Die Wasserpolizeiverordnung für den
- Rhein-Weser-Kanal
- Dortmund-Ems-Kanal
- Lippekanal
vom 01. Dezember 1914, man beachte den Geltungsbereich und die Schiffsabmessungen.
Die Wasserpolizeiverordnung für den
- Rhein-Weser-Kanal
- Dortmund-Ems-Kanal
- Lippekanal
vom 01. Dezember 1914, man beachte den Geltungsbereich und die Schiffsabmessungen.
Zu fällen einen schönen Baum, braucht 's eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er, bedenk' es, ein Jahrhundert.
Eugen Roth