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Thema: Alkohol

  1. #11

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    Hallo zusammen.

    Sehr gut Christian,
    aber dennoch gehört der Kollege zur Mindestbesatzung und sollte in seiner
    Freischicht nüchtern bleiben.

    Gruß
    Kurt

  2. #12

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    Hallo zusammen,


    Zitat Zitat von Niederrheiner Beitrag anzeigen
    im §7 BinSchG steht u.a. "Sind mehrere patentierte Schiffsführer an Bord, insbesondere im Continue-Verkehr... ist urkundlich im Fahrtenbuch (§ 1.10 Nr1h BinSchStrO) festzuhalten, wem zu welchen exakten Zeitpunkten...die Verantwortung für das Schiff übertragen wurde.
    erstens steht das so nicht im BinSchG (zumindest nicht in §7),
    des weiteren werden wohl die Mehrzahl der Schiffe mit Bordbuch gefahren,
    wo die Eintragungen etwas anders geführt werden,
    also alles blanke Theorie.


    VG Padler

  3. #13

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    Zitat Zitat von Elbianer Beitrag anzeigen
    Nach meiner Rechtsauffassung kann es diese Situation gar nicht geben, weil es auf einen Schiff nicht zwei Schiffsführer gleichzeitig geben kann. Der Begriff Schiffsführer ist in den zahlreichen Gesetzen zum Thema Binnenschiffahrt, wo schon lange Keiner mehr durchblickt, gar nicht klar definiert.
    Schiffsführer ist kein Titel oder Rang den ich erwerbe und behalte, sondern eine Tätigkeit die ich zeitweise ausübe. Ich habe verschiedene Patente und ein Streckenzeugnis, welche mich berechtigen Berufsschiffe auf bestimmten Strecken als Schiffsführer zu führen.
    Nicht mehr und aber auch nicht weniger.
    Wenn ich früh an Bord komme und erst mal die Scheiben putze, Deck abwasche oder die Motoren kontrolliere bin ich doch im Sinne der Gesetze kein Schiffsführer. Ich wäre doch auch schön blöd, wenn ich die Verantwortung, die ein Schiffsführer nun einmal hat, dann übernehme wenn gar kein Schiffsführer an Bord sein muss.
    Dann stellt sich ja auch die Frage ob man vom Alkoholgenuss des Anderen etwas bemerkt hat!! Wie bitte soll so etwas vor Gericht belegt werden?

    Gruß Thomas

    Hallo Thomas ,
    und als was wirst du als Patentinhaber dann im Fartenbuch geführt ???
    Bestimmt als SF ...so und nu kommt das Paradoxe wenn du als SF Matrosentätigkeit übernimmst ( natürlich mit 0,00 Promille) und der SF im Steuerhaus ist besoffen was bei einer Routine Kontrolle der WSP festgestellt wird passiert dir nix.

    Bist du aber der verantwortliche SF und dein Kollege unten ist besoffen bist du dran.

    So und nu kommts fungierst du als Patent inhaber als Matrose der SF ist besoffen und baut mist oder es kommt raus das es bekannt ist das der Kollege säuft dann ist dein Patent auch weg ( die Allgemeine Sorgfaltspflicht).

    So hat mir das ein Beamter der WSP erklärt.

    LG Ferd
    Geändert von Streifenhörnchen (09.07.2013 um 21:20 Uhr)
    Es Lebe die BINNENSCHIFFFAHRT

  4. #14

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    Hallo Ferd,

    wenn ich als Schiffsführer tätig bin, dann schreibe ich mich auch als SF ins Fahrtenbuch. Das ist ja wohl klar. Wenn ein Kollege, der ebenfalls Patentinhaber ist, als zweiter Mann mit fährt, dann trage ich als dessen Funktion nur das ein, was ich laut Mindestbesatzung haben muss.
    In meinen Fall schreibe ich dann bei den anderen "Schiffsführer" als Eintrag Matrose-Motorenwart. Der Ranghöhere darf ja immer die Funktion des im Rang niedrigen übernehmen.
    Ich werde niemals zwei SF gleichzeitig ins Fahrtenbuch schreiben.

    WSP-Beamte können erklären was sie wollen. Sie müssen mir sagen wo es steht. Wird festgestellt, dass mein Matrose betrunken ist, kann die WSP verlangen, dass ich den nächsten geeigneten Liegeplatz aufsuche und die Fahrt unterbreche. Aber mich bestrafen und von mir ein Bußgeld verlangen geht so einfach nicht.
    Unter "besoffen" kann man ja viel verstehen. Wenn Jemand völlig betrunken ist, kann ich natürlich nicht behaupten, dass ich es nicht gemerkt habe.
    Natürlich würde ich, gerade auf einen FGS wo es von Alkohol nur so wimmelt, auch nicht mit einen alkoholkranken Kollegen fahren.
    Wie soll ich den kontrollieren ob Jemand zwischendurch etwas trink? Ich sitze im Steuerhaus und der Kollege steht in 40 Meter Entfernung unter Deck an der Theke. Selbst wenn ich in der Schleuse mal nach unten gehe, an der Theke riecht es immer nach Alkohol.
    Es kann doch keiner von mir verlangen, den Matrosen alle halbe Stunde in den Alkomat blasen zu lassen.

    Ein Patentinhaber wird umgangssprachlich natürlich generell als Schiffsführer oder gar Kapitän bezeichnet. Diese Umgangssprache ist aber nicht Relevant wo es um Begriffe geht, die mit Gesetzen zu tun haben und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
    Viele Kollegen werden auch einen Arbeitsvertrag als Schiffsführer haben, das hat dann aber wieder etwas mit Arbeitsrecht zu tun und nicht mit Strafrecht.

    Schiffsführer ist abgeleitet von der Tätigkeit ein Schiff zu führen. Fahrzeugführer im Straßenverkehr bin ich ja auch erst dann, wenn ich ein Fahrzeug führe und nicht automatisch dann wenn ich einen Führerschein besitze.

    Gruß Thomas

  5. #15

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    Hallo Elbianer


    Zitat Zitat von Elbianer Beitrag anzeigen
    wenn ich als Schiffsführer tätig bin, dann schreibe ich mich auch als SF ins Fahrtenbuch. Das ist ja wohl klar. Wenn ein Kollege, der ebenfalls Patentinhaber ist, als zweiter Mann mit fährt, dann trage ich als dessen Funktion nur das ein, was ich laut Mindestbesatzung haben muss.
    In meinen Fall schreibe ich dann bei den anderen "Schiffsführer" als Eintrag Matrose-Motorenwart. Der Ranghöhere darf ja immer die Funktion des im Rang niedrigen übernehmen.
    Ich werde niemals zwei SF gleichzeitig ins Fahrtenbuch schreiben.
    Das funktioniert aber nur bei A1 und ggf. A nach BinSchUO,
    sobald du eine andere Betriebsform hast musst du den 2. auch als SCH eintragen.
    Machst du das nicht bist du unterbemannt,
    oder musst bei jedem Schichtwechsel die 8h Ruhezeit einhalten.

    VG Padler

  6. #16

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    Zitat Zitat von Padler Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    erstens steht das so nicht im BinSchG (zumindest nicht in §7),

    VG Padler

    Sorry, stimmt nicht im BinSchG sondern im Kommentar dazu. Hier ein Link...

    ist wohl aber für die Diskussion hier nicht mehr ganz so wichtig. Wollte es nur kurz richtig stellen.

    Gruß
    Christian

  7. #17
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    Standard Alkohol

    [QUOTE=Elbianer;212419]Hallo Ferd,


    Ich werde niemals zwei SF gleichzeitig ins Fahrtenbuch schreiben.


    Hallo Elbianer WARUM nicht??????????????

    zu Kommtom:Der rechte Weg wäre gar nicht erst mit einem Betrunkenen Sfr zu fahren.

    Stadt Aschaffenburg : DU hast die Situation im Griff


    gruss Reiner
    Geändert von Gerhard (11.07.2013 um 01:49 Uhr) Grund: Freigeschaltet

  8. #18

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    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Hallo Elbianer WARUM nicht??????????????
    Hallo Reiner,

    es gibt nun mal zahlreiche Sachen für die ein Schiffsführer verantwortlich ist. Es muss also immer klar sein, wer der (verantwortliche) Schiffsführer ist. Wenn zwei SF im Fahrtenbuch stehen, dann muss dies ja irgendwie abgeklärt werden und im Streitfall nachweisbar sein.

    @ "VG Padler" Da hast du natürlich Recht, aber ich fahre aktuell nur A1 und bin in der Frachtschiffahrt auch nur immer A1 gefahren. Da wo zwei SF zur Mindestbesatzung gehören, werden sie wohl auch im Fahrtenbuch stehen müssen. Aber wie wird dann da nachgewiesen wer der Verantwortliche ist?

    Gruß Thomas

  9. #19

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    Ich machs Einfach bezüglich der 2 SF Diskusion. Ein Spruch den wir früher immer hören mussten greift da ganz gut.

    "Wer fährt, zahlt"


    Es steht ausser Frage das natürlich 2 SF eingetragen werden müssen wenn sie zur Mindestbesatzung gehören.


    Gruss Andreas

  10. #20

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    Hallo Elbianer


    Zitat Zitat von Elbianer Beitrag anzeigen
    Aber wie wird dann da nachgewiesen wer der Verantwortliche ist?
    Da die Bücher unterschiedlich zu führen sind,
    ist das Eintragen auch etwas unterschiedlich.

    im Bordbuch in den Spalten 9-11,
    da die 3 Spalten i.d.R. nicht ausreichen
    wird hier die Besatzung oft in Gruppen eingeteilt
    und so die Ruhezeit für die Gruppen bei jedem Tag (1 oder 2 Zeilen pro Tag) eingetragen.

    im Fahrtenbuch in den Spalten 10-12
    hier ist wohl für jeden Tag die gesamte Besatzung einzutragen,
    somit reichen die 3 Spalten für ein Besatzungsmitglied durchaus aus.
    (1. Ruhezeit Spalte 10 - 2. Ruhezeit Spalte 11 - 3. Ruhezeit Spalte 12)


    VG Padler
    Es scheint so als ob die besten Schiffer an Land stehen und Fotos machen! Pro Null Promille in der Binnenschifffahrt für die gesamte Besatzung! und Contra Schleusenstreik!

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