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Thema: ENI Roulette

  1. #41
    Dolmetscher und Übersetzer für Englisch Avatar von Cantor
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    Standard 2 ENIs am Schiff

    Hallo Thomas
    Hallo Nummernfreaks

    Ziemlich genau 3 Jahre ist die neue Verordnung in Kraft, die besagt, dass statt der 7-stelligen Europanummer eine 8-stellige ENI am Schiff zu führen ist, weil das Schiff so registriert ist. Hierbei verschafft die führende Null den meisten EU-Nummern schon den Rang einer ENI. Also statt 2312517 einfach 02312517. Dies gilt auch für die "zusammengesetzten" Nummern, aus 9448037 wird 09448037.

    Wie viele User gepostet haben, soll diese "aufgemöbelte" ENI am Schiff als einzige Nummer stehen; denn so ist es in der Verordnung von 1976 vorgesehen. In dieser Festschreibung war aber alles auf den Rhein bezogen, es ging um den Rhein und seine Nebenflüsse. Als 1992 der MDK eröffnet wurde, hat man mit der Hilfskonstruktion von 2 vorangestellten Nummerncodes das System von 1976 ergänzt, wich aber grundlegend nicht davon ab. 94 für die Slowakei und 48 für Deutschland zeigen in der Kopplung an, dass die so entstandene Nummer noch immer für das Einzuggebiet des Rheins gilt.

    Grundlegend anders verfährt das System der ENI-Nummern von 2007, nach Absprachen unter etwa 50 Ländern der UN. Hierbei sind vorangestellte Nummerncodes für die einzelnen Länder im 3-Ziffer Muster vorgesehen, sozusagen reserviert für die jeweiligen Länder. Beispielsweise 320-329 für Tschechien und 330-339 für die Slowakei. Die ENIs selbst sind dann z.B. 33001422 und 47000014. Hier sind nur der Nummerncode des Landes und die Schiffsnummer im fortlaufenden System des Registers ausgewiesen, mit Nullen dazwischen als Leerstellen, um auf die 8-stellige Nummer zu kommen.

    Der springende Punkt in diesem System ist m.E., dass das gesamte Nummernwerk unabhängig vom Rhein geworden ist. Die oben genannten Beispiele stammen von der Elbe bzw Moldau (320-329) und der Donau (330-339 sowie 470-479). Dass Länder, die vom Rhein weit ab liegen, mit einem solchen System viel leichter klar kommen, liegt auf der Hand. Man darf nämlich nicht vergessen, dass die 09448037 durch die 48 in einem Register in Deutschland geführt wurde/wird. Das fällt bei den neuen ENIs flach. Die Nummer mit 330 am Anfang ist in Bratislava SK vergeben worden und die 470 in einem bulgarischen Hafen an der Donau.

    Die Frage bleibt, warum tragen manche Schiffe zwei Nummern. Wenn die "aufgemöbelte" Europanummer für die Lebensdauer des Schiffs bestehen soll, darf keine neue ENI vergeben werden. Wenn das Land, dem das Schiff angehört, mit einer neuen ENI weit besser klar kommt, weil es unabhängig von Deutschland Nummern vergeben kann, sollte die alte, "aufgemöbelte" Europanummer gelöscht werden. Es entspricht dann nicht den Vorschriften, ist aber einheitlich in der Handhabe. Vorausgesetzt, die alte Nummer verschwindet. Ein Mädchen wird auch nicht Anna und Maria genannt, unabhängig voneinander und nicht als Doppelname, es sei denn, es wurde nach der Geburt in den Standesämtern von 2 Orten gemeldet. Dann lägen aber 2 Geburtsurkunden vor, und das ist nicht statthaft.

    Schöne Grüße
    Eberhard
    Geändert von Cantor (04.04.2010 um 11:27 Uhr) Grund: Hervorhebungen, Klarstellungen und Korrekturen

  2. #42
    Avatar von helmut1972
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    Standard

    Hallo Cantor!

    Ich bin jetzt kein Nummernfreak aber rechtskundig, denn hier geht es um EU-Gemeindschaftsrecht! Sobald ein Staat diese Regelung in nationales Recht umsetzt, muss sich dieser daran halten, sonst kann es zu einer Beschwerde bei der EU-Kommision kommen. Wenn jeder trotz Gemeindschaftsrecht macht was er will hat das Ganze ja keinen Sinn, darum geht es ja bestimmte Regelungen zu vereinheitlichen!

    mfG von der Donau helmut1972

  3. #43

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    Standard Knöllchen zu 25 Euro

    Hallo Zusammen,

    ich möchte mal noch etwas zu den "Knöllchen zu 25 Euro" anmerken, was Peter in Beitrag #23 erwähnt hat.
    Natürlich weiß ich auch, dass nur Derjenige der gar nichts macht, auch keine Fehler macht. Wobei gar nichts machen an sich ja auch schon ein Fehler ist.

    Wenn man aber Bußgelder verhängt, nur weil Beamte hinter Ihren Schreibtisch zu unfähig sind ein Gesetz zu schreiben was ein normaler Mensch versteht, dann hört der Spaß auf.

    Hat schon mal einer davon gehört, das eine Behörde Bußgelder zurück zahlt, weil sie sich geirrt haben?

    Jeder macht mal Fehler, und das kann einer Behörde genau so wie den WSP-Beamten passieren. Man sollte seine Fehler aber dann auch zugeben.

    Man hat Bußgelder verteilt weil die Null nicht vor die Amtliche Schiffsnummer geschrieben war, da in der einen Verordnung steht die Amtliche Schiffsnummer wird am 01.April 2007 automatisch zur ENI. Das war aber wohl nur ein Aprilscherz.

    In der RheinSchPV steht bei § 2.01 "Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe" nämlich unter c. folgendes:

    "Diese Kennzeichnung ist nur für die Fahrzeuge verbindlich, denen eine einheitliche europäische Schiffsnummer erteilt wurde."

    Wird die Amtliche Schiffsnummer nun automatisch zur ENI wie in der einen Verordnung geschrieben oder muss die ENI erteilt werden wie es in der RheinSchPV steht

    In § 2.01 steht unter d. nämlich auch folgendes: "seine amtliche Schiffsnummer, die aus sieben arabischen Ziffern besteht, denen gegebenenfalls ein Kleinbuchstabe folgt...."

    Aus dem § 2.01 der RheinSchPV geht also eindeutig hervor, dass ENI und Amtliche Schiffsnummer in einer Übergangszeit parallel benützt werden.

    Schaut euch mal die Einführungsverordnung der RheinSchPV an:

    "Verordnung zur Einführung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPEV)

    Vom 19. Dezember 1994 (BGBl. II S. 3816),
    geändert durch Verordnung vom 3. September 1997 (BGBl. II S. 1670),
    durch Verordnung vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3050),
    durch Verordnung vom 19. August 1998 (BGBl. II S. 2260),
    durch Verordnung vom 28. Februar 2001 (BGBl. I S. 335),
    durch Verordnung vom 18. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4580),
    durch Verordnung vom 19. Dezember 2003 (BGBl. II S. 2123) und
    durch Verordnung vom 12. Januar 2006 (BGBl. II S. 58) und
    durch Verordnung vom 20. Juli 2007 (BGBl. II S. 875)
    durch Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2868)

    Auf Grund

    * des § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, 8 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1986 (BGBl. I S. 1270) und des § 3e Abs. 1 Satz 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes, der durch Artikel 5 Nr. 3 des Gesetzes vom 13. August 1993 (BGBl. I S. 1489) geändert worden ist, und auf Grund des § 27 Abs. 1 und des § 46 Satz 1 Nr. 1 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1990 (BGBl. I S. 1818) verordnet das Bundesministerium für Verkehr,
    * des § 3 Abs. 5 Satz 1 und des § 3e Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 5. Juni 1986 (BGBl. I S. 864) verordnet das Bundesministerium für Verkehr gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
    * des § 3 Abs. 5 Satz 2 und des § 3e Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes verordnet das Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung,
    * des § 3 Abs. 5 Satz 4, der gemäß Artikel 66 der Verordnung vom 26. Februar 1993 (BGBl. I S. 278) insoweit geändert worden ist, und des § 3e Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes verordnet das Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation:"

    Seht ihr da durch, also ich nicht.

    Ständig kann man lesen und hören welcher Unrechtsstaat die DDR doch war, dass es da zum Teil großes Unrecht gab steht natürlich außer Frage.

    Wenn aber der Grundsatz gilt: "Unkenntnis der Gesetze, schützt nicht vor Strafe", dann aber Gesetze so gemacht werden, dass sie kein normaler Mensch mehr versteht. Ich also nicht absichtlich gegen ein Gesetz verstoße, sondern weil ich es nicht begreifen kann
    und dafür bestraft werde, ist das Ganze doch auch Unrecht. Und ein Land in dem so etwas inzwischen normal ist, ist für mich auch ein Unrechtsstaat.

    Gruß Thomas

  4. #44
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    Hallo Binnenschiffsfans

    Ehe ich weiter auf den Vergabemodus von ENIs eingehe hier ein Link, der Adressen enthält, wo man sich über solche Fragen kundig machen kann:

    http://www.ccr-zkr.org/Files/ENI_20052009.pdf

    Der Inhalt der gelinkten Seite unterliegt der Haftung des Anbieters.

    Leider dürften wohl nur MitarbeiterInnen der Adressen für D, NL und CH auf Deutsch Auskunft geben können. Mir ist bekannt, dass einige UserInnen im Forum auch französisch sprechen oder schreiben/lesen können, sodass die Adressen für F und B für sie von Interesse sein könnten.

    sG Eberhard
    Geändert von Cantor (07.04.2010 um 10:41 Uhr) Grund: Ergänzungen & Korrekturen

  5. #45
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    Hallo Thomas
    Hallo Binnenschiffsfans

    Heute einige Überlegungen, wie ENIs vergeben werden und welche unschönen oder auch sinnentstellenden Formen anzutreffen sind. Mir geht es in den folgenden Bemerkungen nur um die neuen ENIs mit den Zahlenbereichen bzw Codes für insgesamt 56 Länder, wie sie in diesem Link leicht überschaubar dargestellt sind

    http://www.ddr-binnenschifffahrt.de/...nfo-eni-nr.htm
    Die gelinkte Seite unterliegt der Haftung des Anbieters.

    Das ist die Form, wie sie bei der Neuvergabe von Nummern für Binnenschiffe verwendet werden soll. Entscheidend ist die Form AAAxxxxx und sonst nichts. Nur die AAA sind fest vorgeschrieben. Es wird m.E. nichts für die Gestaltung der xxxxx vorgegeben.

    Das heißt zunächst einmal, wenn für die Slowakei 330 - 339 als Code reserviert ist, dann ist für die Vergabe der Schiffsnummern in den 10 Gruppen, nämlich von 330 bis 339, keinerlei Vorschrift mit enthalten. Meines Erachtens kann jedes Land selbst entscheiden, womit sie diese 10 Ziffern belegt.

    Trotzdem erscheint es mir wenig sinnvoll, nationale Register-Nummern, wie sie vorher existierten, so einzubinden, dass die 3.Stelle von dieser Nummer stammt. In deinem Beispiel in Beitrag 20, Thomas, sehe ich die 32105131 durchaus als ENI, die an Stelle der nationalen Schiffsnummer tritt. Aber dann wäre ja 32 der Code und das ist nicht "im Sinne des Erfinders" der neuen ENI Codes. Es entspricht nicht AAAxxxxx, sondern ist wie AAxxxxxx gebaut. Mir widerstrebt es sowieso, nationale und internationale Nummern zu vermengen.

    Es gibt in der Tschechischen Republik nationale 6-stellige Nummern mit der führenden 1 und der 2, also wird auch 32200626 verwendet. Mir ist nicht bekannt, welche Unterscheidung durch die 1 bzw die 2 getroffen wird. Wenn aber die nationale Nummer voll eingehen soll, dann müsste die Nummer 9-stellig werden, also beispielsweise 320105131 heißen, aber das sprengt wieder den Rahmen der Festlegung durch die Vereinten Nationen, die 56 ihrer Staaten in das System der ENI (European Number of Identification, Europäische Identifikationsnummer) eingebunden haben.

    Die neuen ENIs sind bisher äußerst selten an Schiffen zu lesen, sie werden also noch sehr zurückhaltend verwendet. In den allermeisten Fällen wertet die Form mit der führenden 0 die früher gebräuchliche 7-stellige Europanummer zur 8-stelligen ENI auf. So soll es ja auch bei allen Schiffen gekennzeichnet werden, die vor dem 1.April 2007 bereits eine Schiffsnummer hatten.

    Abgesehen von Tschechien, das sich in der oben geschilderten Form behilft, kenne ich neue ENIs nur von der Slowakei, z.B. 33000482, und von Bulgarien, z.B. 47000006. Diese Nummern sind so ausgelegt, wie die UN-Vorschrift es vorsieht. Fraglich ist dann nur noch, ob es sich wirklich um neue Schiffe handelt, die eine ENI dieser Art "verdient" haben, oder ob diese Schiffe stillschweigend von der alten auf eine neue ENI umgeschrieben wurden, wonach die alte dann wegfällt.

    Wie die 47000006 schön zeigt, sind manche ENIs nicht leicht lesbar. Die vielen 0-Stellen werden leicht zur Fehlerquelle, weil man genau abzählen muss, um keine 0 zu vergessen. Das gilt nur für die kleinsten Werte in diesem Register, bei 47000157 oder 47002609 tut der Leser sich viel leichter. Letzten Endes ist es egal, da die ENIs nicht in 1.Linie für Forumsuser, also Berufs- und Hobbybinnenschiffer, oder Nummernfreaks entwickelt wurden, sondern eine Art Seriennummer im Wirtschaftsraum Europa darstellen, um die 1000en von Schiffseinheiten zu kennzeichnen und zu unterscheiden.

    Und besser ist die Form, wie sie von der Slowakei und Bulgarien korrekt umgesetzt wird allemal, als eine Form, die ich aus den 40ern und 50ern kenne, wo an die führende 4 als Code einfach die laufende Nummer angehängt wurde, von 41 über 413 und 4267 bis hin zu 41273904. Solche hohen Hausnummern in manchmal erschreckender Form (z.B. mit 27 Ziffern) findet man auch heute noch millionenfach, beispielsweise im Bankwesen oder bei Computerdateien im Internet.

    schöne Grüße
    Eberhard

    Geändert von Cantor (03.05.2010 um 12:19 Uhr) Grund: Hervorhebungen eingerichtet

  6. #46

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    Hallo Eberhard,

    was "im Sinne des Erfinders" ist kann ich dir nicht sagen. Ich denke aber im Sinne des Erfinders war es nur, an alle Schiffe in Europa eine Nummer zu vergeben, die es möglich macht, dieses Schiff während seines ganzen "Schiffslebens" zu verfolgen.
    Dies ist auch sehr zum Vorteil der Hobby-Schiffshistoriker.
    Man kann durch eine Abfrage aller Schiffsregister jedes beliebige Schiff finden. Sollte es sich zum Beispiel nach Jahren herausstellen, dass der ehemalige Eigner Schulden beim Finanzamt hat, kann man nachprüfen ob der Neue Eigner das Schiff überhaupt rechtmäßig erworben hat.

    Bis jetzt ist es sehr schwierig den Verlauf eines Schiffes nach zu vollziehen, wenn der Schiffsname und der Eigner mehrmals wechseln.

    Das die Länder jeweils verschiedene Länder-Kennzahlen erhalten haben, liegt ja nur daran damit jede Registerbehörde weiß, welche Nummern sie überhaupt vergeben darf. Man kann ja jetzt schon an der ENI nur noch erkennen wo ein Schiff das erste Schiffs-Attest mit ENI erhalten hat.
    Über den Flaggen-Staat sagt die ENI ja nicht mehr zwangsläufig etwas aus. In einigen Jahren werden die ENI-Nummern kunterbund in Europa verteilt sein, da die Schiffe sie ja ins neue Heimatland mit nehmen.
    Es macht also eigentlich auch keinen Sinn mehr, dass man aus der ENI irgend etwas entnehmen kann, wie zum Beispiel die ausstellende Registerbehörde innerhalb eines Landes.
    Früher als jedes Land mehrere Registerbehörden hatte, mussten diese natürlich ein System ausdenken, welche Behörde welche Nummer von bis vergeben durfte. Somit konnte man bisher erkennen ob ein Schiff in Hamburg oder Mannhein registriert war.

    Ich persönlich begreife auch nicht, warum man mit Einführung der ENI nicht gleich den den ganzen anderen Quatsch wie Eichnummer, Schiffs-Attestnummer usw. abgeschafft hat.
    Für alles Dies, hätte man doch in Zukunft die ENI-Nummer verwenden können, zur Unterscheidung.
    Aber das scheitert wohl an der Kleinstaaterei der Behörden. Jede Behörde will ihre ihre eigenen Nummern vergeben, damit sie Gebühren kassieren können und sich selbst beschäftigen.
    Wieso braucht ein Land denn überhaupt verschiedene Register-Behörden. Es reicht doch eine Einzige zu, mit gegeben falls mehreren Außenstellen. Zumindest in der heutigen Zeit, im Zeitalter der Brieftauben war es natürlich anders.
    Aber in einen Land wo Kinder ihre ganzen Schulbücher wegwerfen können, nur wenn sie von einen Bundesland in ein anderes ziehen, wundert mich überhaupt nichts.

    Nun zu Tschechien:

    Tschechien hat den Ländercode 321 bis 329 erhalten. Kann also jede Zahl zwischen 100 000 bis 999 999 in ihr Register einbauen.
    Die erste Zahl der nationalen Nummer entspricht dann der letzten Zahl des Ländercodes. Also ich sehe darin nichts Besonderes und auch kein Problem.

    Warum soll es "wenig sinnvoll" sein, die nationale Nummer in die neue ENI einzubinden?
    Wenn es in Zukunft nur noch ENI-s gibt, braucht man diesen kleinkarierten, nationalen Kram doch gar nicht mehr.

    Zumindest was die Berufsschiffe anbetrifft. Gibt es denn eigentlich eine Festlegung, welche Schiffe eine ENI erhalten? Alle mit Schiffs-Attest? Ist der Erhalt eines Schiffs-Attestes eigentlich in allen 56 Ländern an die gleichen Bedingungen gebunden? Könnte es sein, dass ein Schiff in einen Land ein Schiffs-Attest benötigt und somit eine ENI erhält, in einen anderen Land aber kein Attest benötigen würde und die ENI dann da überflüssig wird?

    So weit ich es feststellen konnte, hat Tschechien bisher folgende nationalen Nummern vergeben.

    100xxx, 101xxx, usw. bis 109xxx, 200xxx, 201xxx, 202xxx, 300xxx, 301xxx, 302xxx und 303xxx.

    An zweiter Stelle oder fünfter von hinten steht also immer die Ziffer 0. Die Nummern mit 1 beginnend haben Schiffe erhalten, die in Prag registriert sind und die Nummern mit 2 Schiffe die in Decin registriert sind. Zumindest war das am Anfang so.

    Allerdings erhalten in Tschechien auch Kleinfahrzeuge und schwimmende Anlagen so eine nationale Nummer. Diese werden bestimmt nicht alle eine ENI erhalten.
    Nicht ins Register eingetragen werden Schiffe und Boote bis 1 Tonne Tragfähigkeit, bis 4 kW Maschinenleistung, bis 12 qm Segelfläche und Schwimmente Geräte mit einen Gesamtgewicht bis 10 Tonnen, wenn keine ihrer Abmessungen mehr als 10 m beträgt.

    Nun mal was ganz anderes für dich als "Nummerfreak" und natürlich auch für alle anderen. Ich habe mir mal folgendes ausgerechnet.

    Auf der Erde leben 6,8 Milliarden Menschen und ein Jahr hat 31,536 Millionen Sekunden. Der "Liebe Gott" hat also für jeden Erdenbürger nur eine halbe Tausendste Sekunde pro Jahr Zeit. (Ich hoffe, ich habe mich nicht verrechnet. Es wird aber auch beim x-maligen nachrechnen nicht wesentlich mehr).
    Oder anders gesagt, wenn der "Liebe Gott" jeden Erdenbürger nur eine Minute an Tag beim Gebet zuhört, müsste er gleichzeitig 47 222 222 Menschen, das sind über 47 Millionen, zuhören.
    Wundert euch also nicht, wenn der Alte Herr da oben mal überlastet ist und euch nicht erhört.
    Die Rechnung beruht allerdings darauf, dass er nichts anders Macht als den ganzen Tag Gebete anzuhören und auch nicht schläft (Muss der Gott eigentlich schlafen?).

    Gruß Thomas
    Geändert von Elbianer (03.05.2010 um 14:47 Uhr)

  7. #47
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    Standard Null

    Hallo Thomas,

    interessante Aspekte und nur eine kleine Korrektur. Tschechien hat den Ländercode 320 bis 329 erhalten, beginnt also nicht erst bei 321, wie Du schreibst. Alle Codes, die in der UN-Vereinbarung bestimmten Ländern zugewiesen wurden, sind so gebaut, dass die 3.Ziffer des Codes mit der 0 beginnt. Ausgenommen hiervon sind natürlich die alten Nummern, die durch die führende Null künstlich zu 8-stelligen ENIs aufgebessert wurden.

    Das ist insofern wichtig, als es auf die Länder selbst ankommt, wie sie mit dieser Tatsache umgehen. Für die allermeisten Menschen ist 1 die 1.Zahl überhaupt, 0 noch keine wirklich Größe. Selbst Mathematiker tun sich schwer. 1 ist die 1.reelle Zahl, man kann zwar auch mit 0 Äpfeln rechnen, aber es macht wenig Sinn, 0 Äpfel in eine Schale zu legen.

    Und doch, die meisten Zahlensysteme oder halt Codes, die heute weltweit Geltung haben, beginnen mit der 0. Die Null ist zur fassbaren Größe geworden. Und das zeigt manchmal seltsame Blüten. Mir fiel z.B. vor wenigen Jahren auf, dass das 1.Schiff im Register 061 von Antwerpen auf die 0 endet, nämlich 061 05000. Dass das Register nicht mit 061 00000 beginnt liegt einzig und alleine an der Tatsache, dass Belgien umgestellt hat, von einem Code (0)60 für ganz Belgien auf mehrere Register (mit den Codes 061, 062, usw.) und die (0)60 nicht mehr weiter vergeben wird.

    Noch ein Beispiel, diesmal aus der Computersprache. Der (erweiterte) ASCII-Zeichensatz, mit dem praktisch jedes unter DOS laufende Programm arbeitet, besteht aus 256 Zeichen. Jedem Zeichen ist ein bestimmtes Symbol, eine Zahl, ein Buchstabe zugeordnet, z.B. ist @ das Zeichen 064 und y das Zeichen 121. Und dieser Zeichensatz reicht von 000 bis 255 !

    sG Eberhard

  8. #48

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    Standard NULL

    Hallo Eberhard,

    da hast du natürlich Recht, Tschechien hat auch 320 erhalten. Da ich aber noch keine mit Null beginnende Nationale Nummer in Tschechien gefunden habe und somit auch keine ENI mit 320 beginnend, habe ich den Ländercode 320 einfach übersehen.

    Übrigens habe ich gerade Heute, sorry war ja eigentlich schon Gestern, zwei Schiffe mit vielen Nullen in der ENI gesehen.

    4000090 "ADRIANA" aus Homberg und
    08000037 "PAX" aus Wasserbillig.

    Gruß Thomas
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  9. #49
    Avatar von Böll
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    Hallo Cantor,

    an GMS Dunav 3,ENI 2312678 stand folgendes:1797.B.DORD.1930.
    Was mag es bedeuten?

    LG Wolfgang

  10. #50

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    Standard ENI-Roulette

    Hallo Wolfgang!

    Wenn ich mir das so ansehe, kommt mir folgendes in Erinnerung:

    1797 B.DORD.1930 aufgeschlüsselt:

    B= Binnenschiff
    DORD: = Dordrecht
    1930: Baujahr
    1797: Laufende Nr. im Register Dordrecht.

    Falls was falsch ist, bitte korrigieren.

    Gruß

    Arnold

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