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Die Frage ist natürlich was die deutschen Behörden sagen würden wenn man als Deutscher in Deutschland mit so einem Patent ein Schiff fährt das für den Sportbootführerschein zu groß ist ...
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Moin moin, es ist immer ein Wunschdenken der Sportschiffer ein Berufsschiff zu "Führen". Bis 15 Meter ist Spaß und jedes Land kann selbst entscheiden ob ein Binnenführerschein erforderlich ist. Ab 15 Meter bis 25 Meter ist von der EU 1998 eine Patentpflicht eingeführt worden. Bis 25 Meter kann man als Wassersportler ein Sportpatent E für das kanalisierte Wasserstraßennetz erwerben. Oder für streckenpflichtige Wasserstraßen ein Streckenzeugnis Elbe, Oberweser, Saale und untere Havel. Dafür muss man jeweils 4 Pflichtreisen zu Berg und zu Tal für die Streckenkunde durchführen. (Bei einer anerkannten Ausbildungsstätte, sonst 8 Reisen) Für den Rhein alleine die Pflichtreisen sind ein großer Aufwand. (Iffezheim - NL Grenze) Das ist das Maximale was man als Sportler erreichen kann. Dann kommen Berufspatente. Das kleinste Berufspatent ist das: Kleine Patent bis 35 Meter. Nach 3 Jahren Fahrzeit als Decksmann bekommt man die Eintragung: Matrose. Nach einem weiteren Jahr als Matrose kann dann das "Kleine Patent" erwerben. So ist das Legal in Deutschland für Deutsche. Verwechselt Beruf und Freizeit nicht. Bei Ausländern ist alles anders, da gibt es immer wieder angebliche Ausnahmen. Darauf sollte man sich nur verlassen wenn man den Gesetzestext selbst gelesen hat. Fahrt Legal und nur die Schiffe die Ihr auch führen dürft. Allzeit "Gute Fahrt" Rolf (In Berlin wurden auch einmal Patente fürs Ausland verkauft, haben damals viele gekauft)
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