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Thema: Prozess um tödliche Kollision 2010 auf Schlänitzsee

  1. #1

    Standard Prozess um tödliche Kollision 2010 auf Schlänitzsee


  2. #2
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    Standard .

    Moin Moin
    Ich finde das es eine Bodenlose Frechheit dem Kapitän der Moca als, ein Katastrophen Kapitän abzustempeln
    Er hat denn Unfall jawohl nicht gewollt, die Sportboot Führer sollten obacht auf die Binnenschiffe nehmen. Man kann als Schiffsführer eines Binnenschiff nicht in die Gedanken eines Hobby Kapitän hineinschaun. Es ist ja nun mal so die Hobby Kapitäne denken sie wären die Könige der Wasserstrasse und die Berufschifffahrt wäre ausweicht pflichtig, dabei ist es genau andersherum. Es vergeht doch nicht einen Tag ohne eine Beinnahe Katastrophe mit diesen Sportbooten/Führerschein lose Hausbooten.
    Ich plädire auf Einwandfreien Freispruch für dem Kapitän der Moca
    mfg von der Havel
    Geändert von Gerhard (25.09.2012 um 19:54 Uhr) Grund: Freigeschaltet

  3. #3

  4. #4

  5. #5
    Avatar von Rheinlotse Klaus
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    Hallo Forumsfreunde,

    es ist schon traurig, wenn man dieses Hickhack lesen muss. Zwei Menschen sind gestorben, Ehemänner (evtl. Kinder) müssen mit dem Verlust klar kommen, ein Schiffsführer mit diesem Wissen leben!
    Und warum???? Weil Grundkenntnisse fehlen, eine Verständigung nicht möglich ist oder nicht gelingt (Unkenntnis von Schallsignalen).
    Es ist einfach nur traurig.

    Auch wenn der Berufler freigesprochen wurde, das Wissen um den Tod der beiden Frauen lauert im Gedächtnis!
    Ich wünsche allen Beteiligten, daß sie ihren Frieden finden.

    Ein nachdenklicher Rheinlotse Klaus
    Wenn jeder denken würde: "Der andere könnte Recht haben", gäbe es weniger Streit auf der Erde.

  6. #6

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    Moin Moin,
    die Bezeichnung Katastrophen Kapitän ist mehr als fraglich. Nicht nur dass diese Überschrift die Kluft zwischen Berufer und Freizeitkapitäne größer werden läst, so greift sie auch dem Urteil vor.
    Bei einer solchen Tragödie gibt es nur Verlierer. Aber sollte und könnte ein solcher Vorfall nicht auch zum Handeln anregen? Warum ergreifen die Yacht-Vereine nicht die Möglichkeit an konkreten Beispielen richtiges Verhalten in den verschiedensten Situationen zu erklären. Dies sollte als Ergänzung zur allgemeinen Prüfung geschehen.
    Es geht doch nicht nur um Vorfahrt oder Manövrierfähigkeit. Toter Winkel, ist doch auch ein so ein Ding. Wieso versteht ein Freizeitskipper nicht das ich ihn nicht sehen kann wer er mich auch nicht sieht? Da gibt es so viel zwischen Theorie und Praxis welches für Verunsicherung sorgt, mitunter auch auf beiden Seiten.
    Ich sehe hier dringend Handlungsbedarf

    Gruß Kawumm 68

  7. #7

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    Wie das ganze wohl ohne Zeuge verlaufen wäre? Ich kann nur wieder den Tip geben das Typhon zu benutzen. So verschaft man sich Zeugen, wenn jemand in der Nähe.

    Trotzdem, sowas wünscht man seinem schlimmsten Feind nicht


    Gruß Kawumm 68

  8. #8

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    Zitat Zitat von Rheinlotse Klaus Beitrag anzeigen
    Und warum???? Weil Grundkenntnisse fehlen, eine Verständigung nicht möglich ist oder nicht gelingt (Unkenntnis von Schallsignalen).
    Es ist einfach nur traurig.
    Als erstes gehört m.E. das Verbot von Handfunkgeräten im Binnen-Bereich abgeschafft. Diese Funkgeräte sind heute super leistungsfähig und könnten (da sie preiswert sind) halfen auch kleine Boote mit Funk auszurüsten.

  9. #9

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    Das mit den Handfunkgeräten geht nicht. Um Missbrauch zu vermeiden müssen Funkgeräte mit einen ATIS-Code versehen sein. Diesen gibt es nur für eine bestimmte Funkstelle, in diesen Fall ein Schiff.
    Handfunkgeräte für den Bord-Bord Funk sind ja erlaubt. Diese müssen aber dann mit den selben ATIS-Code codiert werden wie fest an Bord eingebaute Funkgeräte. Natürlich kann man auch die fest eingebauten Geräte ausbauen oder Handfunkgeräte von Bord entfernen und damit Missbrauch treiben.
    Dann ist aber die Besatzung des Schiffes dafür mit verantwortlich und kann zur Rechenschaft gezogen werden.

    Gruß Thomas

    P.S. Jetzt könnt Ihr natürlich fragen wieso es in der Schweiz und den Niederlanden erlaubt ist.
    Geändert von Elbianer (26.09.2012 um 22:36 Uhr)

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