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Thema: Arbeitslosengeld über das Rheinschifferabkommen, Ch->D

  1. #1
    Avatar von Bigmäc74
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    Standard Arbeitslosengeld über das Rheinschifferabkommen, Ch->D

    Kann mir bitte jemand sagen wie das geht wenn man in der Schweiz gearbeitet hat, das man in D trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld hat???
    Ich hörte da von einem Rheinschifferabkommen...brauch aber ne genauere Aussage für das Arbeitsamt, da die davon garnixxx wissen
    Bitte helft mir....
    “Waiting is a very funny activity: you can’t wait twice as fast.” übersetzt: Warten ist eine seltsame Aktivität: man kann sich damit nicht beeilen

  2. #2
    Avatar von Hein Mück
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    Moin,

    wenn Du bei der google-Suche diesen Text:

    Übereinkommen über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer

    eingibst, werden PDF-Dokumente mit dem Übereinkommen angezeigt, sowohl Versionen aus der Schweiz als auch aus Deutschland.
    Die Texte sind ziemlich lang und in Juristendeutsch verfasst.

    Tschüss
    Hein Mück

  3. #3
    Avatar von Bigmäc74
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    Dann geb ich das mal so an das Arbeitsamt weiter, mal sehen was bei rauskommt....
    “Waiting is a very funny activity: you can’t wait twice as fast.” übersetzt: Warten ist eine seltsame Aktivität: man kann sich damit nicht beeilen

  4. #4

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    Ein Anspruch in De besteht nur dann, wenn sie während der Beschäftigung bei dem CH- Unternehmen, ihren Wohnsitz in DE hatten. Nachweis ist zu erbringen.

  5. #5

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    Hey,
    ich weiß leider auch nciht genau wie da genau die Ansprüche sind, aber das Unterscheidet sich ja von Fall zu Fall. Hängt davon ab wann du wo gemeldet warst und bei bestimmten Berufen gibt es auch noch UNterschiede.
    Wie hat sich denn deine Lage entwickelt? Hast du inzwischen eine Lösung gefunden? Sonst schau doch mal ob du auf https://www.fragrobin.de/ vielleicht Hilfe findest. Die haben mir in einer schiweirgen Situation bereits helfen können, das war leider allersings eine ganz andere Sache. Da ging es darum, dass ich mein Geld nciht bekommen habe von einem Arbeitgeber...
    Trotzdem versuch es einfach, wenn du immer noch einen Rat oder Hilfe dabei brauchst.
    Ganz liebe Grüße
    Annirika

  6. #6

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    Frag mal hier nach: http://www.ccr-zkr.org/12050300-de.html

    Dort kann man dir wahrschenlich die Beste Auskunft erteilen:)

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