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Thema: ENI Roulette

  1. #31

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    Tschechien Zwei ENI-Nummern am SB VERA 1 ???

    Hallo Eberhard alias Cantor,

    hier habe ich mal wieder etwas für das ENI-Roulette. Direkt beim Beitrag über das SB VERA 1 wurde es bereits schon mal angesprochen.
    Da ich dieses SB letzten Monat mal wieder gesehen habe, möchte ich es hier noch mal zeigen.

    Foto 1 und 2 zeigen das Schiff am 29.08.2005 und Foto 3 bis 5 am 22.02.2010.

    2005 stand am Schiff nur die nationale Register-Nummer 105131, sowie folgende technische Daten: L 24,84 m, B 9,12 m, T 30,0 t, sowie die Eichnummer LDc 607 CS.

    2010 sind die technischen Daten noch die Gleichen, ebenso die Eichnummer. Aus der nationalen Nummer 105131 wurde inzwischen, durch vorsetzen des Ländercodes 32, die ENI 32105131.
    Dies ist nichts besonderes, so konnte man es schon an vielen Schiffen sehen. Der Vorsatz PB steht hierbei sicher für den Betreiber P - BOAT s.r.o. aus Pardubice.
    Auch das ist nichts Besonderes in Tschechien, dass der Eigner / Betreiber in einen Kürzel vor der Schiffsnummer steht.

    Seltsam und so von mir noch nicht gesehen, ist aber, dass noch eine ENI am Schiff steht. Es scheint eine typische ehemalige Euro-Nummer für Tschechien zu sein. Diese begannen mit 95 oder 84. Man sieht auch deutlich die Null nachträglich vor die 95 gesetzt.
    Aus der Euro-Nr. 9548024 wurde also die ENI 09548024.

    Hat das Schiff nun zwei ENI´s ?? Oder ist 09548024 die ENI und 32105131 nur eine neue, 8-stellige Form der nationalen Schiffsnummer??

    Macht aber auch keinen Sinn und ich habe es so auch noch bei keinen anderen Schiff aus CZ gesehen. Da fahren eigentlich noch alle mit der 6-stelligen nationalen Nummer und die meisten zusätzlich mit der neuen ENI oder noch der alten Euro-Nr.

    Da es an der Seite ebenso steht wie am Heck, ist auch eine Verwechslung fast ausgeschlossen.

    Gruß Thomas
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  2. #32
    Avatar von p-m
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    Standard ENI-Roulette

    Hallo zusammen

    Die Angaben über die einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) im § 2.18 und im Anhang L der Rheinschiffs- untersuchungsordnung sind eigentlich klar und unmissverständlich. Die Übergangsbestimmungen wie aus der (alten) 7-stelligen Europanummer die (neue) 8-stellige einheitlichen europäischen Schiffsnummer (ENI) wird, sind ebenfalls verständlich. Offenbar entsteht das "ENI-Roulette" bei der Umsetzung bzw. Interpretation der Vorschriften.

    In den mehr als 38 Jahren, in welche ich als Landratte beruflich mit der Binnenschifffahrt zu tun hatte, habe ich eines gelernt: Es muss nicht umbedingt alles bis ins Letzte glasklar geregelt sein. Damit ergeben sich Interpretations- spielräume, die jeder auf seine Weise nutzen kann. Durch die immer komplizierter und komplexer werdenden Vorschriften versucht sich jeder nach bestem Wissen und Gewissen "hindurchzumogeln". Und schlussendlich wollen die Juristen auch noch etwas zu tun haben, was nicht heisst, dass ich irgend etwas gegen diesen Berufsstand habe.

    Freundliche Grüsse

    Peter
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  3. #33

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    Standard ENI-Roulette

    Hallo Peter,

    wie du schon sagst, eigentlich ist da alles genau geregelt. Da steht auch eindeutig, dass ein Schiff nur eine gültige ENI erhalten kann.
    Deshalb habe ich mich bei den SB VERA 1 ja so gewundert. An der nationalen Umsetzung kann es eigentlich nicht liegen, da es bei den anderen Schiffen aus Tschechien ja scheinbar funktioniert.

    Ein Problem ist ja, dass es immer erst mal eine "Verordnung über die Einführung der Verordnung" gibt und zahlreiche "Durchführungsbestimmungen", "Übergangsregelungen" und sonstiger Papierkram.

    Wenn es denn nun eine einheitliche europäische Schiffsnummer sein soll, wieso steht dann im Punkt 5 bei § 2.18 das nur die Rheinanliegerstaaten und Belgien es der ZKR melden sollen. ??

    Das aus vor dem 01.April 2007 erteilten amtlichen Schiffsnummern, durch vorsetzen der Null, ab den 01. April 2007 sofort eine ENI wird ist in der Praxis ja auch nicht durchgeführt wurden.
    Erst bei der darauf folgenden Erneuerung eines Schiffs-Attest wurde die ENI vergeben. So kommt es auch, dass einige Schiffe bei Verkauf ins Ausland nach den 1.4.2007 da eine komplett neue ENI erhalten haben und nicht einfach die Null vor die alte amtliche Schiffsnummer gesetzt wurde.

    Gruß Thomas

  4. #34
    Avatar von p-m
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    Standard ENI-Roulette

    Hallo Thomas

    Sogar mir als Landratte, die nur beruflich mit der Binnenschifffahrt zu tun hatte, ist es klar, dass eigentlich nur eine SUK bei der Attesterneuerung die alte 7-stellige Europanummer durch Vorsetzen einer Null zur neuen 8-stelligen ENI machen kann. Kein Eigner dürfte im Prinzip diese Umwandlung selber vollziehen. Nur hinderte das eine liebenswürdige Dienststelle mit hübschen weiss/blauen Booten etwas nördlich von Basel nicht daran, Knöllchen zu 25 Euro zu verteilen, wenn bei einem Schiff die führende Null fehlte, auch wenn das im Attest noch gar nicht durch eine SUK dokumentiert worden war. Ob damit noch immer Geld für die leere Staatskasse gemacht wird, weiss ich nicht. Es ist verständlich, dass viele Eigner lieber selber eine Null vor die alte Europanummer ihrer Schiffe malen, als dem Staat 25 Euro zu "spenden". Grundsätzlich könnte es aber noch einige Jahre dauern, bis alle alten 7-stelligen Europanummern bei Attesterneuerung offiziell zu ENI gemacht worden sind. Die Schiffsatteste sind bekanntlich einige Jahre gültig. Nur wegen einer führenden Null wird kaum einer freiwillig zu einer SUK rennen.

    Vom 1. April 2007 bis zu meiner Pensionierung Ende Januar 2010 wurden einige Neubauten im Schiffsregister Basel eingetragen. Teilweise behielten diese die niederländische ENI 023xxxxx der Ausbauwerft in den Niederlanden. Teilweise bekamen sie neue schweizer ENI 070xxxxx. Frag mich bitte nicht weshalb. Die meisten dieser Kaskos kamen aus Osteuropa und wurden über den Wasserweg zum Ausbauen in die Niederlande gefahren. Kein Neubau hat seit dem 1. April 2007 eine ENI des osteuropäischen Staates behalten, in welchem das Kasko erbaut wurde und ins Wasser kam. Wobei ich davon ausgehe, dass es für die Überführungen der Kaskos provisorische Atteste und ENI gegeben hat.

    Wie Du selber festgestellt hast, erhielten Schiffe bei Verkäufen ins Ausland nach dem 1. April 2007 teilweise komplett neue ENI, teilweise wurden aber die alten Europanummern behalten und durch eine führende Null zur ENI gemacht.

    Die Verfasser von § 2.18, Ziffer 5, RheinSchUO, liessen sich offenbar vom Realitätssinn, vom Machbaren und insbesondere vom "Hoheitsdenken" leiten, indem sie nur explizit den Rheinanliegerstaaten und Belgien vorschreiben, die Behörden, welche zur Erteilung der ENI berechtigt sind, dem ZKR-Sekretariat in Strassburg zu melden. Es gibt bekanntlich nicht nur eine Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, sondern auch eine Moselkommission in Trier und eine Donaukommission in Budapest. Diese müssen für ihre "Hoheitsgebiete" selber Bestimmungen erlassen, da hat die ZKR realistischerweise nichts zu sagen.

    Die vorhandenen Interpretationsspielräume werden offensichtlich fleissig genutzt, bis jemand auf die Idee kommt Übergangsbestimmungen über die Durchführung von Einführungsbestimmungen zur Verordnung der Verordnung zu gebären. Aber das könnte dauern, da bekanntlich jeder Papierkram durch unzählige Stellen genehmigt werden muss.

    Es ist doch schön, dass es in unserer absolut durchregulierten Welt immer wieder Möglichkeiten gibt, Vorschriften und Bestimmungen irgendwie zu umschiffen. Lassen wir folglich die Schubboot VERA 1 so weiterfahren, wie sie ist. Man darf nicht alles so eng sehen. Die Freiheit zwei ENI am Schiff zu haben, leistet sich nicht jeder. Dabei fallen mir spontan die Geschichten des braven Soldaten Schwejk Joseph aus Prag und seiner schweizer Version, dem Hilfsdienst-Soldaten Läppli Theophil aus Buckten im Kanton Baselland, ein, vielleicht ist der Eigner der VERA 1 ein würdigen Nachfolger dieser beiden Figuren: "Melde gehorsamst, zwei ENI am Schiff zu haben!"

    In diesem Sinne, freundliche Grüsse vom Rheinkilometer 166 zum Rheinkilometer 226

    Peter
    Geändert von p-m (24.03.2010 um 04:09 Uhr) Grund: Ergänzungen
    Elektronik ist, wenn es trotzdem tut, und keine(r) weiss warum.

  5. #35
    Historische Bilder Avatar von Ernst
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    Unglücklich ENI Roulette

    ...bis jemand auf die Idee kommt Übergangsbestimmungen über die Durchführung von Einführungsbestimmungen zur Verordnung der Verordnung zu gebären....
    das erinnert mich irgendwie an Reinhard May und sein schönes Liedchen.

    Gruß Ernst
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  6. #36
    Avatar von Jürgen F.
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    Einen Antrag zur Erteilung eines Antragformulars, das die Nichtigkeit bestätigt von dem Durschriftexemplar.

    Und es wird noch schlimmer


    Schöne Grüße
    Jürgen F.
    Wer nicht ans Ruder darf, der wird auch das Fahren nicht lernen

    https://www.juergens-schiffsbilder.de/

  7. #37

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    Zitat Zitat von p-m Beitrag anzeigen
    , Knöllchen zu 25 Euro zu verteilen,
    ...Lassen wir folglich die Schubboot VERA 1 so weiterfahren, wie sie ist. Man darf nicht alles so eng sehen.

    Peter
    Hallo Peter,

    ich sehe es ja nicht so eng, hatte mich eben nur darüber gewundert und dachte es gibt eine Erklärung dafür.
    Könnte ja sein, dass die neuen ENI´s mit 32 vorn aus Tschechien noch nicht offiziell im Rheinstromgebiet anerkannt werden und das Schiff deshalb noch zusätzlich die alte mit Null ergänzte Nummer dran hat.
    Von mir aus kann der noch lange so weiter fahren. Noch gibt es einige Kaskos in Chaletice und er hat noch eine Weile Arbeit.

    Also wir mussten an den FGS ja in der Vergangenheit keine Schiffsnummern führen, als dies Vorschrift wurde haben wir Aufkleber mit den Nummern machen lassen und diese gleich mit Null obwohl es damals eben noch keine ENI war. Inzwischen haben die Schiffe eine ENI und nun stimmt alles.
    Ich hätte allerdings auch keine 25 Euro bezahlt wenn die Null nicht davor gewesen wäre, da hätte ich mich mit den "Blauen Jungs" dumm und dämlich gestritten. Ich kann doch nur die Nummer ans Schiff schreiben, die im Attest steht.
    Eher hatte ich damit gerechnet, dass die beanstanden wenn die Null schon vorher dran ist.

    Kaskos erhalten in der Regel nur ein Überführungs-Attest, ich glaube da wird keine ENI erteilt.
    Jedenfalls habe ich an den Kaskos auf der Elbe noch keine ENI gesehen.

    Ebenfalls einen schönen Gruß 60 Kilometer Stromauf Thomas

  8. #38
    Avatar von p-m
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    Standard ENI-Roulette

    Hallo Thomas

    Mein Beitrag war nicht ganz ernst gemeint und vor allem nicht persönlich. So viel mir bekannt ist, waren bei den alten 7-stelligen Europanummern die Präfixe 80 Luxemburg, 85 Österreich, 86 Ungarn sowie offensichtlich 95 der tschechischen Republik zugeteilt. Ich habe keine Ahnung, weshalb gemäss Anhang L, RheinSchUO, z.B. Luxemburg neu 200-219, Österreich neu 300-309, Ungarn neu 380-399, die tschechische Republik neu 320-329 usw. zugeteilt bekamen.

    Auf die Schubboot VERA 1 angewendet, wurde offensichtlich die alte Europanummer 9548024 durch eine vorangestellte Null zur neuen ENI 09548024 gemacht. Wozu dann auch noch die zusätzliche tschechische ENI 32105131 angebracht wurde, weiss ich nicht.

    Bei Behörden arbeiten auch nur Menschen. Wer arbeitet macht bekanntlich Fehler, wer nicht arbeitet macht keine Fehler und wird folglich befördert :rolleyes:. Nur ein kleines Beispiel: Die Péniche WILLI wurde am 16. Oktober 2006 von Deutschland in die Schweiz umgeflaggt. Nach der damals geltenden (alten) Regelung wurde die Europanummer dadurch von alt 4301260 in neu 7001838 geändert. Als im Juni 2007 endlich der gesamte erforderliche Papierkram zusammen war, ging ein in Mannheim wohnhaftes Vereinsmitglied persönlich zum WSA Mannheim, um ein Bordbuch zu beschaffen. Er hatte sämtliche notwendigen Dokumente des Schiffsregisters Basel dabei. Trotzdem wurde am 22. Juni 2007 auf der Seite 1 des Bordbuchs die nicht mehr gültige 7-stellige Europanummer 4301260 eingetragen, was eine ganze Weile niemand bemerkte. Als wir es realisierten, dachten wir auch daran, (ganz im Sinn von Schwejk bzw. Läppli) die beiden Eurpanummern am WILLI anzubringen, nur um zu schauen, was passiert. Da wir für die im August 2008 anstehene Reise von Basel nach Korneuburg (Wien) nichts riskieren wollten, sprach ich im Juli 2008 bei den Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) vor. Ich kenne die zuständigen Leute seit vielen Jahren dienstlich. Nach einigem Hin- und Her sowie umfangreicheren Abklärungen bei Vorgesetzten wurde die falsche Europanummer schlussendlich im Bordbordbuch mit Amtsstempel und Unterschrift geändert. Die liebenswürdige SRH-Dame hat sich sehr gewunden, um mir wortreich zu beichten, dass sie diese Fehlerkorrektur schriflich dem WSA Mannheim (als ausstellende Behörde des Bordbuchs) melden müsse, dass sie zu ihrem sehr grossen Leidwesen nur kostendeckend arbeiten dürfe, und dass der Verein Historische Binnenschiffahrt als Eigner von WILLI deshalb für die amtliche Korrektur des amtlichen Fehlers die dafür vorgesehene amtliche Gebühr bezahlen müsse. Als "Beziehungspflege unter Behördenmitarbeiter(innen)" bezahlte ich zähnknirschend - kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Vielleicht wäre es billiger gewesen, beide ENI am WILLI anzubringen, und den Amtsschimmel wiehern zu lassen....:confused:

    Liebe Grüsse 60 km rheinabwärts

    Peter

    Beilage: Bild der Seite 1 des Bordbuchs. Die beiden Unterschriften des/der WSA- bzw. SRH-Mitarbeiters/Mitarbeiterin retouchierte ich weg, damit sich niemand persönlich "betupft" fühlt.
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    Geändert von p-m (25.03.2010 um 18:57 Uhr) Grund: Ergänzung und Tippfehlerkorrektur
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  9. #39
    Dolmetscher und Übersetzer für Englisch Avatar von Cantor
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    Hallo Peter

    Weil du im vorhergehenden Beitrag geschrieben hast, dass du dir die Bedeutung der ENI nicht wirklich erklären kannst, habe
    ich eine kurze Begriffsbestimmung angefügt. Sie stammt aus meinem Beitrag zur bulgarischen "Rousse" und ich zitiere mich
    hier sinngemäß:

    No code has to be inserted here.


    Teile dieses Nummernschemas mit dem Schlüssel für die Länderkodierung hast du in deinem Beitrag aufgeführt.

    sG Eberhard

  10. #40
    Avatar von p-m
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    Standard ENI-Roulette

    Hallo Eberhard
    Hallo zusammen

    Danke für die Hintergrundinformationen zur ENI. Sinn, Zweck und Bedeutung der am 1. April 2007 eingeführten ENI waren mir schon seit längerem bekannt. Ich wurde bereits im Herbst 2006 über die kommenden Änderungen und die neuen Ländercodierungen informiert.

    Offenbar bin ich etwas missverstanden worden, oder habe mich zu wenig ausführlich ausgedrückt. Ich habe lediglich keine Ahnung, weshalb die 4 Rheinanliegerstaaten und Belgien, die auch Vertragsparteien der Mannheimer Akte sind, ihre Ländercodes mit vorangestellter Null (Frankreich alt 01-19 / neu 001-019, Niederlande alt 20-39 / neu 020-039, Deutschland alt 40-59 / neu 040-059, Belgien alt 60-69 / neu 060-069 und Schweiz 70-79 / neu 070-079) behielten, während Luxemburg, die Donauanliegerstaaten (ausgenommen Deutschland) und osteuropäische Staaten, die keine Vertragsparteien der Mannheimer Akte sind, neue Ländercodes zugeteilt bekamen. Beispiele: Luxemburg alt 80 / neu 200-219, Österreich alt 85 / neu 300-309, Ungarn alt 86 / neu 380-399 usw. Es ist klar, dass damit die Nummernbereiche vergössert worden sind. Ob z.B. Luxemburg jemals so vielen neuen Schiffen eine luxemburgische ENI zuteilen wird, dürfte eher fraglich sein. So viele Werften gibt es in Luxemburg nicht.

    Anhang L, RheinSchUO, und damit das komplette Nummernschema wurde schon mehrfach ins Forum gestellt, letztmals in meinem Beitrag #21 zum Thema ENI-Roulette.

    Freundliche Grüsse

    Peter
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