Allgemeines
Aufgrund der Neufassung der Lohnsteuerrichtlinien 2008 sehen wir Binnenschifffahrtsunternehmen neue Möglichkeiten zur Steuergestaltung bei den
Reisekosten. Es betrifft sowohl Unternehmer als auch Arbeitgeber.


Fahrtkosten
Es eröffnet sich die Gelegenheit, dass die bisherigen Fahrten Wohnung –
Arbeitsstätte, die nur teilweise ersetzt werden konnten, nunmehr vollständig
und steuerfrei erstattungsfähig sein können. Ihre Arbeitnehmer haben „mehr
vom Netto“.


Verpflegungsmehraufwand
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Verpflegungsmehraufwendungen
auch über die 3-Monats-Regel hinaus steuerfrei an Ihre Mitarbeiter
ersetzt werden.

Ergänzung hierzu: Die 3-Monats-Frist beginnt auch nach Auffassung des Bundesfinanzhofs mit jedem Auftrag neu! Eine bisher angenommene bloße Unterbrechung der laufenden Auswärtsbeschäftigung durch einen neuen Auftrag ist demnach NICHT mehr anzunehmen


Profitieren Sie als Unternehmer
Beide Gestaltungen lassen sich auch für Sie als Unternehmer nutzbar machen.

Aufzeichnungen
Für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung benötigen
Sie sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Unternehmer entsprechende
Aufzeichnungen. Ihr zuständiger Sachbearbeiter berät Sie gerne zu den genauen
Anforderungen der Nachweise.


Einsparpotential
Die Einsparungen bei 1 Mitarbeiter (MA) seien an folgendem Beispiel illustriert:
1 MA könnte an 15 Tagen den mehrtägigen Pauschbetrag in Höhe von 24 € geltend machen.
Steuerfrei pro Monat: 360 €. Ersparnis AG: 72 € x 12 Monate = 864 € p.a. an Sozialversicherung.
Entlastung MA: Ebenfalls 864 € zuzüglich Lohnsteuer, z.B. 18% = 776 € .
Gesamtersparnis MA:1.640 € zuzüglich Arbeitgeber 864 €, Summe 2.504,00 €
p.a.


Die Vorteile für einen Unternehmer ohne Mitarbeiter addieren sich in dieser
obigen Abwesenheit bei 40% Steuersatz auf 2.257 € p.a. Einkommen- und
Gewerbesteuer.

Die Richtlinien hierzu haben schon seit 2008 Gültigkeit und werden von allen Finanzämtern anerkannt. Dies sollte unbedingt bei der Erstellung der Steuererklärungen berücksichtigt werden, weil es bares Geld bringt - auch rückwirkend! Es haben schon Steuerleute für den Zeitraum von 2008 bis 2012 RÜCKWIRKEND 6000!!! Euro Steuerrückerstattungen bekommen.

Macht Euch schlau - Euer Steuerberater berät Euch gerne, im Falle eines Falles vermitteln wir gerne weiter!

LG
Micha