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Thema: Überholen ja! Aber so nicht!!!!

  1. #11
    Avatar von Flusspirat77
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    Hi Tido!
    Darauf hatte ich ja hauptsächlich abgezielt..

    Gruß Stephan
    Plane nie, es kommt eh meistens anders..

  2. #12

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    Ja Fernmeldegesetz, da war mal was! Was ist aber mit den vom AIS gesendeten Daten? Müssten die nicht auch unter das Fernmeldegesetz fallen? Mit welchen Recht werden diese Daten einfach im Web veröffentlicht? Hat eigentlich schon mal Jemand Vesseltracker oder Marinetraffic aufgefordert von seinen Schiff keine Daten mehr einzustellen?

    Gruß Thomas

  3. #13
    Administrator Avatar von Stadt_Aschaffenburg
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    Hi,

    Auf Facebook, Youtube und wie sie alle heißen habe ich keinerlei Einfluß, aber ich habe absolut keine Lust darauf, daß wir hier ungewollt Helfershelfer von Leuten werden, die nur auf der Suche nach sowas sind. Es ist jetzt schon mindestens drei Mal vorgekommen, daß Schiffleute aufgrund von Berichten oder Links hier aus dem Forum finanziellen Schaden erlitten haben oder zumindest unter Druck gesetzt wurden, ohne daß in Wirklichkeit etwas Nennenswertes vorgefallen ist.

    Diese ominösen "Scouts" sehen nämlich ganz offensichtlich bei uns zuerst nach - schließlich gibts bei uns alle Neuigkeiten aus einer Hand.

    Da mache ich aber nicht dabei mit! Deswegen will ich hier zukünftig weder solche Filmchen, noch Fotos von Deckspersonal ohne Schwimmwesten oder ähnliches - noch Links zu solchen sehen! Das ist hier ein Forum PRO BINNENSCHIFFER und PRO BINNENSCHIFFAHRT und nicht der KGB der Tankbefrachter!

    LG
    Micha
    MeinlieberHerrgehneikommrausbleibdrin

  4. #14
    Avatar von Tido
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    Micha...

    Wäre das nicht eine kleine Hinweis-Zeile bei der Registrierung neuer User wert? Kleiner Appell an die Vernunft, auf diskreditierende Bilder und Videos zu verzichten?

    - Geb Dir völlig recht mit deinem Kommentar..!

    Gruß Tido

  5. #15
    Administrator Avatar von Stadt_Aschaffenburg
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    Hi,

    genau das ist der Plan, zumindest werde ich das am Wochenende mit Gerhard und den anderen besprechen. Ich habe jetzt schon von einem Tanker gehört, der den ganzen Tag warten mußte, bis er geladen wurde, nur weil einer von uns Bilder von einer 100-Euro-Schramme gemacht und hier eingestellt hat. Ein weiterer wurde nach einer sehr kostspieligen Reparatur wegen eines ähnlich geringfügigen Vorfalls gar komplett geblackt und dergleichen mehr. Das Binnenschifferforum soll vor allem Spaß machen und eine Plattform zum Austausch sein. Für solche schäbigen Zwecke lassen wir uns auf jeden Fall nicht mehr mißbrauchen! Eine Zusatzklausel in den Nutzungsbedingungen wird dann die mindeste Folge sein.

    LG
    Micha
    MeinlieberHerrgehneikommrausbleibdrin

  6. #16

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    Hallo Micha,
    es ist trauig zu sehen und zuhören das andere dieses Forum missbrauchen um andere zu schaden.Das durch ein Bild das hier ins Forum gestellt wurde, die Binnenschiffe auf die Blackliste kommen oder Wartezeiten beim Laden hinnehmen müssen , darf nicht sein.
    Micha besprecht das mit Gerhart und den anderen und ändert die Nutzungsbedingungen so das hier im Forum Bilder oder Viedos und entsprechende Links nicht mehr gezeigt werden.

    Ich wünsche auch auf diesen Wege ,allen Usern zum Usertreffen viel Spaß und Freude und ein schönen Pfingstwochenende .
    Gruß RADI

  7. #17

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    Guten Morgen liebe Kollegen,
    eigentlich wollte ich direkt nach dem erscheinen dieses Videos etwas dazu schreiben ,da ich mit dem Eigentümer des Tankers,der ein Freund von mir ist sprach.
    Leider kam ich aus verschiedenen Gründen nicht dazu.
    Der Link wurde Abends gegen 22:40 hier eingestellt und am anderen Morgen rief ihn sein Befrachter an ,warum er diese Havarie nicht gemeldet hatte !?
    Diese Sache passierte im November und war in dem Sinne keine Havarie sondern eher eine Verkehrsgefährdung-das ist aber hier nicht Gegenstand der Diskussion!
    Im übrigen waren früher diese Sachen in der Schleppschiffahrtszeit an der tagesordnung und wurden unter Lappalie behandelt-das nur nebenbei!
    Das schlimme an dieser und anderen einstellungen von Bildern und Videos ist !!!!!! SIE WERDEN VON LEUTEN DER ÖLFIRMEN etc. MISSBRAUCHT !!!!!!!!!!!!!!!!
    Und das in einem Forum wo eigentlich die Schiffahrt gefördert werden soll!
    Mal abgesehen davon das in diesem Fall eine eklatante Verletzung des Funkgeheimnisses Stattfand
    In diesem Fall war der eigentliche Urheber derjenige der den Film machte und dann weitergab und im weiteren diejenigen die es weiter verbreiten haben.
    Ich habe mal gegraben und folgendes Öffentliche mal hier eingebracht.
    Auszüge aus dem TKG
    Teil 7 - Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit (§§ 88 - 115)
    Abschnitt 1 - Fernmeldegeheimnis (§§ 88 - 90)
    § 88
    (3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.
    (4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Wasser- oder Luftfahrzeugs, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt oder gegenüber ihrer Stellvertretung.

    § 89
    Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

    Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

    Gerade etwas noch zu AIS !!! (Das ist bei der Recherche gerade so mit gekommen)
    Abschnitt 2 - Datenschutz (§§ 91 - 107)
    § 98
    Standortdaten

    (1) Standortdaten, die in Bezug auf die Nutzer von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verwendet werden, dürfen nur im zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen erforderlichen Umfang und innerhalb des dafür erforderlichen Zeitraums verarbeitet werden, wenn sie anonymisiert wurden oder wenn der Teilnehmer dem Anbieter des Dienstes mit Zusatznutzen seine Einwilligung erteilt hat. In diesen Fällen hat der Anbieter des Dienstes mit Zusatznutzen bei jeder Feststellung des Standortes des Mobilfunkendgerätes den Nutzer durch eine Textmitteilung an das Endgerät, dessen Standortdaten ermittelt wurden, zu informieren. Dies gilt nicht, wenn der Standort nur auf dem Endgerät angezeigt wird, dessen Standortdaten ermittelt wurden. Werden die Standortdaten für einen Dienst mit Zusatznutzen verarbeitet, der die Übermittlung von Standortdaten eines Mobilfunkendgerätes an einen anderen Teilnehmer oder Dritte, die nicht Anbieter des Dienstes mit Zusatznutzen sind, zum Gegenstand hat, muss der Teilnehmer abweichend von § 94 seine Einwilligung ausdrücklich, gesondert und schriftlich gegenüber dem Anbieter des Dienstes mit Zusatznutzen erteilen. In diesem Fall gilt die Verpflichtung nach Satz 2 entsprechend für den Anbieter des Dienstes mit Zusatznutzen. Der Anbieter des Dienstes mit Zusatznutzen darf die erforderlichen Bestandsdaten zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus Satz 2 nutzen. Der Teilnehmer muss Mitbenutzer über eine erteilte Einwilligung unterrichten. Eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
    U.s.w.
    Dazu passend direkt
    § 148
    Strafvorschriften

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder

    Um es auf den Punkt zu bringen-In Bezug auf das Youtube Video ist die Reihenfolge nachzuvollziehen -in Bezug auf AIS denke ich ist es auch in Bezug auf die Besatzung gesehen fast schon eindeutig und man könnte einer Klage berechtigte Chancen geben!
    Und dann würde diesen Stasi oder gestapo methoden einhalt geboten werden!
    Wenn die einschlägigen Herren(scouts) hier mitlesen.........denken SIE dran !!!
    Auch die Nutzung dieser (Funk,Youtube,AIS,Webcams) Daten ist schon rechtlich angreifbar -und es gibt mittlerweile einige Leute die das Nachverfolgen werden!!
    Es könnte mein Hobby werden solche Machenschaften zu verfolgen-das datenschutzgesetz und andere gibt dafür einiges her.
    Ich sehe es nicht ein das hier Irgendwelchen Warmduschenden "Jungmanagern" in Europa mit unserem Forum der Steigbügel gehalten wird und unsere Schiffahrtskollgen darunter leiden müssen!!
    Lg an alle Kollegen
    Jürgen der ein neues Hobby hat.
    p.S. Laut dem was da oben steht müssten alle ab Lobith etc. ihr AIS ausschalten-oder haben alle an Bord schriftlich zugestimmt das Ihre Bewegungsdaten(da mannschaft an Bord bekannt) veröffentlicht werden!
    Achtung!
    Texte von mir könnten Spuren von Ironie, Denkanstößen und freier Meinungsäußerung enthalten ...
    Es wird keine Garantie auf Textverständnis gewährleistet.
    Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte zwischen den Zeilen.

  8. #18

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    Hallo,
    was ich noch vergaß und da werde ich mal nachforschen-wie sind die Fernmeldegesetze/Datenschutzgesetze in NL,B,Schweiz,Österreich etc.?
    Vielleicht haben da einige Kollegen aus den jeweiligen Ländern besseren Zugriff!
    Daraus könnte man dann etwas machen was diesen Machenschaften einhalt gebietet-ich denke da mal in Richtung Sammelklage oder ähnlich.
    Nicht nur gegen AIS sondern auch gegen die Leute von den einschlägigen Ölfirmen die uns hier den Beruf durch das unrechtmässige Nutzen solcher Daten vermiesen.
    Mal weiter gedacht- auch Terroristen können Vesseltracker empfangen und die Identifizierung des jeweiligen Fahrzeuges ist ein leichtes.
    Dafür gibt es dann das rote Schiffchen,die Bilder und wenn er gar nicht klar kommt schaut er einfach mal hier rein -da steht dann was es für ein Tanker ist!
    Und wir haben z.b. so viel Brücken wo man was runterwerfen kann.........................................!
    Aber wir haben ja Gesetze die uns vor so etwas schützen.
    Noch etwas zum Missbrauch des Forums.
    Nachweislich können wir von mindestens 2 Fällen reden die durch Fotos oder Info´s Ärger mit Ihrem Befrachter bzw. Ölfirmen bekommen haben!
    Und das muss geändert werden sonst brauchen wir hier gar keine Foto´s oder Nachrichten mehr einstellen und das Forum geht kaputt!
    Das einstellen sollte schon möglich sein -aber so das nur der geschlossene Kreis sie sehen kann bzw. z.B. nur durch PN verschickung oder ähnlichem.
    Schließlich können die Admin´s auch nicht den ganzen Tag Beiträge sortieren.
    Im übrigen wünsche ich allen schöne Pfingsten und den Leuten beim Treffen viele schöne Tage.
    Lg
    Jürgen mit dem neuen Hobby.
    Achtung!
    Texte von mir könnten Spuren von Ironie, Denkanstößen und freier Meinungsäußerung enthalten ...
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  9. #19
    Administrator Avatar von Stadt_Aschaffenburg
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    Hi,

    ergänzend zu Jürgens Beitrag will ich noch deutlich machen, daß dieses Video von der Burg GmbH seit November - nach meiner Auffassung widerrechtlich - bei Youtube verbreitet wird. Die Tatsache, daß der Anruf des Tankbefrachters just am Morgen nach der Veröffentlichung des Links hier im Forum erfolgte, ist ein ganz klares Indiz dafür, daß unsere Seite mißbräuchlich benutzt wird, um Binnenschiffer auszuspähen.

    Wir werden nun beraten, wie wir die Nutzungsbedingungen so anpassen können, daß wir sowas zukünftig unterbinden können. Um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, wäre es mir aber am liebsten, wenn zukünftig solche Meldungen hier nicht mehr verbreitet werden würden. Es spricht nichts dagegen, wenn hier Zeitungsberichte veröffentlicht werden, aber Material, aus dem Dritte unsinnigerweise "Beweismaterial" generieren können, will ich hier nicht mehr sehen. Um sowas zu klären gibt es in Deutschland Ermittlungsbehörden und Gerichte, die wissen was Datenschutz bedeutet und mit sowas vorsichtiger umgehen, als "Scouts"!

    LG
    Micha
    MeinlieberHerrgehneikommrausbleibdrin

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