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Thema: Befähigung Schifferdienstbuch

  1. #11
    Im ewigen Hafen
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    Hallo Golf, (Doof ohne Namen)
    leider sind die Schifferdienstbücher in der Regel als Grundlage "Saumäßig". Es fehlen Daten und Unterschriften, die Zielhäfen sind kaum zu entziffern usw. Bei fast jeden Patentanwärter müssen wir als Detektive die Fahrzeit und Reisen aufarbeiten. Dabei helfen die Mitarbeiter von der WSV zum Teil "Stundenlang" um das Ergebnis: "Zugelassen zur Patentprüfung" zu erreichen. Auch Dein Schifferdienstbuch wird bei nochmaliger Vorlage richtig bearbeitet. Die Gesetze und Verordnungen haben sich in den letzten Jahren selbst überholt. Also in Ruhe und mit etwas Zeit zur WSV in Duisburg gehen. Vorher prüfen ob alle Daten, Unterschriften und Patentnummern richtig eingetragen sind.
    Viele Grüße
    Radarpilot / Rolf aus Duisburg Ruhrort

  2. #12

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    Hallo,

    Auszug RheinSchPersV:
    § 3.02 Voraussetzungen für die Befähigung
    Die Mitglieder der Besatzung müssen folgende Voraussetzungen für die Befähigung erfüllen:
    1. beim Decksmann ein Mindestalter von 16 Jahren;
    2. beim Leichtmatrosen (Schiffsjungen) ein Mindestalter von 15 Jahren und ein vertraglich geregeltes
    Lehrverhältnis mit Besuch einer Schifferberufsschule oder mit Teilnahme an einem von der
    zuständigen Behörde anerkannten Fernkurs, der auf ein gleichwertiges Diplom vorbereitet;

    3. beim Matrosen
    a) ein Mindestalter von 17 Jahren und
    - ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung nach Nummer 2 oder
    - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung an einer Schifferberufsschule oder
    - eine andere mit Erfolg abgelegte, von der zuständigen Behörde anerkannte Matrosenprüfung;
    oder
    b) ein Mindestalter von 19 Jahren und
    eine Fahrzeit als Angehöriger der Decksmannschaft von mindestens drei Jahren; davon
    müssen mindestens ein Jahr in der Binnenschifffahrt und zwei Jahre in der Binnenschifffahrt
    oder in der See-, Küsten- oder Fischereischifffahrt abgeleistet sein;


    4. beim Matrosen-Motorwart
    a) die Befähigung als Matrose und
    eine von der zuständigen Behörde anerkannte, mit Erfolg abgelegte Prüfung als Matrosen-
    Motorwart;
    oder
    b) eine Fahrzeit von mindestens einem Jahr als Matrose auf einem Binnenschiff mit eigener
    Triebkraft und Grundkenntnisse in der Motorenkunde;

    5. beim Bootsmann
    a) eine Fahrzeit in der Binnenschifffahrt von mindestens einem Jahr als Matrose und
    - ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung nach Nummer 2 oder
    - eine andere mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung an einer Schifferberufsschule oder
    - eine andere mit Erfolg abgelegte, von der zuständigen Behörde anerkannte Matrosenprüfung;
    oder
    b) ein erfolgreicher Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung nach Nummer 2 oder
    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung nach einer mindestens dreijährigen Ausbildung an
    einer Schifferberufsschule, wenn diese Ausbildung eine Fahrzeit in der Binnenschifffahrt von
    mindestens einem Jahr einschließt;
    oder
    c) eine Fahrzeit in der Binnenschifffahrt von mindestens einem Jahr als Matrose nach Nr.3
    Buchstabe b und eine mit Erfolg abgelegte praxisbezogene Prüfung nach Anlage D7 Nr. 3.1
    dieser Verordnung;
    oder
    d) eine Fahrzeit in der Binnenschifffahrt von mindestens zwei Jahren als Matrose nach Nr. 3
    Buchstabe b;
    6. beim Steuermann
    a) eine Fahrzeit in der Binnenschifffahrt von mindestens einem Jahr als Bootsmann oder von
    mindestens drei Jahren als Matrose nach Nr. 3 Buchstabe b;

    oder
    b) der Besitz eines auf Grund der Richtlinie 96/50/EG erteilten Schiffsführerzeugnisses oder eines
    Schiffsführerzeugnisses nach Anhang I der Richtlinie 91/672/EWG;
    oder
    c) eine Fahrzeit in der Binnenschifffahrt von mindestens vier Jahren und der Besitz eines dem
    Großen Patent gleichwertigen Schiffsführerzeugnisses; (...)

    § 3.08 Anrechnung von Fahrzeiten
    180 effektive Fahrtage in der Binnenschifffahrt gelten als ein Jahr Fahrzeit. Innerhalb von 365
    aufeinanderfolgenden Tagen können höchstens 180 Fahrtage angerechnet werden. 250 Fahrtage in der
    See-, Küsten- oder Fischereischifffahrt gelten als ein Jahr Fahrzeit.
    also, wenn er die 180 Tage als Bootsmann voll hat, ist schon alles tutti.

    Bis dann

    Dominic

  3. #13

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    Hallo Dominic,

    weißt du zufällig, von wann die die von dir oben zitierte Verordnung stammt? Das scheint mir nämlich wesentlich zu sein. Ansonsten ist es so, dass ich 180 Fahrtage als Bootsmann voll hätte, wenn man mir den Bootsmann direkt nach Ausbildungsende eingetragen hätte. Da ich jedoch zunächst nur den Matrosen/Motorenwart bekommen habe, als solcher 180 Tage gefahren bin, bevor der Bootsmann eingetragen wurde, fehlt mir dieses Jahr Fahrzeit nun, um den Steuermann eintragen zu lassen, was ich so nicht einfach hinnehmen möchte, wenn es nicht korrekt ist, da ich möglichst schnell das A-Patent machen will.

    Gruß und Dank Nils
    Geändert von Stadt_Aschaffenburg (21.09.2013 um 13:53 Uhr) Grund: freigeschaltet

  4. #14
    Administrator Avatar von Stadt_Aschaffenburg
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    Hallo Golftänzer,

    wenn Du Deine Registrierung mal fertigmachen würdest, müßte ich auch nicht immer Deine Beiträge freischalten ;-)

    Gruß
    Michael
    MeinlieberHerrgehneikommrausbleibdrin

  5. #15
    Avatar von LorenzE
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    Hallo Nils,

    man nennt das IHK Prüfungszeugnis nicht umsonst Bootsmannsbrief.

    Du hast eine dreijährige Ausbildung zum Binnenschiffer gemacht, warst auf einer Schifferschule, bist während deiner Ausbildung 180 Tage als Leichtmatrose gefahren und hast seit deiner Ausbildung nochmal 180 Tage zusammengefahren = Steuermann.

    Nimm dein Dienstbuch und deinen Bootsmannsbrief und geh zum nächsten WSA.

    Sonst gibts ausser deiner Rückmeldung wie es beim WSA gelaufen ist nichts mehr zu dem Thema zu sagen.

    Gruss,
    Lorenz
    Geändert von LorenzE (21.09.2013 um 14:50 Uhr)

  6. #16

    Standard Steuermann

    Moin liebe Kollegen,

    ich hatte zwischenzeitlich Email-Kontakt (siehe unten) mit dem WSA Duisburg. Morgen werde ich zum Amt fahren und meinen Steuermann eintragen lassen.


    Vielen Dank an alle, die sich an der Beantwortung meiner Frage beteiligt haben!

    Nils


    Sehr geehrte Frau Schneider,

    meine Binnenschifferkollegen haben mir geraten, mich mit folgendem Problem direkt an das WSA Duisburg zu wenden.

    Ich habe von 2007 bis 2010 eine dreijährige Ausbildung zum Binnenschiffer an der BbS Schönebeck gemacht, bin während meiner Ausbildung 180 Tage als Leichtmatrose gefahren und habe seit der Ausbildung nochmal 180 Tage Fahrzeit absolviert. M. E. müsste mir daher jetzt der Eintrag "Steuermann" im SDB zustehen.

    Da jedoch unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung trotz Vorlage des Facharbeiterzeugnisses beim WSA Lübeck nur der Eintrag "Matrose/Motorenwart vorgenommen wurde und der Eintrag "Bootsmann" erst ein weiteres Jahr später erfolgte, müsste ich nun noch ein ganzes Jahr Fahrzeit bis zum Steuermann absolvieren.

    M. E. ist den Mitarbeitern des WSA Lübeck damals möglicherweise ein Fehler unterlaufen, der mich ein Jahr bis zur Zulassung zum Patenterwerb kosten würde.

    Ich bitte Sie daher um Ihre Einschätzung der Angelegenheit und Rückmeldung.

    In der Anlage finden Sie S. 5 u. 6 meines SDBs sowie den Facharbeiterbrief.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Nils ...


    Sehr geehrter Herr ...,

    mit dem Bestehen der Abschlussprüfung steht Ihnen ab diesem Datum (23.06.2010) der Qualifikationseintrag Bootsmann zu. Diese beinhaltet auch den Matrose-Motorenwart. Von diesem Datum an müssen Sie dann noch eine Fahrzeit von 180 Tagen im Schifferdienstbuch nachweisen um den Eintrag Steuermann zu erhalten.

    Wie ich Ihrem Schreiben entnehme, haben Sie diese Fahrzeit nach bestandener Prüfung bereits absolviert und somit steht, sofern diese 180 Tage mit einem Kontrollvermerk versehen sind, dem Eintrag Steuermann nichts im Wege.

    Mit dem Eintrag Steuermann können Sie sich dann, da Sie bereits das 21. Lebensjahr vollendet haben zum Patent anmelden, sofern Sie die für die Strecke benötigten 8 Berg- und 8 Talfahrten in Ihrem Schifferdienstbuch nachweisen können.

    Sollten Sie noch Fragen haben stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen
    Wilhelmine Flüchter

    Wilhelmine Flüchter
    Telefon 02066 418-339
    Telefax 02066 418-315
    Kom-Netz 9420 339
    wilhelmine.flüchter@wsv.bund.de

    Wasser- Schifffahrtsamt
    Duisburg-Rhein
    Königstraße 84
    47198 Duisburg
    http://www.wsv.de



    Von: Schneider, Marlies
    Gesendet: Montag, 23. September 2013 08:53
    An: Flüchter, Wilhelmine
    Betreff: WG: Befähigung Schifferdienstbuch
    Geändert von Gerhard (25.09.2013 um 00:22 Uhr) Grund: Freigeschaltet

  7. #17

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    Ich nehme an du hattest ,nicht genügend Fahrtage auf dem Rhein,weswegen sie dir den Eintrag nach der BinSchUO gaben.
    In der BinSchUO gibts es, wie hier schon gesagt den Bootsmann nicht, sondern Decksmann-->Matrose-->Matrose/Motorenwart-->Steuermann.
    Aus diesem Grund ist nicht mal der Eintrag Mat/Mot richtig gewesen,denn dazu hättestdu nach der Lehre 1 jahr als Mat. fahren müssen.Anders als auf dem Rhein bekommt man seinen Dienstgrad laut BinSchUO nämlich durch Erfahrung.
    Was sie danach falsch gemacht haben ist der Eintrag " Bootsmann",da es den Laut BinSchUO nicht gibt und zum Steuerman braucht man 2 jahre als Mat oder Mat/MOT.

    Dies alles kommt durch die Benachteilgung,auserhalb des Rheins.Weil ja nur wer auf dem Rhein Fahrzeit hat ,was kann (ich lieg grad lachend am Boden).

    ABER !!

    Da sich das mittlerwele alles geändert hat und man auch nicht in Methusalem zum Schiffahrtsamt gehen sollte,wie du ja nun auch gelernt hast,gratuliere ich Dir.

    Gruss von einem Elbeschiffer

    PS: Weisst du warum sie bei der Änderung der Patentverordnung ,das Rheinschifferpatent,anders als bei den restlichen Patenten ,in Grosses Patent umbenannt haben?
    Die Antwort ergibt sich aus der Frage. ;O)
    Geändert von Yggdrasil (27.09.2013 um 20:27 Uhr)

  8. #18

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    Liebe Kollegen,

    alles glatt gelaufen beim WSA Lübeck. Die Mitarbeiter dort durften auf diese Weise mal was Neues lernen - haben selten mit Binnenschiffern zu tun.
    Und seit 1.11. habe ich als Steuermann auch einen neuen Job.

    Gruß
    Nils

  9. #19
    Avatar von LorenzE
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    Hallo Nils,

    ich gratuliere!

    Liebe Grüsse,
    Lorenz

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