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Thema: Doppelendfähren

  1. #11

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    OK Alex,

    und (# 1) "welche Seite ist bei einer Doppelendfähre baulich gesehen Backbord oder Steuerbord?"

    Darauf, daß es offenbar in vielen Fällen keine eindeutige Festlegung gibt, bezog sich mein Beitrag (# 6).

    Gernot

  2. #12
    Avatar von faehrenfan
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    Moin moin Gernot,
    Darauf, daß es offenbar in vielen Fällen keine eindeutige Festlegung gibt, bezog sich mein Beitrag (# 6).
    Genau so ist es.

    Wollte nur den Fehler in der Lichterführung (mit dem Toplicht) klarstellen und belegen, das es, außer bei Längsfahrt, eben keine feste Definition aller Steuerbord / Backbord gibt.

    Beim querenden Fährbetrieb kann man die Lage über die Begriffe wie Talseitig / Bergseitig oder Oberstromig / Unterstromig definieren, muss man natürlich nicht.
    Ist die Fließrichtung zum Gewässer nicht bekannt, nimmt man Geografische Angaben, wie die Ortsnamen an der Fährstelle.

    Gruß Alex
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  3. #13
    Avatar von faehrenfan
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    Moin moin,

    hier noch ein paar Werftpläne / technische Zeichnungen von Doppelendfähren ...

    Gruß Alex
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