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Thema: Alkohol

  1. #1

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    Standard Alkohol

    Hallo.
    was passiert einem schifffsführer der zusammen mit einem anderen schifffsführer auf einen Schiff fährt. Wenn der eine unter alkohol erwischt wird. ?

  2. #2

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    Standard

    Dann ist es Ihnen gelungen aus Alkohol Dampf zu erzeugen ;-))

  3. #3

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    Daumen runter Alkohol

    Moin kommtom,

    beispielsweise so etwas....

    Gruß
    Arnold

  4. #4

    Standard

    HiTom,

    was passiert wenn du als Kl. 3 inhaber nüchtern neben einem betrunkenen Fahrer auf der Beifahrerseite Hockst???

    LG Ferd
    Es Lebe die BINNENSCHIFFFAHRT

  5. #5
    Dolmetscher und Übersetzer für Englisch Avatar von Cantor
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    Hallo Ferd,

    ich denke Du bekommst deinen Lappen gleich mit entwendet, falls die Poli euch erwischt. Du hättest den Fahrer nicht betrunken fahren lassen dürfen, sondern an seiner Stelle den Wagen steuern müssen.

    sG Eberhard

  6. #6

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    Nach meiner Rechtsauffassung kann es diese Situation gar nicht geben, weil es auf einen Schiff nicht zwei Schiffsführer gleichzeitig geben kann. Der Begriff Schiffsführer ist in den zahlreichen Gesetzen zum Thema Binnenschiffahrt, wo schon lange Keiner mehr durchblickt, gar nicht klar definiert.
    Schiffsführer ist kein Titel oder Rang den ich erwerbe und behalte, sondern eine Tätigkeit die ich zeitweise ausübe. Ich habe verschiedene Patente und ein Streckenzeugnis, welche mich berechtigen Berufsschiffe auf bestimmten Strecken als Schiffsführer zu führen.
    Nicht mehr und aber auch nicht weniger.
    Wenn ich früh an Bord komme und erst mal die Scheiben putze, Deck abwasche oder die Motoren kontrolliere bin ich doch im Sinne der Gesetze kein Schiffsführer. Ich wäre doch auch schön blöd, wenn ich die Verantwortung, die ein Schiffsführer nun einmal hat, dann übernehme wenn gar kein Schiffsführer an Bord sein muss.
    Dann stellt sich ja auch die Frage ob man vom Alkoholgenuss des Anderen etwas bemerkt hat!! Wie bitte soll so etwas vor Gericht belegt werden?

    Gruß Thomas

  7. #7

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    Also erstmal ist wichtig was der unter Alkohol stehende Sfr grad macht. Also wenn er fährt und der 2te Sfr merkt das ist er natürlich zum handeln verpflichtet.
    Hat der unter Alkoholstehende Sfr Freischicht, tja dann ist das sein Ding solange er sich auch aus der Schiffsführung raushält.

    Ach und Elbjaner, natürlich kann es 2 Schiffsführer an Bord geben. 24h Fahrer haben doch zwangsläufig 2 Schiffer. Oder hab ich dich falsch verstanden???


    Gruss Andreas

  8. #8

    Frankreich

    Zitat Zitat von Feierabend Beitrag anzeigen
    Ach und Elbjaner, natürlich kann es 2 Schiffsführer an Bord geben. 24h Fahrer haben doch zwangsläufig 2 Schiffer. Oder hab ich dich falsch verstanden???


    Gruss Andreas
    Hallo zusammen!


    "Diensthabender Schiffsführer " wäre dann der richtige Begriff


    Gruß
    Lego
    Wer ein Rächtschreip oder Krammatik Fähler findet darf ihn behalten

  9. #9
    Administrator Avatar von Stadt_Aschaffenburg
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    Hi,

    in dieser Richtung ist die Rechtslage doch viel zu schwammig, außerdem wird es ja wohl so gewesen sein, daß der zweite Schiffsführer mindestens Freizeit, wenn nicht sogar Nachtruhe hatte. Wie soll er da mitbekommen, wenn sein Kollege säuft?

    An dieser Fragestellung kann man aber wieder mal sehen, daß es sich absolut nicht lohnt, sowas zu decken. Egal ob es ein Patentinhaber oder nur eine Decksmannschaft ist, an Bord gehört kein Alkoholmißbrauch und entweder kann man es unterbinden oder muß man die Konsequenzen ziehen. Sowas zu decken ist keine Option, auch nicht wenns der beste Freund ist.

    LG
    Micha
    MeinlieberHerrgehneikommrausbleibdrin

  10. #10

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    Ein Blick ins Gesetzbuch:

    im §7 BinSchG steht u.a. "Sind mehrere patentierte Schiffsführer an Bord, insbesondere im Continue-Verkehr... ist urkundlich im Fahrtenbuch (§ 1.10 Nr1h BinSchStrO) festzuhalten, wem zu welchen exakten Zeitpunkten...die Verantwortung für das Schiff übertragen wurde.

    Gruß
    Christian

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