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Thema: Doppelstander "C"

  1. #1
    Im ewigen Hafen
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    Idee Doppelstander "C"

    Für die "Alleswissenwoller"
    Nach dem Zweiten Weltkrieges wurden alle aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden deutschen Hoheitssymbole durch das erste Kontrollratsgesetz vom 20. November 1945 offiziell aufgehoben.
    Die deutschen Handelsschiffe fuhren gemäß alliiertem Kontrollratsgesetz Nr. 39 vom 12. November 1946 bis zum 23. Februar 1951 mit dem modifizierten Stander „C“ des Internationalen Signalbuches.
    Die Farben stehen für die der Alliierten. Der Flagge gegenüber durften keine Ehrenbezeugungen vorgenommen werden.

    Zusätzlich zum Doppelstander mussten Binnenschiffe, die in der Britischen Zone registriert waren, noch den Union Jack aufgemalt haben oder über dem Doppelstander am Flaggenstock führen.
    Außerdem mussten Buchstabe und Kennnummer der Fahrterlaubnis aufgemalt sein.

    Gruß PEgasus
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  2. #2

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    Ahoi Pegasus,

    nun diese Erläuterung zur o.g. Flaggenführung muß man dies wohl mit Einschränkung bzw. auf das Fahrgebiet beschränken !!
    ... dies gilt (zu mindestens in der sowj. Besatzungszone ) nur für die Küstenschifffahrt und die Fahrt in Internationalen Gewässern (auf großer Fahrt) ...
    ... im Binnenland wurde in der sowj. Besatzungszone am Heck eine rote Flagge (genannt Arbeiterfahne) ohne weitere Symbole geführt ...

    Gruß UGI
    Ostdeutsche Binnenflotte -Totgesagte - leben länger !!

  3. #3
    Im ewigen Hafen
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    Bonjour
    UGI, danke für die Information, aber als was galten denn Fahrten auf den Binnenwasserstraßen der Oder nach Polen oder oder der Elbe/Mittellandkanal in die Bundesrepublik?
    Schöne Grüße
    Klaus Günther

  4. #4

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    Nun das ist schnell beantwortet ... (mit Gültigkeit für die sowj. Besatzungszone)

    Alle Küsten und Seeschiffe außerhalb der 3 Meilenzone führten den Flaggenstander Buchstabe "C" ... vom 12.11.1946 bis 18.08.1950

    Alle Binnenschiffe führten am Heck
    vom 12.11.1946 bis 06.10.1949 eine rote Heckflagge (Arbeiterfahne)
    vom 07.10.1949 bis 30.09.1959 die Deutschlandfahne ohne Embleme
    vom 01.10.1959 bis 02.10.1990 die DDR Staatsflagge mit Staatsemblem (in Flaggenmitte) innerhalb der DDR und ... internationalvon 1959 bis 1973 außerhalb der DDR die DDR Handelsflagge (mit kleinem Staatsemblem oben links am Flaggenstock), ab 1973 wurde die DDR Handelsflagge abgeschafft ... es galt nur noch die DDR-Staatsflagge

    Gruß UGI
    Ostdeutsche Binnenflotte -Totgesagte - leben länger !!

  5. #5
    Im ewigen Hafen
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    Bonjour,
    danke, UGI, die Arbeiterfahne wurde also für Binnenschiffe auch im Ausland benutzt (und offenbar akzeptiert).
    Schöne Grüße
    Klaus Günther

  6. #6

    Standard

    Ahoi Klaus Günter,

    nun die ganze Sachlage ist wohl eher eine rein retorische Frage,
    ... denn wieviel Schiffseinheiten fuhren wohl 1946 bis 1949 zwischen Ost und Westdeutschland ??? ... das fand so fast gar nicht statt...
    Westberlin war eine offene Stadt und konnte komplett durchfahren werden, und im Ostverkehr Richtung Tschechien und Polen fuhr die damalige SOAG (Sowjetische Oderschifffahrts AG) unter eigener Flagge ...
    Ostdeutsche Binnenflotte -Totgesagte - leben länger !!

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