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Super-Moderator
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Wie kann man nur so hässliche Schiffe bauen!?
LG Sixtus
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Die Schiffe von diesen Typ werden ja nicht umsonst "Bügeleisen" genannt.
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ok ,keine schönheiten-aber fahr mal mit,
macht schon spass wie die rumbügeln.
gruss
Geändert von Heidi Franz (17.03.2013 um 12:34 Uhr)
Grund: Beitrag freigeschaltet
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Moin,
die blaue Farbgebung ist für den Schiffstyp nicht unbedingt die vorteilhafteste -zugegeben, aber der Schiffstyp ist in Hamburg sehr erfolgreich, nicht umsonst wird inzwischen das 13. Schiff seit 1997 gebaut. Die WALTERSHOF ist eines der Stammschiffe auf der Linie 64.
Gruß
Michael
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Hallo Michael,
diese Schiffe werden auf Fährlinien eingesetzt, soweit klar. Aber was sind das nun? Fähren oder Fahrgastschiffe? Auf Bundeswasserstraßen haben Fähren ein Fährzeugnis als Schiffs-Attest und werden am Tag mit einer Tafel mit den Großbuchstaben F darauf gekennzeichnet. Bei Nacht führen sie ein grünes und ein weißes Licht übereinander. Im Attest der Fähre ist genau eingetragen auf welcher Fährlinie sie fahren darf.
Fahrgastschiffe haben ein Attest mit den Eintrag "Tagesausflugsschiff".
Ich kenne einige Fähren die beide Atteste besitzen.
Wie ist das in Hamburg geregelt?
Gruß Thomas
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Moin Thomas,
die meisten Hamburger Hafenfähren haben eine meines Wissens eine Doppelzulassung als Hafenschiff und als Fahrgastschiff (Zone 2). Eine Zulassung als Fähre, mit festgelegter Linie, wäre für den Betrieb der Fähren nicht praktikabel. Manchmal werden die modernen Schiffe ja auch in der Hafenrundfahrt und im Niederelbedienst eingesetzt, außerdem muss auch Flexibilität innerhalb der Flotte gewährleitest sein. Es gibt natürlich innerhalb der Flotte Stammschiffe für gewisse Linien, z.B. die ALTONA für die H.B.E.L. oder die KIRCHDORF für die Rundfahrt, aber hier werden bei größerem Bedarf oder Ausfallzeiten auch andere Schiffe eingesetzt.
Gruß
Michael
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Moin Thomas
Fähren sind laut Begriffsbestimmung Fahrzeuge die von einem Ufer zum anderen pendeln.Die sogenannten Fähren in HH sind Linienschiffe und keine Fähren auch wenn sie immer so genannt werden.Sie gehören also zu den Fahrgastschiffen.Die doppelte Zulassung von der elbschipper schreibt ist schon richtig .Das bezieht sich aber auf Zulassung nach SUK und nach Hafenfahrzeugverordnung.Praktiziert wird das in HH um die vereinfachten Bestimmung der Hafenzulassung zu nutzen und trotzdem außerhalb von HH zu fahren.Nach Hafenzulassung sind andere Bemannungsvorschriften einzuhalten.Auf die Hadag bezogen z.B.die Besetzung nur mit dem Schiffsführer.Ein Hafenfahrzeug unterliegt auch nicht dem Führen eines Fahrtenbuches es gibt auch nicht die Pflicht eines Schifferdienstbuches für Hafenfahrzeuge.
Gruß Christian
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Hallo Zusammen,
wenn der Schiffsführer alleine fährt, ist es ja klar, dass es kein "Pflicht eines Schifferdienstbuches" gibt, weil ein Patentinhaber nun mal kein Schifferdiensbuch führen muss.
Interessant ist aber, dass im stark befahrenen Seehafen mit Gezeiten, einer so ein Schiff alleine fahren darf!! Bis zu wie viel Personen dürfen die eigentlich alleine fahren?
Gruß Thomas
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