Hallo Zusammen,
die Frage ist, wo das Schiff "erstmalig registriert" wurde. Es gibt ja auch ein Schiffsbauregister. In diesen können noch nicht fertig gestellte Schiffe eingetragen werden, wenn sie (z.B. zur Finanzierung des Baus) mit einer Hypothek belastet werden sollen.
Der Registereintrag im Schiffsbauregister hat also mit den Baujahr nichts zu tun.
Ob es eine offizielle Festlegung gibt, was man unter Baujahr versteht ist mir nicht bekannt. Mag sein, das Reinier Recht hat. Für mich persönlich ist das Baujahr, das Jahr vom Stapellauf. Wenn ein Schiff in verschiedenen Sektionen gebaut wird und nur ein Teilstück vom Stapel läuft, ist es auch wieder so ein Streitfall.
Man findet bei vielen Schiffen abweichende Angaben zum Baujahr. Was im Attest oder Register steht sollte maßgeblich sein.
Gruß Thomas