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Thema: VW-Golf mit Elektoanrtrieb für HELGOLAND

  1. #1

    Deutschland VW-Golf mit Elektoanrtrieb für HELGOLAND

    Moin moin,

    der shz-Verlag berichtete gestern über die Lieferung eines VW-Golf für die einzige deutsche Hochseeinsel HELGOLAND. Diese Insel ist bis auf Feuerwehrfahrzeuge, Krankenwagen und Polizeifahrzeuge fahrzeugfrei (außer Fahrrädern und kleineren Zulieferenfahrzeugen). Auf Emmisionsschutz wird geachtet und die Insulaner haben das meinens Wissens im Griff. Auf der kleinen Nachbarinsel gibt es sogar einen Flugplatz -dort ist im Sommer ein Badegast fast von einem Flieger erschlagen worden, weil sich das Fluggerät zu tief im Landeanflug befand, es ging aber alles gut.

    Warum ich diese Zeilen schreibe: es gibt einen Versorgungsvertrag zwischen der Inselgemeinde, dem Bundesland Schleswig-Holstein (die Inselgemeinde gehört zum Landkreis Pinneberg) und der Reederei Cassen Eils. Die Reederei hat den Auftrag, die Insel täglich zu beliefern, mit Menschen, Material, ärztlichem Personal und Medikamenten, Lebensmitteln usw. Details sind mir aber nicht bekannt. Meinerseits hat die Reederei nach meinem Wissenstand auch keine Transportkapazität für solch ein Fahrzeug, ein Subunternehmer ist angesagt.

    Fahrt mal hin, einen Tagesausflug im Frühjahr ist es schon Wert, mehrtägige Übernachtungen, dann muß man verhandeln!

    http://www.cassen-eils.de/
    http://www.helgoland.de/

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    ePaper - 06. November 2014
    Flensburger Tageblatt

    Elektro-Golf für
    Helgoländer Polizei
    Der weltweit erste Polizei-e-Golf (Foto) soll demnächst auf Helgoland unterwegs sein. Der blau-silberne Wagen wurde für die Insel mit einer Sonderausstattung ausgerüstet. Dazu gehören die Sondersignalanlage „SoSi“, ein Digitalfunkgerät sowie ein Waffenhalter in der Beifahrertür. Der Polizeiwagen gehört zu den wenigen Fahrzeugen, die auf der Insel fahren dürfen. Die Reichweite liegt zwischen 130 und 190 Kilometern. Das reicht für etliche Umrundungen der einen Quadratkilometer großen Insel.

    Werner

    Als Leser des shz-Verlages darf ich solche kleinen Beiträge schreiben, eine schriftliche Genehmigung liegt mir vor.
    Geändert von Werner Hergarten (08.11.2014 um 17:23 Uhr)

  2. #2

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