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Thema: Mannheim – Schiffsunfall: Festgefahrenes Gütermotorschiff am Rheinkai

  1. #11
    Avatar von Rheinlotse Klaus
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    Hallo Sprenk13!

    Danke für die "Steilvorlage": es handelt sich hier weder um Unfälle noch Havarien, sondern, wie selbst geschrieben, Festfahrungen. Es sind keine anderen Fahrzeuge oder Bauwerke beschädigt worden!

    Vielleicht sollten diejenigen, die hier eifrig diese Meldungen einstellen, ihre Post-Titel dementsprechend formulieren und nicht gedankenlos die oft unzutreffenden journalistischen Überschriften/Texte übernehmen.

    Mit freundlichem Gruß, Klaus
    Wenn jeder denken würde: "Der andere könnte Recht haben", gäbe es weniger Streit auf der Erde.

  2. #12
    Avatar von Rolf Gertsch
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    Danke Klaus

    Kaum knallt da einer ein wenig heftig irgendwo ran, dann spricht schon alles von einer Havarie

    Lieber Gruss

    Rolf

  3. #13
    Historische Bilder Avatar von Ernst
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    ..... bin mal gespannt wann von einem gewissen Herrn ein Bericht über ein abgerissenes Reibholz eingestellt wird.

    Gruß Ernst
    Wer glaubt alles zu wissen ist dumm. © by E.Krobbach

  4. #14

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    Zitat Zitat von Rheinlotse Klaus Beitrag anzeigen
    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

    Schubverband mit Container im linksrheinischen (Rheinland-Pfalz) Flußteil vor der Rheingalerie in Ludwigshafen festgefahren.
    Französisches GMS im rechtsrheinischen (Baden-Württemberg) Flußteil vor der Mauer in Mannheim festgefahren. Und in den passen sogar zwei oder drei, wenn man es geschickt anstellt, sogar vier Boxen rein!

    In beiden Fällen die Frage: Ist das ein Unfall / eine Havarie?

    Mit freundlichem Gruß vom 764er, Klaus
    Ah, der Artikel ist zwischenzeitlich umgeschrieben worden, sorry von daher für das Missverständnis. Da haben die Journalisten wohl selbst den Fehler entdeckt (Seit der Entdeckung, dass die Sailing Yacht A doch die Ostsee verlassen kann, ist da vielleicht eine gewisse Selbstkritik eingetreten..). Was die Havarie angeht, also Wikipedia sagt dazu folgendes: Eine Havarie (von arabisch عوار, DMG ʿawār ‚Fehler, Schaden‘) ist eine Betriebsstörung, klassischerweise in Verbindung mit einem Wasserfahrzeug. Von daher ein weit zu fassender Begriff, der u.a. auch die "Festfahrung" - ich würde seemännisch sagen "Auflaufen", umfasst.

    Bei diesen Artikeln haben wir es leider immer noch mit dem Containerschiff zu tun, da wurde womöglich erstmal abgeschrieben:
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/in...34381f245.html
    http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Z...it-306677.html
    Geändert von Tim S. (14.10.2016 um 10:31 Uhr)

  5. #15

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    Begriffsbestimmung Havarie: Durch die Havarie werden das Fahrzeug und zumeist auch die beförderte Ware in erheblicher Weise in Mitleidenschaft gezogen. Im Extremfall gehen Fahrzeug und Ware verloren. Sowohl das zu Schaden gekommene Fahrzeug als auch sein Eigentümer bzw. seine Passagiere werden als Havarist(en) bezeichnet. In dem Fall, dass das Schiff durch Brand, Kollision oder Maschinenschaden zum Schaden des Befrachters die Reise zeitweilig unterbrechen muss, spricht man versicherungsmäßig von einer Havarie grosse. Die Havarie ist meistens die Folge einer Notsituation, etwa einer Seenot, die nicht oder nur teilweise abgewendet werden konnte. Die Schifffahrt kennt aber auch Havarien, denen keine erkennbaren Notsituationen vorausgingen, etwa bei Explosionen, Auf-Grund-Laufen in seichten Gewässern oder Zusammenstößen bei schlechten Sichtverhältnissen.

  6. #16

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    Gestern hat mi´s Glück verlassen Du liegst am Autofriedhof draußen Dabei warst du doch immer ois für mi
    I kann ma´s wanen net verbeißen Wos warst du für a haßes Eisen Und überblieb´n is nur a HAVARIE !!

    Aber das ist Österreich! (Rainhard Fendrich, Zweierbeziehung), ich als NL ´er kann das nicht so beurteilen, ob das auch in D für Auto`s gilt !

    Ansonsten allzeit gute Fahrt, OHNE Havarie ! Gruss Jozef, wieder am fahren.

  7. #17

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    Standard Havarie grosse

    Die "deutsche-versicherungsboerse" schreibt:

    "Nach dem deutschen Handelsrecht als große Haverei bezeichnet, handelt es sich um vorsätzlich vom Kapitän bzw. auf seine Anordnung hin verursachte Schäden an Schiff und Ladung, um beide aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten (§ 700 Abs. 1 HGB). Gemeint sind beispielsweise die Fälle, in denen die Besatzung zum Beispiel Container über Bord gehen lässt, um das Schiff in einem Sturm vor dem Kentern zu bewahren.
    Das Besondere an der großen Haverei ist, dass die entstandenen Schäden nicht dem jeweils betroffenen Eigentümer von Schiff und Ladung angelastet werden, sondern allen Eigentümern, die am Schiff und dessen Ladung beteiligt waren, gemeinsam und verteilt nach dem Verhältnis der Werte zueinander (§§ 716 ff. HGB)."


    Dieses "geminsam" findet sich übrigens in der japanischen Bezeichnung deutlich wieder: dort wird die große Haverei nämlich als eine "gemeinsame Havarie" bezeichnet. Ebenso gibt es im Englischen die "general average" als Synonym für "gross average".

    Unabhängig von der arabischen Wurzel des Worts Havarie kommt das Wort "Havarie grosse" vom französischen "avarie grosse" (mit dem "H" aben es unsere Nachbarn alt nicht so). Die Übersetzung "Das französische Seerecht" von August Schiebe aus dem Jahr 1840 übernahm das Wort "Havarie grosse" als Fachbezeichnung und Fremdwort, nun allerdings geschrieben mit dem "H".

    Gernot

  8. #18

    Deutschland Baggerschiff soll festgesetzten Frachter freischaufeln

    Der Frachter auf dem Rhein bei Mannheim hängt weiter fest - ein Baggerschiff soll ihn nun retten. „

    Baggerschiff soll festgesetzten Frachter freischaufeln
    https://binnenvaartlog.nl

  9. #19

    Standard

    Sirene soll voraussichtlich am 17.10. geleichtert werden:
    http://www.tagblatt.de/Nachrichten/A...st-306837.html

  10. #20

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