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Thema: Abenteuerreise gegen Arbeit

  1. #1

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    Standard Abenteuerreise gegen Arbeit

    Hi,

    ich bin ja nicht in der Binnenschifffahrt tätig, allerdings interessiert mich sehr das Thema. Ich habe schon seit Jahren einen Wunschgedanken und wollte nur mal eine Meinung hören, ob so etwas Möglich ist.

    Also ich würde gerne mal eine Tour auf einen Binnenschiff mitmachen. Dafür dass ich entsprechend verpflegt werde, würde ich als Gegenleistung Arbeit anbieten.

    Ist so ein Gedanke realistisch oder kann ich das vergessen. Vielleicht ist Praktikum auch eine Beschreibung, wobei ich das nicht zum Beruf machen will. Den habe ich ja schon in einem anderen Bereich.

    Es geht nicht darum jetzt für diesen Sommer oder so was zu planen, sondern nur ob so was möglich ist. Das ganze soll natürlich in Deutschland stattfinden.

  2. #2

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    Standard Abenteuerreise gegen Arbeit

    Moin,

    bescheidene Frage: hast Du ein Schifferdienstbuch? ohne das kannst Du zwar mitfahren, aber arbeiten an Bord ist ohne das SDB nicht möglich.

    Gruß
    Arnold

  3. #3

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    Hallo Power-Shop

    Deine Aussage ist so nicht ganz richtig. Er kann natürlich auch ohne SDB auf einem Schiff arbeiten, versicherungstechnisch müsste das wohl als Praktikum deklariert werden.
    Wobei ich allerdings nicht weis ob unbezahlte Praktika außerhalb von Schulpraktika erlaubt sind.
    Das SDB wird nur für die Mindestbesatzung im Bordbuch benötigt. Wenn der TE noch keins hat bekommt er wahrscheinlich den Eintrag Decksmann dieser ist für die Mindestbesatzung fast bedeutungslos.

    VG Padler
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  4. #4

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    Moin Padler,
    diese Aussage habe ich von einem Beamten der WSP in Datteln bekommen.. wenn die es nicht wissen, wer dann?

    Gruß
    Arnold

  5. #5

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    Hallo Power-Ship,

    Über die Kompetenz der E....-Polizei werde ich mich nicht äußern.

    Aber mit welcher Begründung soll das nur mit SDB gehen? Das ist ja nur als Nachweis das derjenige zur Besatzung gehört.
    Die Servicekräfte auf Fahrgastschiffen gelten z.B. als Bordpersonal und benötigen auch kein SDB.
    Ob jemand nun als Tellertaxi oder Reinigungskraft für z.B. Laderäume arbeitet macht dann m.E. keinen Unterschied mehr.

    VG Padler
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  6. #6

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    Hallo Padler,

    die nannten mir den Grund, dass bei einem Vorfall der SF in Probleme geraten kann, aber... auch die E-Polizei ist nicht unfehlbar.. hab mich mal bei jemandem erkundigt, der SF auf einem FGS ist.. das Servicepersonal braucht kein SDB, wie das auf GMS/TMS bei "nicht fahrendem" Personal aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.



    Gruß
    Arnold

  7. #7

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    Die größte Gefahr sehe ich bei Arbeitsunfällen, die aber ein SDB nicht verhindern kann.
    Hier sind T.O.P. und Unterweisungen nötig, sowie eine ordentliche Anmeldung bei SV und BG unerlässlich.

    VG Padler
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  8. #8
    Avatar von Rolf Gertsch
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    Hallo ihr 2 Streithähne

    Also ein Partikulier nimmt dich mit, wenn du versichert bis und die Mindestbesatzung ohne den Reisenden ohne SDB gewährt ist.

    Und meine Erfahrung ist die, das man nie bei Ämtern nachfragen sollst.

    Grüsse

    Rolf

  9. #9
    Avatar von Jürgen
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    Guten Morgen,

    stimmt, SDB ist nicht nötig wenn die Mindestbesatzung sowieso da, wohl aber eine Anmeldung bei der Sozialversicherung wegen evtl. Verdacht der Schwarzarbeit und eben Absicherung des "Abenteurers" und des Schiffes. Anmeldung als Praktikant sollte kein Problem sein. So hätte das offiziell ein Gesicht.

    Jürgen
    "Tradition ist Bewahrung des Feuers, nicht Anbetung der Asche" (Gustav Mahler, österr. Komponist)

  10. #10

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    Vielen Dank für das Feedback.

    Ein Schifferdienstbuch habe ich nicht. Demnach gäbe es also nur die Möglichkeit als Praktikant bzw. als "Tourist" gegen Bezahlung. Meint ihr es gibt Chancen wenn ich mal wo anfrage. Also werden manchmal Gäste mitgenommen?

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