Moin, moin;
eigentlich bin ich davon ausgegangen, das jeder, der Foto`s mit Personen in `s Netz stellt, die Regeln des "Recht am eigenen Bild" kennt.
Zur Erinnerung:
Das Recht gilt bis 10 Jahre nach dem Ableben.
Zumindest für die Bilder mit den Kindern besteht also die Möglichkeit, das das Gesetz noch Anwendung findet.
Auch wenn Glaube manchmal Berge versetzen mag, hilft er nicht vor Gericht.
Letztendlich liegt es im ALLEINIGEN Ermessen des Einstellenden, wie er seine Bilder zur Verfügung stellt.
Er trägt schliesslich die Verantwortung .
Ein schönes Wochenende
Helmut