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Thema: Bis 15 PS darf jeder mal ans Ruder

  1. #1

    Deutschland Bis 15 PS darf jeder mal ans Ruder

    Rosige Aussichten für Freizeitkapitäne, dunkle Ahnungen bei der Wasserschutzpolizei: Für Motorboote bis 15 PS braucht man künftig keinen Führerschein mehr. Der Bundestag hat diese Regelung bereits beschlossen, bis „voraussichtlich September“ will das Bundesverkehrsministerium die entsprechenden Verordnungen ausgearbeitet haben. Bislang lag die Grenze bei 5 PS.

    Bis 15 PS darf jeder mal ans Ruder

    Quelle: Tagesspiegel

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  2. #2
    Avatar von Rheinlotse Klaus
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    Tja liebe Forumsfreunde,

    dann werden wir wahrscheinlich häufiger lesen können Sportboot rammte Schubverband/Frachtschiff/etc.
    Sonst braucht man in unserer BehördenRepublikDeutschland für jeden Pups den man lassen will einen Befähigungsnachweis.

    Kopfschüttelnd, der Rheinlotse Klaus
    Wenn jeder denken würde: "Der andere könnte Recht haben", gäbe es weniger Streit auf der Erde.

  3. #3
    Im ewigen Hafen
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    Moin moin,
    einen Binnenführerschein zu erwerben ist nun fast das einfachste auf der Welt. Wirklich ein "Minimum". Man muß doch Grundregeln beherschen...
    Wieviel Sportfahrzeuge jedes Jahr überfahren werden oder starke Beschädigungen haben erscheint nirgendwo. Wenn solche Chaoten alleine mit
    einem Sportfahrzeug losfahren würden wäre die Welt noch in Ordnung, aber wenn sie unschuldige Kinder mit in den Tod stürzen ist das schon schlimm.
    Zum Glück soll der Rhein ja ausgenommen werden...
    Mal sehen wasdas gibt, Augen auf! Bloß hinterher müßen wir uns "Verteidigen" wenn was passiert ist. Denkt an die Schallsignale. Lieber einmal zuviel
    warnen!
    Allzeit "Gute Fahrt"
    Radarman Rolf

  4. #4
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    Moin,

    Hab das Thema in der Presse ein wenig verfolgt und da ist mir ein Kommentar haben geblieben was ein Sprecher meinte wegen bzw nach einer Havarie !

    Die meistens Havarien passieren beim an- und ablegen und da ist es ja "fast egal ob 5 oder 15ps !

    Dumm bleibt dumm egal ob 5 oder 100....

    Mal schauen wie sich das entwickelt!
    Geändert von Gerhard (09.08.2012 um 00:38 Uhr) Grund: Freigeschaltet

  5. #5

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    Zitat Zitat von Radarman Beitrag anzeigen
    Zum Glück soll der Rhein ja ausgenommen werden...
    In den Veröffentlichungen (auch aus Berlin) die ich kenne ist von so einer Ausnahme aber keine Rede. Da soll das immer für alle Gewässer gelten.

    Sagen wir mal so, ich sehe das mit gemischten Gefühlen. Es sind bereits viele Leute mit Booten auf dem Wasser obwohl sie keinen Schein haben. Gerade deswegen finde ich die Entrüstung gerade der Segelsport-Verbände so witzig. Selbst große Segelboote werden oft nur mit 5 PS Hilfsmotor gefahren damit die Skipper dann ohne Schein fahren dürfen. Aber gerade auf dem Rhein oder auch in Küstengewässern wären die 15 PS ein echter Sicherheitsgewinn weil man eben schneller ausweichen kann wenn es mal eng wird. Und weil größere (Segel-) Boote damit besser manövrierfähig sind.

    Mal im Ernst, wenn jemand ahnungs- und interessenlos an die Sache ran geht hilft doch auch der Schein nix. Das kann man oft an Schleusen beobachten. Die eine Stunde Praxis die man für den Schein braucht ist doch eh ein Witz. Und jemand der das wirklich will kann sich auch ohne Führerschein sicher auf Gewässern bewegen. Es kommt immer auf die Vernunft des Skippers an. Egal ob mit oder ohne Schein.

  6. #6

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    Zitat Zitat von meckisteam Beitrag anzeigen
    In den Veröffentlichungen (auch aus Berlin) die ich kenne ist von so einer Ausnahme aber keine Rede. Da soll das immer für alle Gewässer gelten.
    Hier ein Auszug aus dem neuen Gesetzentwurf: Stand 16.07.2012 !!

    Sportbootführerscheinverordnung Binnen
    Die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen vom 22. März 1989 (BGBl. I S. 536),
    die zuletzt durch § 38 Absatz 5 der Verordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl.
    2012 I S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. § 2 wird wie folgt geändert:
    a) Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.
    b) In Absatz 5 werden die Wörter „oder Segelsurfbretter“ gestrichen.

    2. § 3 wird wie folgt geändert:
    a) Dem Absatz 1 wird folgende Nummer 2 angefügt:
    „2. Personen ab 16 Jahren, wenn das zu führende Sportboot mit
    einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht
    überschreitbare Nutzleistung an der Propellerwelle 11,03
    Kilowatt oder weniger beträgt.“
    b)

    JETZT KOMMT DER RHEIN INS SPIEL !!!

    3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:
    „§ 3a Fahrerlaubnispflicht auf dem RheinZum Führen eines Sportbootes auf dem Rhein bedürfen Personen ab 16 Jahren
    keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung, soweit das Sportboot
    1. keine Antriebsmaschine hat oder
    2. mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht
    überschreitbare Nutzleistung an der Propellerwelle 3,68
    Kilowatt beträgt.
    Bei einer höheren Nutzleistung als 3,68 Kilowatt an der
    Propellerwelle ist für das Führen eines Sportbootes mit Antriebsmaschine auf
    dem Rhein entweder
    1. eine Fahrerlaubnis nach § 2 Absatz 1 oder
    2. ,soweit der Schiffsführer seinen Wohnsitz nicht im Inland hat, ein im
    Staat des Wohnsitzes amtlich vorgeschriebener Befähigungsnachweis
    für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern oder ein
    Internationales Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE für die
    jeweilige Antriebsart, sofern diese im
    Wohnsitzstaat Anwendung findet,
    erforderlich.“...

    Auszug ENDE

  7. #7
    Im ewigen Hafen
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    Rhein nur bis 3,68 kw so wie bis jetzt auch!
    Radarman / Rolf

  8. #8

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    So einfach hätte ich es auch schreiben sollen Rolf, aber ich wollte den entsprechenden Gesetzentwurf mitliefern

  9. #9

    Standard

    Ah, schau an. Da ist tatsächlich noch etwas nachgefügt worden. Deswegen schrieb ich ja oben auch von "mir bekannt...".
    Wobei ich auf dem Rhein 5 PS für gefährlicher halte als 15 PS. Denn mit 5 PS kannste nicht mal eben abhauen. Da muss man schon SEHR vorrausschauend fahren.
    Geändert von Gerhard (09.08.2012 um 00:37 Uhr) Grund: Freigeschaltet

  10. #10
    Super-Moderator Avatar von Poettekucker001
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    Standard Experten befürchten Motorboot-Chaos

    Neue Regelungen für Wassersportfreunde könnten zu mehr Unfällen auf dem Main führen
    In einem Boot mit 15-PS-Motor über den Main gleiten und sich den Fahrtwind um die Nase wehen lassen – das ist jetzt auch ohne Bootsführerschein erlaubt. Experten befürchten ein Verkehrschaos und mehr Unfälle auf dem Wasser

    Weiter im Text der FNP: Hier

    Siehe auch Beiträge: Hier & Hier
    Gruß Marcus

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