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Thema: Serie: Rheinliebe - Eigene Sprache, eigene Regeln, eigene Welt

  1. #1

    Deutschland Serie: Rheinliebe - Eigene Sprache, eigene Regeln, eigene Welt

    Bonn. Täglich passieren 400 Schiffe die Stadt Köln, rund 600 die deutsch- niederländische Grenze. Dass da nur wenig passiert, ist kein Wunder, sondern das Ergebnis strenger Vorschriften.

    Serie: Rheinliebe - Eigene Sprache, eigene Regeln, eigene Welt
    https://binnenvaartlog.nl

  2. #2

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    Nett gemacht, mal eine Grenzüberschreitung, für Leute ohne jeden Bezug zur Schiffahrt geschrieben und trotzdem nicht dumm gemacht und den Jargon rüberbringend. Spagat ist ja nie ganz einfach.

    Nur an einer Stelle mußte ich grinsen:

    "Bei Niedrigwasser genügt Schiffen (gleich welcher Größe) notfalls 30 Zentimeter Flottwasser zwischen Kiel und Grund."

    Wie klein doch manchmal 30 cm sein können.

    Gernot

  3. #3
    Avatar von Willy
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    Moin Gernot,

    deswegen wünscht man ja immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel, das ist dann weniger als 30 cm und das reicht fast immer.

    Gruß Willy

  4. #4
    Avatar von Gerd KJ
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    Hallo, das mit der Begegnung ab der Neckarmündung stimmt aber nicht ?


    Gegenverkehr

    Von Duisburg-Ehingen bis zur niederländischen Grenze gilt wie auf Autostraßen ein Rechtsfahrgebot (Begegnung Backbord an Backbord) - auf dem langen Abschnitt von der Neckarmündung bis Duisburg aber nicht. Hier hat der Bergfahrer das Weisungsrecht und entscheidet, auf welcher Seite ihn der Talfahrer passieren darf.
    Gruss Gerd
    Sportschiffer

  5. #5

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    Hallo Sportschiffer, ihr Beitrag ist nicht ganz korrekt. Von D-Ehingen bis Grenze NL gilt die geregelte Begegnung, Backbord an Backbord. Zum Unterschied zum Rechtsverkehr ist, man kann sich auch in der Mitte der Fahrrinne begegnen. Rechtsverkehr gilt von Kaub bis Mannheim. Also das Gebot sich auf der rechten Seite der Fahrrinne zu bewegen. Gruß ein Berufsschiffer

  6. #6
    Avatar von Robert67
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    Immer noch nicht richtig.
    Von Duisburg bis St. Goar gilt blaue Tafel.
    Von St. Goar bis Lorch Rechtsverkehr, von Lorch bis Neckarspitze wieder geregelte Begegnung.

    § 9.04 Geregelte Begegnung
    . Dieser Paragraph gilt für das Begegnen
    a) auf der Strecke zwischen der Neckarmündung (km 428,20) und Lorch (km 540,20);
    b) auf der Strecke zwischen Duisburg (km 769,00) und der deutsch-niederländischen Grenze (km 857,68)
    Gruss
    Robert

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