Wasserschutzpolizei kontrolliert Schiffsladungen
Quelle: Radio Vest
„Der Inhalt der gelinkten Seite unterliegt der Haftung des Anbieters!“
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"Du sollst den Tag nicht vor dem Abend loben"
Duisburg (ots) - Sechs Fahrzeuge zu tief abgeladen, ein Schiff zu hoch für die Brückendurchfahrt und 12 mit mangelhaften Tiefgangsanzeigern notierten die Beamten der Wasserschutzpolizei bei der Schwerpunktaktion "Abladetiefen".
Schwerpunktaktion Abladetiefen, 102 Schiffe überprüft
Quelle: T-Online
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"Du sollst den Tag nicht vor dem Abend loben"
Ich vermute, dass es sich bei der Brückenanfahrung um keinen "Gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr" (§ 315 StGB) gehandelt hat, sondern eher um eine "Gefährdung des Schiffsverkehrs", eine sog. Transportgefährdung nach § 315a StGB. Das Strafmaß ist damit erheblich niedriger.
Sixtus