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Thema: Schifferdienstbuch

  1. #1
    Gast
    Gast

    Standard Schifferdienstbuch

    Hallo,

    demnächst mache ich ein Praktikum bei einer Binnenreederei.
    Da ich nämlich wenn möglich nächstes Jahr eine Ausbildung zum Binnenschiffer anfangen möchte.
    Ich hab mich jetzt erst mal schnell um ein ärztliches Zeugnis bemüht und um den Antrag für ein Schifferdienstbuch denn ohne das gehts wohl nicht mal beim Praktikum ;)
    Da ich aber seid meinen Sportbootführerscheinen weiß das ich eine leichte Rot-Grün schwäche hab ist das mit dem ärztlichen Zeugnis auch gleich immer an einem Besuch beim Augenarzt gekoppelt. (Anomaloskop)
    Ist immer ein teures Unterfangen und vor allem sehr Zeitaufwendig das was mich eig. am meisten stört ;) //Der nächste Arzt mit dieser Gerätschaft ist erstaunlich weit weg
    Daher interessiert mich mal wenn ich jetzt die Tage mit der Post mein Schifferdienstbuch bekomme ob ich das auch später während der Ausbildung nutzen kann.
    Ich hatte noch keins in der Hand aber nach meinem Wissenstand wird da ja auch die Funktion von einem auf dem Schiff eingetragen daher geh ich jetzt einfach mal davon aus das ich das vergessen kann und in einem Jahr ein neues ordern kann.
    Muss ich nächstes Jahr ein Folgebuch beantragen & dort eine Ausbildungsbescheinigung beilegen oder muss ich eine neues beantragen, ein neues ärztliches Zeugnis & die Bescheinigung anfügen ?
    Außerdem wundert mich das ich überhaupt das Farbunterscheidungsvermögen nachweisen musste ich belege ja nach RheinPatV. keine Position auf dem Schiff wo das wichtig wäre.
    Macht mir ja irgend wie ein wenig Hoffnung das man erst ab 50 Jahren nochmal mit einem Artest kommen muss. (ich glaub ab da alle 5 Jahre)
    Vllt. kann mir ja sogar noch jemand sagen ob man beim Patenterwerb auch nochmal gesondert eins vorlegen muss.

    Ahh bevor ich das hier absende fällt mir noch ne kleine Frage ein.
    Ich besitze das UKW-Zeugnis UBI & dazu SRC.
    Man muss ja während der Ausbildung zum Binnenschiffer ein UKW-Zeugnis machen (ich glaube UBI).
    Wie wird den mit mir verfahren ???

    So ich glaub das ist von meiner Seite aus genug Neugier für einen Abend
    Danke schon mal für die Antworten :)
    Geändert von Heidi Franz (20.10.2012 um 18:40 Uhr) Grund: Beitrag freigeschaltet

  2. #2

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    Hallo "Gast",

    das Schifferdienstbuch bleibt Dir erhalten, bis es vollgeschrieben ist mit Deinen absolvierten Fahrten. Erst dann gibts ein Neues... Mich wundert allerdings ein wenig, dass Du das Buch per Post bekommst- ich kenn das so, dass man mit der Tauglichkeitsbescheinigung vom Arbeitsmediziner zum nächstgelegenen Wasser- und Schiffahrtsamt geht und dort unter Vorlage seines Personalausweises und Zahlung der Gebühr das Buch gleich in die Hand gedrückt bekommt.
    Im Rahmen der Ausbildung wird auch das Funkzeugnis (UBI) gemacht. Wenn Du es schon hast, wirst Du sicherlich diese Prüfung nicht noch einmal machen müssen.

    Wenn Du Patent machen möchtest, musst Du mit dem vorhandenen Dienstbuch Deine Fahrtzeiten nachweisen. Nach bestandener Prüfung werden dann in der Regel keine weiteren Reisen in das Buch eingetragen, da sich der Streckennachweis dann ja erübrigt. Ausnahme: Du willst auf einer zusätzlichen Strecke eine Patenterweiterung machen, dann musst du wiederum Fahrtzeit nachweisen mit dem SDB.
    Ausserdem brauchst Du vor Zulassung zur Patentprüfung nochmal eine Tauglichkeitsbescheinigung, da die Anforderungen an einen angehenden Patentinhaber ein wenig höher sind wie an ein "normales" Besatzungsmitglied.

    Viele Grüße

    Elke (mit SDB, als Quereinsteigerin leider "erst" Matrosin, aber das Patent habe ich auch geplant, sobald ich Steuerfrau bin)

  3. #3

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    Hallo Elke und Gast,

    in meinen Untersuchungsunterlagen steht folgendes:
    Ärztliches Zeugnis über die Untersuchung der Tauglichkeit als Schiffsführer in der Rheinschiffahrt.
    Ausgestellt vom ASD Rhein-Ruhr in Duisburg.
    Auf Nachfrage wurde mir dort vom untersuchenden Arzt gesagt: "Der Ablauf und Inhalt der Untersuchung ist gleich, egal ob als Decksmann oder Schiffsführer."

    Gruß,
    Arnold << der "nur" den Eintrag Decksmann im SDB hat.

  4. #4
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    Danke schon mal an euch für die beiden schnellen Antworten :)
    Ich in jetzt einfach mal davon ausgegangen das ich das Buch geschickt bekomme, denn die Unterlagen habe ich ja auch geschickt und nicht gebracht.
    Wäre schon ärgerlich wenn ich zu meinem zuständigen WSA müsste (mir ein wenig zu weit). Aber ich denke mal sie würden das den schon an die nächste Außenstelle schicken, denn geht's ja wieder von der Entfernung.
    @Power-Ship: Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe steht im SDB also immer die Position (Decksmann, Schiffsführer etc.) die man auf dem Schiff hat.
    Oder steht das bei dir im Buch aber du belegst auf dem Schiff doch eine andere Position ?
    Im Antrag für mein Schiffdienstbuch stand war auch noch die Möglichkeit eine Ausbildungsbescheinigung anzufügen daher kam ich erst auf die Idee das
    die Funktion von einem auf dem Schiff fürs Buch wichtig wäre.
    http://www.wsa-lauenburg.wsv.de/schi...dienstbuch.pdf

    Was Arnold eben schrie meinte der Arzt auch zur mir.
    Die Untersuchung ist immer gleich nur die Anforderungen für die jeweilige Position können variieren.
    Aber ob man wenn man mal das Patent ablegt nochmal eine Untersuchung machen muss weiß nun trotzdem noch nicht.
    Eigentlich auch egal bis dahin hab ich noch mehr als genug Fahrzeit zu sammeln. ;)
    Geändert von Gerhard (20.10.2012 um 21:57 Uhr) Grund: Freigeschaltet

  5. #5

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    Hallo Arnold,

    dann steht bei dir was anderes drin wie bei mir... Aber vielleicht wurde das inzwischen geändert, bei mir ist die Untersuchung ja schon ein paar Jährchen her.

    Elke

  6. #6
    Avatar von Flusspirat77
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    Hi!

    Bitte vergesst nicht zu sagen, daß die eingetragenen Fahrten nach spätestens 12 Monaten beim WSA durchgesehen und abgestempelt werden müssen.
    Bei welchem WSA, is Wurst. Ob Lauenburg, Duisburg, Minden oder weiss der Geier wo, bleibt jedem selber überlassen. Da, wo's grad passt.
    Bremen würd ich aus eigener Erfahrung nicht empfehlen. Der Schreibtischmensch dort wollte mir mal komisch kommen wegen meinem Buch und da war der sofort bei mir unten durch.

    Gruß Stephan (der im Dezember wieder zum Abstempeln geht)
    Plane nie, es kommt eh meistens anders..

  7. #7

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    Hallo Namenloser Gast,

    in meinen SDB steht auf Seite 5 "Befähigung des Inhabers nach § 23.02 der Rheinschiffsuntersuchungsordnung". Da wird dann jeweils Schiffsjunge, Decksmann, Matrose, Matrosen-Motorenwart, Bootsmann, Steuermann oder Maschinist eingetragen.
    Auf Seite 6 steht "Befähigung des Inhabers nach Bestimmungen außerhalb des Rheins"


    Bei einen Praktikanten wird dann sicher Decksmann eingetragen. Beginnst du eine Ausbildung wird die Zeile für Schiffsjunge (heute heißt das wohl Leichtmatrose) ausgefüllt. Hast du ausgelernt gibt es den Eintrag als Matrosen-Motorenwart usw,
    Du brauchst also kein neues SDB.
    Für Schiffsführer gibt es im SDB keinen Eintrag. Dafür hat man ja dann sein Patent. Ausnahme ist, wenn der Schiffsführer sein Patent erweitern möchte oder auf einen anderen Gewässer ein Patent erwerben möchte. Dann muss er auch wieder ein SDB führen.
    Schiffsführer ist ja, im Gegensatz zum Kapitän, kein Titel, sondern "nur" eine Tätigkeit. Da wo ich kein Patent habe, bin ich nun mal kein Schiffsführer. Also macht der Eintrag Schiffsführer im SDB auch keinen Sinn, weil das SDB überall gültig ist

    Gruß Thomas

    P.S. Da es ja keine Rheinschiffsuntersuchungsordnung mehr gibt und die Rheinschiffspersonal-Verordnung neu eingeführt wurde könnten die SDB jetzt auch anders aussehen. Dann stellt sich auch die Frage ob die alten SDB noch gültig sind.

  8. #8
    Avatar von Reinier D
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    Standard Schifferdienstbuch

    Hallo Thomas

    Das Schifferdienstbuch ist noch immer gultig und kenn wie vorher noch die eintrachung von seite 5 und 6. Am Rhein und Uberige Fahrwassers.

    mfg Reinier
    Wer nichts weiss, musst alles Glauben.

  9. #9
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    Habe bulgarien Schifferdienstbuch eingetragen Matrose fahr meiste Dunaugebiet 1 x auch Rhein gefahren ( 14 Tag ) im Novembre hab ich Fahrtzeit 1 Jahre bekom dan eingetrgen
    Matros Motorwart.
    Ein Frage in Forum bitte wer weis kann helfen
    Wird Fahrzeit von Dunau auf Rhein anerkannt und könt isch mit diese Eintrag auf Rhein als Matros Motorwart arbeit auf rheinschiff machen.
    Wer weis sicher
    Dank
    Geändert von reanna (21.10.2012 um 11:22 Uhr) Grund: freigeschaltet

  10. #10

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    Hallo Gast,

    die Vorschriften für Besatzungsmitglieder auf dem Rhein findet man in der Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV). In Deutschland wurde diese Verordnung im Dezember 2011 als Gesetz in Kraft gesetzt.

    Da steht im § 3.02 Voraussetzungen für die Befähigung

    "Die Mitglieder der Besatzung müssen folgende Voraussetzungen für die Befähigung erfüllen: ....

    4. beim Matrosen-Motorwart

    a. die Befähigung als Matrose und eine von der zuständigen Behörde anerkannte, mit Erfolg abgelegte Prüfung als Matrosen-Motorwart;

    oder

    b. eine Fahrzeit von mindestens einem Jahr als Matrose auf einem Binnenschiff mit eigener Triebkraft und Grundkenntnisse in der Motorenkunde;"

    So wie ich dieses Gesetz lese und verstehe, steht da unter dem Buchstaben b nichts, dass die Fahrzeit auf dem Rhein absolviert sein muss.

    Nun wäre die Frage wie so ein Bulgarisches Schifferdienstbuch aussieht. Wie weiter oben geschrieben, gibt es in den auf den Rhein gültigen Schifferdienstbüchern auf Seite 5 den Satz "Befähigung des Inhabers nach § 23.02 der Rheinschiffsuntersuchungsordnung".
    Auf dieser Seite sollte dann auch der Eintrag als Matrosen-Motorenwart stehen, wenn du auf dem Rhein fahren willst.

    Gruß Thomas

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