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Thema: AIS - Berufer vs. Sportboot

  1. #31

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    Da frage ich mich oft was man für das Sportbootpatent so lernt. Da in Gegensatz zu Niederlande in Deutschland doch die meiste Boote Patentpflichtig sind. Ich habe schon öfters Schallsignale gegeben, weil im Gegensatz zum Berufsschiffer die Sportler die Signale noch kennen und oft eine Liste im Sichtbereich haben. Blaue Flagge ist schwierig, wie andere schon schreiben; viele wollen trotzdem BB BB machen sei es über die Krippen. Auch Kanufahrer verstehen oft nicht das ein Frachter stellenweise ganz nah am Ufer fahren kann. Oder neulich das Kajütboot das bei Ruhrort 6 m an der Flughafenbrücke an den roten Bojen hochfährt. Da er nicht hinter sich schaut und kein Funk hört bin ich mit 2m50 Tiefgang hinter den roten an ihn vorbei. Wie blöd dass die geguckt haben! schöne Gruss vom Kanal Jozef

  2. #32

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    Ahoi mainschnickel
    Zitat Zitat von mainschnickel Beitrag anzeigen
    Da frage ich mich oft was man für das Sportbootpatent so lernt.
    für das Sportbootpatent lernt man fast das gleiche wie auch für das Große Patent das Berufsschiffer brauchen .

    Zitat Zitat von mainschnickel Beitrag anzeigen
    Da in Gegensatz zu Niederlande in Deutschland doch die meiste Boote Patentpflichtig sind.
    und das die meisten Boote Patentpflichtig sind, verwechselst du nun mit dem Sportbootführerschein der ganz anders gewertet wie auch geprüft wird .
    Freizeit Sportbootskipper lernen nur einen kleinen Teil von dem was ins Beruflichen Patent fällt !
    einen Sportbootführerschein zu machen ist ein leichtes, im Gegensatz zu den Anforderungen an ein Patent, ob nun das große oder das kleine ...

    schau auch mal hier ...
    http://www.rolfdreyer.de/Downloads/M...verordnung.pdf

    Gruß kaos
    Geändert von kaos (27.05.2015 um 11:45 Uhr)
    Eine alte Schifferweisheit besagt:
    Gott beschütze uns vor Sturm und Wind - und vor den Booten die gechartert sind !!!

  3. #33
    Avatar von LorenzE
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    Hallo kaos

    Ich bin mir sicher Jozef hat nicht das Sportpatent (15-25m), sondern den SBF-Binnen (<15m) gemeint.
    Das Sportpatent ist wirklich sehr umfangreich und es müssen auch Streckenfahrten nachgewiesen werden.
    Den SBF-Binnen hingegen bekommt man halb geschenkt.

    Liebe Grüsse,
    Lorenz

  4. #34

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    @Lorenz E: schade, dass es keinen "danke" Button gibt, denn den hätte ich dann gedrückt! Du hast das in wenigen Worten zu 100% richtig geschrieben und dafür danke ich Dir!
    @alle: Wie bereits in meinem Steckbrief geschrieben, bin ich am Rhein aufgewachsen, habe hier meine Bootsführerscheine gemacht (Theorie durch Ex-WSP´ler und Praxis durch einen Ex-Kollegen von Euch, der dann Hafenmeister in MA war) und schnell kapiert, warum und wieso und wo die Buhnen sind (auch wenn Hochwasser ist), was man macht und was man unterlässt. Für den Bereich Iffezheim bis Bingen weiß ich schon wo ich außerhalb der Rinne fahren kann und wo nicht. Natürlich habe ich in meinem Fall nur einen Tiefgang, der weniger ist wie der Eure, aber noch ein bisschen Wasser abgezogen (Stolt Tanker sind dafür prädestiniert) und wir sind bei 2 Meter. Das ist letzte Woche immer noch genug, wird aber schon z.B. vor der Altriper Fähre knapp - da liegt eine hochaufgeschüttete Buhne! Und Lorenz E hat das wunderbar geschrieben: man muss sie ja nicht duschen! Mir geht es als Verdängerfahrer einfach nur um ein bisschen Verständnis, denn ich kann nicht mal eben so Gas geben und weg bin ich. Deshalb fände ich es schon entspannter, wenn man einen wie mich, der schon außen bergan kämpft, nicht auch noch mit 20 Meter Entfernung überholt. Eure Welle nehme ich gerne achtern, weil sie mich kurz hebt, drunter durchläuft und gut ist. Aber dafür benötige ich ein bißchen Raum zum Manövrieren. Bei den 20 Metern (ich habe 13 und 16 Tonnen) reicht das nicht und ich bekomme sie breitseits UND laufe aus dem Ruder. Das dann noch außerhalb der Tonnen?! Euer Problem mit den Gleitern kann ich zu 100% nachempfinden, aber so was von!!!!! Denn die machen mir mehr Schwierigkeiten wie ihr. Ich muss in deren Wellen fast rechtwinklig einfahren, um nicht Bruch innen zu haben. Sollte ich also einem von Euch begegnen und Ihr seht das: nein, ich bin nicht betrunken oder bekifft

    Nun kann man natürlich der Einfachheit halber sagen, Verdränger gehören nicht auf den Rhein. Einverstanden! Wir sind ein freies Land. Und ich gebe zu, dass Bergfahrt mit einem Verdränger wenig Spaß macht. Deshalb versuchen wir unsere Bergfahrten auf die frühen Morgenstunden (wegen Euch und den Ausflugsdampfern!) und auf die späten Abendstunden (wegen den Gleiterfahrern) zu legen. Aber nicht immer geht das. Und ja, mit meinem Stahlhaufen Bergfahrt im Gebirge ist nicht prickelnd, aber muss eben auch sein und sollte mit etwas Weitsicht auch gehen.

    Was die Bootsschulen betrifft, so habe ich da eine sehr klare und unmissverständliche Meinung! Sie sind "optimierungsfähig" (um es höflich auszudrücken) und zwar in jeder Hinsicht. Ich bin froh, dass ich auf dem Rhein gelernt habe (vor 25 Jahren). Und einen Ex-Berufer (Willi Müßig) hatte, der uns was erklärt und gezeigt hat. Heute? Sie fahren in ehemaligen Baggerseen (Kiefweiher) u.ä., lernen An- und Ablegen, MüB und 8 Knoten. Das war´s. Dann die Theorie mit ein paar Stunden und gut ist. Führerschein, erstes Boot und raus auf den Bach. Dass das oftmals schief geht, das versteht man doch. Aber so ist es halt. Solange die Gesetzgebung die Grenzen zum Bootfahren vereinfacht (bis 15 PS KEIN Führerschein, keine Einweisung, nix) und nicht verschärft, so lange wird das auf einem Gewässer wie dem Rhein nichts. Interessanterweise klappt das in Holland besser. Warum, frage ich mich oft? Eine Mentalitätsfrage?

    Ich bin für mein Leben gerne auf dem Wasser und fahre Boot. Ich werde mich auch weiterhin aufregen und manchmal auch geknickt sein, wenn beide Seiten mal wieder auf 100% Recht beharren und ein Zu- und Abgeben nicht Einzug halten will. Aber ich gebe die Hoffnung nie auf, dass ich unterwegs Berufer kennenlernen darf (es gibt bei uns an Bord immer ein gekühltes Bierchen falls sich wer traut), die sich auch mal unsere Welt anhören und die mir ihre noch viel besser und detaillierter erklären wollen. Dieses Wissen gebe ich nämlich gerne bei Stammtischen und Diskussionen weiter, wenn sie mal wieder uneinsichtig sind, die Sportbootler. Weil ich hoffe, dass steter Tropfen den Stein höhlt. Aber dazu benötige ich Menschen , die ihre Erfahrung auch gerne teilen wollen. Und so warte ich tapfer weiter, bis ich auch mal aus der Sicht eines fahrenden Berufer eine Begegnung mit Sportbooten erleben darf.

    Dass ich in mein AIS und das Dasein zu viel rein interpretiert habe, dass ist mir klar geworden. Ich nutze es nun für mich und um meine Fahrweise zu verbessern. In erster Linie! Leider kostete diese Erfahrung Geld, denn unter diesem Gesichtspunkt hätte ich mir nur einen Empfänger gekauft und mir schlappe 800 € gespart.

    Aber vielleicht mag ja doch der ein oder andere mal beim Anblick eines Verdrängers Zurückhaltung üben und sich vorstellen, dass das ein klitzekleines Binnenschiff ist - nicht schnell, nicht wendig, aber sauviel Wohnfläche.

    Und natürlich habe ich Funk an Bord (2 sogar), denn wie soll ich denn sonst Eure Gespräche und manchmal auch Beschimpfungen mitbekommen. Dann wäre es ja noch langweiliger zu Berg

    Gruss

    Peter

  5. #35
    Avatar von LorenzE
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    Speziell ist auch, dass für Schiffe unter 15m jedes Land sein eigenes Ding durchziehen kann.

    Der SBF-Binnen z.B. ist International auf 15m beschränkt.

    Der schweizer "Schiffsführerausweis Kat. A" gilt in der Schweiz für alle Schiffe unter Maschinenantrieb, die nich Fahrgast-, Güterschiffe, Schub- oder Schleppboote sind. Die Länge ist unbegrenzt.
    In Frankreich, Holland und Belgien wird der schweizer Ausweis bis 25m anerkannt. In Holland ist er dem "Klein vaarbewijs II" gleichgestellt und in Deutschland gilt er bis 15m.

    Wenn aber jemand den SBF-Binnen macht und dann in die Schweiz umzieht wird dieser in einen "Schiffsführerausweis Kat. A" umgeschrieben.

    So kann also ein SBF-Binnen-Inhaber durch einen Umzug in die Schweiz den Bodensee, das Ijselmeer und ausserhalb Deutschlands 10m Länge zusätzlich prüfungsfrei gewinnen.

    Ein Schweizer, der nach Deutschland zieht, verliert aber, weil Ausweise (nicht Patente) ins Wohnsitland umgeschrieben werden müssen, all diese Privilegien.

    Die Niederländer müssen bis 15m gar keinen Ausweis haben und der "Klein vaarbewijs" wird in Deutschland als Patent bis 25m anerkannt und ist somit wohnsitzunabhänging.
    Geändert von LorenzE (27.05.2015 um 13:05 Uhr)

  6. #36
    Avatar von Robert67
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    Schweizer nutzen gerne den Kniff, ihren A Schein in NL in den VB2 umschreiben zu lassen.
    Das Ding ist ein Patent.
    Gleichgestellt dem Sportschifferzeugnis E
    Dadurch Wohnsitzunabhängig.

    Reicht dann für ganz Europa ausser streckenkundenachweiss pflichtigen Strecken.
    Gruss
    Robert

  7. #37

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    Aber das alles doch nur, wenn auch der ständige Aufenthalt dann z.B. Holland ist oder?

  8. #38
    Avatar von LorenzE
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    Hallo Robert

    Schreiben einem die Niederländer die Kat. A auch in einen "Klein vaarbewijs" um wenn man mit den Niederlanden eigentlich gar nichts zu tun hat oder muss man dazu in Holland wohnen?

    Liebe Grüsse,
    Lorenz

  9. #39
    Avatar von Robert67
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    Boot in NL registrieren, dann gehts wohl.

    Die haben es so gemacht:
    http://www.kinette.ch/

    In der FAQ steht es drin wie es geht.

    Gesundheitsprüfung erforderlich, wie Berufsfahrt.
    Geändert von Robert67 (27.05.2015 um 13:00 Uhr)
    Gruss
    Robert

  10. #40
    Avatar von schimi
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    Bei deutschen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Deutschland, geht das mit dem Klein Vaarbewijs in Deutschland fahren, aber nicht.
    Geändert von Heidi Franz (27.05.2015 um 21:47 Uhr) Grund: Zitat entfernt, weil unnötig, da direkte Antwort

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