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Thema: Schlepper „Lore“: Illegales Einleiten von Fäkalien im Seehafen

  1. #1

    Deutschland Schlepper „Lore“: Illegales Einleiten von Fäkalien im Seehafen

    Bei einer Routinekontrolle des im Seehafen Rostock liegenden Schleppers „Lore“ wurde festgestellt, dass unbehandeltes Toilettenwasser direkt nach außenbords abgeleitet wurde

    Schlepper „Lore“: Illegales Einleiten von Fäkalien im Seehafen

    Quelle: Rostock-Heute

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  2. #2

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    Strengstens verboten ... Sicherheitsleistung von 531 Euro ... Ordnungswidrigkeit .... wegen ins Wasser geleiteter Fäkalien, was innerhalb der 12 sm-Zone strengstens untersagt sei. So der Artikel.

    Wenn sich nichts geändert hat - vor einigen Jahren war es jedenfalls noch so - geht die Schokolade aus den Binnenschiffswohnungen aber direkt in den Rhein oder in die Elbe. Was machen denn die Binnenschiffe, wenn die in den Bereich der Seeschiffahrtsstraßen kommen - kneift da die Besatzung die Arschbacken zusammen ?

    Irgendwas paßt da nicht zusammen. Oder ist man auf den Flüssen inzwischen auch streng und hat Tanks? Es wäre jedenfalls relativ neu.

    Gernot

  3. #3
    Avatar von Jürgen F.
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    Hi Gernot
    Schmutzwassertanks sind heutzutage vorgeschrieben. Zwar haben einige ältere "Modelle" noch Bestandschutz, aber im Großen und Ganzen dürften die meisten Schiffe über Fäkalientanks verfügen. Nur die Entsorgung klappt nicht vernünftig. Das bedeutet, die Abwässer werden dann eben konzentriert in Kanäle etc. gepumpt. bei ca 500 L Auf einer Stelle treiben die Fische dann kieloben. Irgendwas ist da wohl schief gelaufen

    Gruß Jürgen
    Wer nicht ans Ruder darf, der wird auch das Fahren nicht lernen

    https://www.juergens-schiffsbilder.de/

  4. #4

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    Hallo Gernot,

    da steht richtig: "...was im Hafen und in der Ostsee bis zu einem Abstand von 12 Seemeilen zum nächsten Land strengstens verboten ist."

    Rhein, Weser und Elbe fließen aber bekanntlich in die Nordsee.

    Gruß Thomas

  5. #5

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    Hallo Thomas,

    dann nehme ich den ELK bzw. die Trave!

    Gernot

  6. #6
    Avatar von Rolf Gertsch
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    Naja....

    Geschiessen wird immer. Da können die Gesetze sein wie sie wollen

  7. #7

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    Es handelt sich bei dem Schlepper um ein Seeschiff - der Schlepper unterliegt somit nicht dem CDNI, sonder MARPOL 73/78 mit Anlagen. ie Besatzung wollte hier wohl nur die Entsorgungskosten sparen.

  8. #8

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    Meine Frage war angesichts der strengen Behandlung des Seeschleppers, wie es sich mit den Binnenschiffen verhält, wenn sie in dieselben Seegewässer fahren. Wenn ich Jürgen in # 3 richtig verstehe, besteht das Problem deswegen nicht, weil die Regeln auch auf den Flüssen inzwischen entsprechend streng sind (Tanks usw.), Altschiffe mit entsprechenden Übergangslösungen ausgenommen.

    DIE dürfen dann offenbar auch an der Ostseeküste noch alles so handhaben, wie früher.

    Gernot

  9. #9
    Avatar von rrindke
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    Vielleicht sollte man den Wasservögeln, auch verbieten die Gewässer zu zukotisieren. Sind über Nacht bei mir an Bord, zum Übernachten. Ich kann Euch sagen, ein schöner Tagesbeginn, fast wie bei Bauer sucht Frau. Erst mal ausmisten. Auch die Steiger von den Kanuten. Alles voll. Aber Tiere dürfen das. Ist schon manchmal ein Scheißspiel. mfG Ralf

  10. #10
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    Moin moin,
    die Fahrgastschiffe auf dem Rhein müßen seit 2 Jahren einen Fäkalientank an Bord haben! Wird durch die WSP überprüft.
    Nur die Gemeinden die eine Entsorgung stellen müßen werden nicht überprüft. Wenn man als Partikulier den Mund aufmacht
    werden einfach die Anlegerechte gekündigt! So einfach ist das!
    30.000,-- € bis 80.000,-- € mußte pro Fahrgastschiff für so einen Tank investiert werden. Gut für die Werften.
    Angeblich haben die Hotelschiffe eine Kläranlage an Bord... Wo bleiben die Feststoffe?
    Der kleine Unternehmer wird gezwungen, die Gemeinden sind frei und sagen: Kein Geld vorhanden! Aber gerne die Gewerbesteuer
    der Fahrgastschifffahrt kassieren.
    Allzeit "Gute Fahrt"
    Radarman / Rolf

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