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Thema: Meldeadresse für Langzeitfahrer? Binnenschifferheim? Obdachlos während der Zeit an Bord?

  1. #1

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    Standard Meldeadresse für Langzeitfahrer? Binnenschifferheim? Obdachlos während der Zeit an Bord?

    Folgende Problemstellung hat zur Eröffnung des Themas geführt:

    Mein 17-jähriger Sohn hat nach Beenden der Schule und einem "Aschejahr" vor einigen Monaten als Decksmann in der Binnenschifffahrt angeheuert.

    Er ist begeistert und hat nach einem kurzen Urlaub beschlossen, für ein Jahr durch zu fahren. Er hatte bereits eine eigene Wohnung, die er jetzt gekündigt hat, um das Geld für die Miete zu sparen.

    Damit tritt das Problem auf, daß er ab dem 01. November keine Meldeadresse mehr hat.

    Würde er sich bei mir wieder anmelden, so würde er seinen hart errungenen Status der Selbständigkeit (Genehmigung vom Jugendamt, selbständig zu leben) wieder verlieren, da er so zu sagen in den "elterlichen Haushalt" zurückkehrte. Andere Verwandte kommen nicht in Frage.

    Für Seeschiffer, die für ihre Fahrtzeit keine Wohnung vorhielten, gab es die Möglichkeit, sich in einem Seemannsheim "polizeilich" anzumelden.

    Daher meine Frage: Gibt es so etwas oder eine ähnliche Einrichtung auch für Binnenschiffer?

    Kennt jemand das Problem und könnte einen Tip geben?

    Wir möchten gern einen "Verstoß gegen das Meldegesetz" vermeiden und sich obdachlos zu melden scheint weder sinnvoll, noch den Gegebenheiten zu entsprechen....
    Geändert von Gerhard (16.10.2014 um 21:08 Uhr) Grund: Freigeschaltet

  2. #2

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    Ich war bei der Reederei angemeldet. Da kommt auch zuverlässig die Post an.

  3. #3

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    Moin,

    ein Bekannter von mir hatte damals die gleiche Situation.
    Seine Adresse war:
    Reederei XY
    z.Hd. Herr Vorname Nachname, MS "XY"
    Musterstraße 1
    12345 Musterstadt
    www.fs-schifffahrt.de

  4. #4
    Avatar von Robert67
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    Bei der WSP sollte es auch gehen.
    Gruss
    Robert

  5. #5

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    Hallo zusammen,

    Beim ev. Binnenschifferdienst in Duisburg homberg ging/geht das auch. Einfach da mal fragen.

    Vg Padler
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    Es scheint so als ob die besten Schiffer an Land stehen und Fotos machen! Pro Null Promille in der Binnenschifffahrt für die gesamte Besatzung! und Contra Schleusenstreik!

  6. #6

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    Moin moin zusammen und vielen herzlichen Dank für Euer Feedback. Der Reeder ist Eigner und kann dies aus persönlichen Gründen leider nicht anbieten. Das mit dem ev. Binnenschifferdienst klingt gut, da werde ich mal anfragen. Was ist der WSP? Doch nicht die Wasserschutzpolizei, oder??

  7. #7

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    Doch U-man,

    WSP ist die Abkürzung für Wasserschutzpolizei. Steht auch offiziell an vielen Booten der Wasserschutzpolizei dran, WSP und dann meist eine Nummer.

    Gruß Thomas

  8. #8
    Administrator Avatar von Stadt_Aschaffenburg
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    Hi,

    ich muß jetzt mal nachfragen: kann man sich tatsächlich bei der WSP anmelden, wie es die Meldegesetze der Länder fordern? Ich meine es geht dem Gesetzgeber ja in erster Linie darum, daß der Bürger ladungsfähig, also für die Behörden greifbar ist, aber kann man das tatsächlich so machen?

    Gruß
    Michael
    MeinlieberHerrgehneikommrausbleibdrin

  9. #9

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    Hallo,
    ich kenne jetzt nicht alle Meldegesetze, da Ländersache.
    Meldegesetz NRW §22
    § 22 (Fn 9)
    Binnenschiffer und Seeleute
    (1) Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes anzumelden. Die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht gelten entsprechend. Die Meldepflicht besteht nicht, solange die Person im Inland für eine Wohnung nach § 13 Abs. 1 gemeldet ist. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei einer Hafenbehörde zur Weiterleitung an die Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes erstattet
    Bis dann

    Dominic

  10. #10

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    Moim Moin ,

    @Stadt_Aschaffenburg

    Ja das ging mal über die WSP,die gaben das dann an die Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes weiter.
    Wie ich aber sehe wurde das Gesetz wohl geändert und die WSP rausgenommen.Im alten § 14 damals stand die WSP noch drinn.

    @U-man

    anmelden über die Reederei oder Partikulier müsste eigentlich ganz einfach funktionieren.
    Ich hatte auch mal Anmeldugen wie z.B. "An der Tiefer 999" in Bremen. Dort sind die Schiffliegestellen und die Meldebehörden dachten wohl auch immer ein bischen mit.
    Die Post ging dann über Familie oder Schiffeigner.
    Der absolute Renner ist natürlich "ohne festen Wohnsitz".Das hört sich erstmal schlimm an,aber ist wirklich gut.Egal wo man ist ,man kann in jedem Bundesland auf jede Behörde gehn.Leider wird das nur noch ganz selten genehmigt, gibt aber noch. Und man kann sich trotzdem noch beim Reeder anmelden,wenn es denn diese fiktiven Adressen noch gibt.Nachteil,man musste immer die Meldebestätigung beim Landgang mitnehmen um sicher zu gehn ,nicht mal als landstreicher kurzerhand mitgenommen zu werden.

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