß das nicht geht und Ärger gibt...
Wir haben hier halt die Regel: "Wenn dir einer auf die linke Backe schlägt, halt ihm auch noch die Rechte hin", nicht "Auge um Auge, Zahn um Zahn"...
LG
Micha
MeinlieberHerrgehneikommrausbleibdrin