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Thema: Frage zu ausländische Patente

  1. #1

    Standard Frage zu ausländische Patente

    Hallo Leute,

    ich hoffe, dass ich meine Frage hier am richtigen Ort platziert habe.
    Habe kürzlich mit einem WSP Polizisten, gesprochen der meinte, dass ich als gelernter Rheinschiffer und Inhaber des schweizer Führerscheins der Kat. B2 und Kat. C (Fahrgastschiffe und Güterschiffe) auch in Deutschland , Holland , Belgien und Frankreich Schiffe dieser Kategorie fahren darf. Stimmt das? Mindestens auf dem Rhein muss ich ja eine gewisse Anzahl Fahrten in bestimmte Zeitspanne vorweisen können, oder bin ich da völlig falsch??

    Vielen Dank für eure Antwort!

  2. #2
    Im ewigen Hafen
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    Standard

    Hallo Skipper, dieser Schweizer Führerschein B 2 und C ist dem Schifferpatent B (früher Kanalpatent) gleich zu stellen. Für das "Große Patent" früher
    (Rheinschifferpatent) benötigt man 8 Berg- und 8 Talfahrten auf der gewünschten Strecke und extra Patentprüfung. Sportfahrzeuge bis 15 Meter darf
    man Binnen überall fahren. Da sind keine Streckenfahrten erforderlich. Am besten in der Schiffspersonalverordnung nachsehen, da sind alle ausländischen
    Patente aufgeführt. Dann hat man es "Schwarz auf Weiß". Nur das zählt!!! Also Pflichtreisen durchführen und ab zur Prüfung... Basel, Würzburg, Mainz
    oder Duisburg.

    Viele Grüße

    Radarpilot Rolf aus Duisburg Ruhrort

  3. #3

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    20.11.2013
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    Hallo Radarpilot, ich bin mir da nicht so sicher, ob die Schweizer Patenten anerkannt sind. In der RheinSchPersV sind sie jedenfalls nicht in der Anlage D 5 erwähnt. Mein Rechtsempfinden sagt mir aber, dass du recht hast. Vielleicht kannst du mir ja die richtige Stelle nennen.
    Geändert von Power-Ship (07.12.2013 um 00:14 Uhr) Grund: Zitat entfernt, da direkte Antwort

  4. #4

    Standard

    Besten Dank für die Infos!
    Gruss Sandro

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