Geändert von Tim S. (05.05.2017 um 19:56 Uhr)
Hier der komplette Feuerwehrbericht:
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56893/3628861
Es passiert doch recht häufig und es ist sicherlich nur eine reine Frage der Zeit, bis Schaltungen Vorschrift sind, die die Maschine totlegen, wenn der Kran nicht zusamnmengefaltet an seinem Platz ist.
Die Hauptursache ist wohl, daß das Auto abgesetzt und wiederaufgenommen werden soll, das Schiff aber in der Zwischenzeit nicht an diesem Platz liegenbleiben kann. Das Risiko, daß man auf dem kurzen Weg zum Anlegeplatz ein Kabel übersieht, ist offenbar doch recht groß. So viel Arbeit kann es doch auch nicht sein, den Kran mal eben runter und später wieder hochzufahren. Die Versuchung, sich diese "überflüssigen" zwei Arbeitsgänge zu sparen, scheint doch immens groß zu sein.
Gernot
Moin Gernot,
stimmt, so eine Aktion habe ich mal am Duisburger Hafenmund beobachtet. Dort meinte auch ein SF, er müsse mit ausgefahrenem Kran von der Mühlenweide losmachen und weiter in den Vinckekanal. Es ist um Haaresbreite gutgegangen, ein Besatzungsmitglied hat noch den Kran abgelassen!
Gruß
Arnold
Dazu komm, dass (z.B. im WESKA) für jede Brücke die Höhe bei normalem Wasserstand bzw. HSW angegeben ist, für Freileitungen aber nicht. Und nach oben, ohne Anhaltspunkt einen Abstand schätzen, ist nicht so einfach, da irrt Mensch sehr schnell! Und dass die Spitze des hochgefahrenen Krans ruckzuck mehr als 10 m oberhalb der Wasseroberfläche steht (dreigeschossiges Haus mit Satteldach!), macht sich auch nicht jeder klar.
Es gilt nun einmal immer noch: Schnell macht Schaden. Und die, die es nicht glauben wollen, müssen es teuer lernen. Leider oft auch noch auf Kosten Unbeteiligter!
Mit freundlichem Gruß in die Runde,
Klaus
Wenn jeder denken würde: "Der andere könnte Recht haben", gäbe es weniger Streit auf der Erde.
Hallo Klaus,
die Autobahnbrücken der A 59 in Duisburg und der A 42 in Essen waren mit über 15m Durchfahrtshöhe auch schon zu niedrig. Das ist eine 10m Hohe Freileitung garnichts.
Wie hast du geschrieben "Schnell macht Schaden", das ist wohl wahr.
Gruß Norbert
Zu fällen einen schönen Baum, braucht 's eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er, bedenk' es, ein Jahrhundert.
Eugen Roth
Für die freie Höhe unter Freileitungen hilft ein Blick in die örtlichen Polizeivorschriften, sprich BinSchStrO.
Rhein-Herne-Kanal = Freileitungen = 8,00 m (§ 15.16 Ziff. 2 BinSchStrO).
Gruß PEgasus
Geändert von Pegasus (06.05.2017 um 20:04 Uhr)
Hallo Pegasus,
Du hast natürlich Recht. Irgendwo steht immer etwas. Aber wer weiß schon wo, vor allem bei den Leuten der Decksmannschaft?
Mit freundlichem Gruß, Klaus
Wenn jeder denken würde: "Der andere könnte Recht haben", gäbe es weniger Streit auf der Erde.
Moin Klaus,
Irgendwo steht was, nur du als verantwortlicher Schiffsführer Muss wissen, wo .
Die Decksmannschaft braucht das gar nicht zu Wissen, nur Du.
Früher waren es die Ruderhäuser, heute die Autokrane, alles wegen Zeitdruck.
Gruß Manfred
Hallo Forum,
In 2016 hat einer sein Steuerhaus beschädigt an der gehobenen Botlekbrücke mit 18 m Höhe! Was sind da schon 8 m? Und auch mit 110 m Schiff und nur 2 Personen an Bord ist er unterbesetzt. Wer soll da den Kran ´runterfahren?
Gruss Jozef.