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Thema: Binnenschifffahrtzeichen der 1930er Jahre

  1. #1

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    Standard Binnenschifffahrtzeichen der 1930er Jahre

    Hallo,

    ich bin neu hier. Von Hause aus bin ich Modelleisenbahner und habe mit der Schifffahrt also nicht direkt zu tun. Ich möchte allerdings für meine Modellbahn einen (angeschnittenen) Binnenhafen darstellen und auch ein Teilstück eines Kanals, der die Eisenbahn quert.

    Das ganze spielt in der von Modellbahnern so genannten Epoche II, bei mir speziell 1939. Ort ist Berlin.

    Ich möchte nun auch Schifffahrtszeichen anbringen und bin bei der Recherche bislang gescheitert: ich finde ziemlich einfach aktuelle Zeichen, aber sahen diese damals genauso aus?

    Es wäre prima, wenn jemand da eine Quelle hätte.

    Allgemein gesagt interessiert mich alles, was so um den Hafen und am Kanal stehen könnte, im speziellen kann ich mir bisher vorstellen: Höhen- und Seitenbegrenzung (weil Brückendurchfahrt) und Ankerverbot.

    Ich hoffe, dass ich hier richtig mit meinem Anliegen bin.

    Viele Grüße
    Frank

  2. #2

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    Hallo Frank,

    überleg mal: um sich zuverlässig an 1939 zu erinnern, müßte einer spätestens 1925 geboren sein. Ich weiß nicht, wie viele über 90jährige Schiffer es noch gibt und wie genau deren Erinnerung noch ist. Es ist sowieso immer besser, in die Quellen zu gucken, als sich irgendetwas erzählen zu lassen, das dann ganz oder auch nur teilweise stimmt.

    Probier doch mal, ob sich nicht eine Reichswasserstraßen-Ordnung finden läßt, vielleicht auch unter einem anderen Titel, etwa Verkehrsordnung auf den Reichswasserstraßen oder wie das Ding auch immer hieß. Das läßt sich sicherlich herausbekommen und in Berlin gibt es so etwas bestimmt, beispielsweise in der Stabi. Und wenn Du sie gefunden hast, dann poste doch mal ein paar Kostproben daraus! Das Thema ist doch historisch interessant, nicht nur für Modellbauer.

    Gernot

  3. #3
    Super-Moderator Avatar von Heidi Franz
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    Hallo Frank,

    im Bundesarchiv in Berlin findet man unter Reichsverkehrsministerium - Binnenschifffahrt und Seeverkehr eine ganze Menge darüber, da kommst Du mit Deiner Suche evt. weiter.


    Gruß
    Heidi
    Ich bin süß und nett, doch der Schein trügt!
    Ich hab' die Scheiße jahrelang vorm Spiegel geübt.

    Manche Menschen sind mit einer solch herrlichen, ignoranten Dummheit gesegnet,
    daß sie ihre eigene Lächerlichkeit gar nicht bemerken

  4. #4

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    Hallo Gernot,

    ich habe natürlich nicht erwartet, dass sich einer "aus erster Hand" erinnert, zu alt, da hast du recht.

    Meine Hoffnung ist, dass unter euch Forenteilnehmern auch welche sind, die sich historisch interessieren und möglicherweise Unterlagen haben.

    Das mit den Archiven muss ich noch angehen.

    Danke für die Antwort!

    Viele Grüße
    Frank

  5. #5

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    Hallo Heidi,

    da werde ich mich mal rantasten - Anfrage beim Bundesarchiv läuft. Danke!

    Viele Grüße
    Frank

  6. #6

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    Moin Moin Lio,

    anbei Anlagen aus Vorschrift für die Elbe von 1933

    Märkische Wasserstraßen muss ich erst scannen

    Ahoi
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  7. #7

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    Hallo Sauros-Hydrotechnicus,

    phantastisch!!! Das ist genau, was ich gesucht habe.

    Interessant, dass die Vorschriften fluss-/regionsweise galten, das war mir nicht bewusst. Ich wäre die sehr dankbar, wenn du die Märkischen Wassertraßen bei Gelegenheit einstellst.

    Viele Grüße
    Frank

    (Muss mir das heute abend in aller Ruhe reinziehen.)

  8. #8

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    Ja, rot und schwarz für die Fahrwasserbezeichnungen, das gab es überall, bevor dann das schwer zu sehende Schwarz in ein Grün umgewandelt wurde. Das war eine fundamentale Neuerung, die aber erst relativ spät kam, wohl so um 1970 herum, teilweise wohl noch später. Ich wußte nicht, daß es rot und schwarz auch für die Durchfahrtsregelung an Brücken gab - die gelben Tafeln sind ja nun wirklich sinnvoller.

    Alles lebt - die Straßenverkehrszeichen haben damals ja auch anders ausgesehen.

    Gernot

  9. #9

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    Moin Lio,
    anbei als pdf der entsprechende Auszug aus der Binnenschiffahrts-Polizeiverordnung vom 12.04.1939 - diese gab es auch als Nachdruck 1948 nochmal und war bis Anfang der 50er Jahre gültig mit Änderungen und Ergänzungen. Danach gab es dann was neues.
    heute gibt es die BinStrO mit Sonderbestimmungen für die einzelnen Wasserstraßen Ausnahme Sind Rhein - Mosel und Donau die haben nach wie vor extra Vorschriften warum auch immer???

    Gruß und schönes Wochenende
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  10. #10

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    Hallo Sauros-Hydrotechnicus,

    vielen vielen Dank!

    Mein Kanal/Hafenbecken nehmen langsam Gestalt an (heute war die Brücke dran), ein schönes Schiffsmodell von Artitec ist unterwegs und bald werden dank deiner Unterlagen die passenden Zeichen hinzukommen können.

    Wo man dann genau welches Zeichen aufstellen muss, werde ich dann bestimmt noch einmal fragen kommen ...

    Viele Grüße
    Frank

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