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Thema: Streit um Kosten für zerstörte Brücke

  1. #1

    Deutschland Streit um Kosten für zerstörte Brücke

    Fast neun Jahre nach einem Schiffsunfall mit einer zerstörten Brücke in Regensburg wird noch immer gerichtlich über die finanziellen Folgen gestritten.

    Streit um Kosten für zerstörte Brücke
    https://binnenvaartlog.nl

  2. #2

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    war die Brücke nicht eh viel zu niedrig? Wird der volkswirtshaftliche Nutzen durch den Neubau nicht gegengerechnet?

  3. #3

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    ....volkswirtshaftliche Nutzen....

    Ersteinmal ist wohl eher ein Schaden für die Rewag und dem Bund entstanden und der Neubau nutzt nur der Schiffahrt,sonst wäre er schon längst erfolgt.
    Da an der Schiffahrt zu wenige Arbeitsplätze hängen ,ist der volkswirtschaftliche Nutzen ein Lacher.
    Ausserdem,steht da ,,ausgefahrener Kran" , wo eine neue höhere Brücke ,dann auch nichts genützt hätte.

  4. #4
    Avatar von Reinier D
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    Standard Streit um Kosten für zerstörte Brücke

    Zitat Zitat von nikomid Beitrag anzeigen
    war die Brücke nicht eh viel zu niedrig? .....
    Hallo nikomid

    Ein hohe Brücke unter der Schleuse und einem von 6,00 meter da ober der Schleuse, bringt nicht viel, es einigste vorteil ist das wir oberhalb der Schleuse in der Talfahrt, schön anfangen konnen unsere Sonnendeck auf zu bauen. Wir haben ein streichlein von 6,00 meter. Gebaut fur Main und Main Donau kanal. Aber fur durch gehende Transporten bringt das nichts.

    mfg Reinier
    Wer nichts weiss, musst alles Glauben.

  5. #5

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    Ich vermute die Winkel Advokaten versuchen dem Schiffsführer, grob fahrlässiges Handeln zu unterstellen. Sollte dieses juristische Manöver Erfolg haben, geht es an die Existenz.
    @Yggdrasil: Der Volkswirtschaftliche Nutzen besteht in der Erbringung der Transportleistung. Dass die am Transport tätigen Personen auch noch Steuern und Sozialabgaben zahlen, ist nur ein positiver Nebeneffekt.

  6. #6
    Avatar von Hafenspion
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    Hallo sprenk13!

    Apropos Existenz:
    Ich zitiere hier aus einem gestrigen Artikel in der Mittelbayerischen Zeitung zum Thema "Streit um Kosten für zerstörte Brücke".
    . . . "Nach bisherigen Stand geht das Gericht nun doch von einem ´qualifizierten Verschulden` und somit von einer gewissen Leichtfertigkeit des Kapitäns aus, womit er aus der Haftungsbeschränkung herausfallen würde". . .

    Ich persönlich sehe das auch so, denn es kann einfach nicht sein - wenn er die Absicht hat, im Unterwasser sein Auto an Land zu bringen und erst noch durch eine Brücke fahren muss - innerhalb der Schleuse den Autokran aufzustellen.

    MfG Hannes

  7. #7

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    Zitat Zitat von Hafenspion Beitrag anzeigen
    Hallo sprenk13!

    Apropos Existenz:
    Ich zitiere hier aus einem gestrigen Artikel in der Mittelbayerischen Zeitung zum Thema "Streit um Kosten für zerstörte Brücke".
    . . . "Nach bisherigen Stand geht das Gericht nun doch von einem ´qualifizierten Verschulden` und somit von einer gewissen Leichtfertigkeit des Kapitäns aus, womit er aus der Haftungsbeschränkung herausfallen würde". . .

    Ich persönlich sehe das auch so, denn es kann einfach nicht sein - wenn er die Absicht hat, im Unterwasser sein Auto an Land zu bringen und erst noch durch eine Brücke fahren muss - innerhalb der Schleuse den Autokran aufzustellen.

    MfG Hannes
    Hallo Hannes, letztendlich weiß man nicht was den SF dazu veranlasst, bereits in der Schleuse den Kran hoch zu fahren. Ich vermute er hat sich bei der Höhe verschätzt. Andererseits muss man sich auch fragen, warum verlegt man eine Gasleitung unter eine sehr niedrige Brücke. Das Urteil wäre aber zu Hart, für einen kurzen Moment der Unaufmerksamkeit.

  8. #8
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    Zitat Zitat von sprenk13 Beitrag anzeigen
    Ich vermute die Winkel Advokaten versuchen dem Schiffsführer, grob fahrlässiges Handeln zu unterstellen. ......
    Hallo, sprenk13, warum soll ein Geschädigter (Bund/REWAG) keine juristische Möglichkeit suchen, um den Schädiger (SFR) in Regress nehmen zu können? Schließlich sind hier Steuer-/Endverbrauchergelder geshreddert worden!!!! Warum ist dies immer gleich "Winkelakrobatik"? Nur weil der Schiffer ein Schiffer ist, muss er nicht mit Samthandschuhen angefasst werden. Der SFR sollte froh und dankbar sein, dass es keine Verletzten und Tote gegeben hat, sonst würden noch ganz andere Dinge im Raume stehen.
    Falls er bei einer Verurteilung zum Schadensersatz verdonnert wird, ist das seinem Berufsrisiko zuzurechnen. Ich vermute einfach mal, dass er auf deutsch gesagt "gepennt" hat. Hätte er einen triftigen Grund gehabt, hätte er diesen bestimmt schon in der Verhandlung vorgebracht.
    Gruß PEgasus
    P.S. "Ich weiß, ich bin ex-Polizist !!!!!"

  9. #9

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    Zitat Zitat von Pegasus Beitrag anzeigen
    Hallo, sprenk13, warum soll ein Geschädigter (Bund/REWAG) keine juristische Möglichkeit suchen, um den Schädiger (SFR) in Regress nehmen zu können? Schließlich sind hier Steuer-/Endverbrauchergelder geshreddert worden!!!! Warum ist dies immer gleich "Winkelakrobatik"? Nur weil der Schiffer ein Schiffer ist, muss er nicht mit Samthandschuhen angefasst werden. Der SFR sollte froh und dankbar sein, dass es keine Verletzten und Tote gegeben hat, sonst würden noch ganz andere Dinge im Raume stehen.
    Falls er bei einer Verurteilung zum Schadensersatz verdonnert wird, ist das seinem Berufsrisiko zuzurechnen. Ich vermute einfach mal, dass er auf deutsch gesagt "gepennt" hat. Hätte er einen triftigen Grund gehabt, hätte er diesen bestimmt schon in der Verhandlung vorgebracht.
    Gruß PEgasus
    P.S. "Ich weiß, ich bin ex-Polizist !!!!!"
    Hallo Pegasus, ich könnte ihrer Einlassung folgen, wenn das sogenannte Berufsrisiko, bei allen Berufen angewandt wird. Also auch bei Banker und Manager. Die Schäden, die diese Berufsgruppe verursacht ist um einiges höher. Die großen lässt man laufen, die kleinen fängt man. Ferner glaube ich nicht, das die Summe die im Raum steht, von einem Binnenschiffer auf zu bringen ist. Für die Havarie in Grave, haftet der Frachtführer mit 2 Mio. Die Geschädigten werden wohl auch Klagen.....

  10. #10

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    Gruss an alle.
    Die Brücke war an sich nicht zu niedrig: 6.00 m über HSW mindestens, das ist die EB Schwabelweis auch. Aber Eile Eile Eile, Autokran hoch, alles vorbereiten und die Brücke vergessen. Stress, die warten schon im Hafen aber die Frau kann einkaufen fahren od. dgl. Inzwischen vielleicht Trinkwasser nehmen, alles zugleich.
    Es gab Schiffe die haben mit Autokran die Homberger Brücke berührt: Auto ´raus an der Mühlenweide, festmachen beim Hafenmeister und einkaufen fahren. Kran vergessen, die Brücke ist doch hoch genug 9.10 m bei HSW, aber wie haben doch kein Hochwasser!!.
    Neulich hat die Camaro IV (Containerschiff) Steuerhaus beschädigt an der geöffneten Botlekbrücke: 14 m hoch.!! Wann ist eine Brücke dann zu niedrig??
    Yggdrasil weiss das am besten: 3.95 m ohne Ballast: das ist ein Kanalschiff. Ob er ein Autokran hat weiss ich übrigens nicht.
    Gruss von der Donau, wieder im Forum nach eine Internetfreie Zeit in Ungarn. Jozef.

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