Hoffnungsvolle Nachrichten aus Berlin: Die neue Regierung will die Binnenschifffahrt künftig stärker fordern. Die Schifffahrtsabgaben werden abgeschafft, Ausnahme ist der Nord-Ostsee-Kanal.
Schifffahrtsabgaben werden abgeschafft
Hoffnungsvolle Nachrichten aus Berlin: Die neue Regierung will die Binnenschifffahrt künftig stärker fordern. Die Schifffahrtsabgaben werden abgeschafft, Ausnahme ist der Nord-Ostsee-Kanal.
Schifffahrtsabgaben werden abgeschafft
https://binnenvaartlog.nl
"Neue Regierung will..." heißt noch lange nicht "getan".
Die Partikuliere kriegen doch dadurch keinen Cent mehr.
Hai,
das hat doch nichts mit den Partikulieren zu tun. Schon mal nachvollzogen, wer letztendlich die Schiffahrtsabgaben bezahlt? — Richtig! Der Kunde der transportieren läßt.
Grüße
Jürgen
"Tradition ist Bewahrung des Feuers, nicht Anbetung der Asche" (Gustav Mahler, österr. Komponist)
Noch was zu den Abgaben: Entgegen modernen Auffassungen sollten, zumindest im süddeutschen Raum, die Abgaben den Preisvorteil der Schiffe gegenüber der Eisenbahn minimieren und nie eine Kostendeckung der Ausgaben für eine Wasserstraße sein. Deshalb auch die verschiedenen Tarife und Gütergruppen. Eisenbahnfreundliche Ladungen wurden höher berechnet als die reinen „nur“ Schiffsladungen.
Also wird es Zeit diesem fiskalischen Relikt aus der Gründerzeit der Eisenbahnen und Kanalisierungen ein Ende zu setzen.
Als logische Konsequenz auf die Senkung der Trassenpreise der Bahnen die Abschaffung der Schiffahrtsabgaben.
Grüße
Jürgen
"Tradition ist Bewahrung des Feuers, nicht Anbetung der Asche" (Gustav Mahler, österr. Komponist)
Hallo Binnenschiffer,
folgende interessante Pressemitteilung des BDB von heute:
9. November 2018
Haushaltsausschuss trifft Beschlüsse zum Bundeshaushalt 2019
Schifffahrtsabgaben werden zum Jahreswechsel 2018/2019 abgeschafft!
Die Erhebung von Abgaben für die Befahrung der Flüsse und Kanäle in Deutschland ist Geschichte:
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 8. November 2018 in seiner sog. Bereinigungssitzung beschlossen, die von der Binnenschifffahrt zu zahlenden Abgaben für die Nutzung der Wasserstraßen zum Jahreswechsel 2018/2019 vollständig und ersatzlos aufzuheben. Dies betrifft sämtliche Flüsse und Kanäle im Bundesgebiet mit Ausnahme des Nord-Ostsee-Kanals und der Mosel. Die Binnenschifffahrt und deren Kunden erzielen hierdurch Einsparungen von in Summe rund 45 Mio. Euro pro Jahr.
Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) zeigt sich hocherfreut über diesen Beschluss. BDB-Präsident Martin Staats erklärt hierzu:
„Wir danken den Regierungsfraktionen und den Haushältern im Bundestag für diesen wegweisenden Beschluss, der inhaltlich konsequent und folgerichtig ist. Im Schulterschluss mit den Organisationen der verladenden Wirtschaft und Industrie haben wir in den vergangenen Wochen wiederholt darauf hingewiesen, dass die Schifffahrtsabgaben fallen müssen, nachdem die Trassenpreisreduzierung bei der Güterbahn zu einem erheblichen Eingriff in den Wettbewerb dieser beiden Verkehrsträger geführt hat. Mit der kostenfreien Nutzung der Wasserwege steigt die Attraktivität der Schifffahrt für die Wirtschaft und Industrie. Hier wurde nun ein ganz wichtiger Grundstein für die Verkehrsverlagerung auf die besonders umweltfreundliche Binnenschifffahrt gelegt.“
Die Aufhebung der Schifffahrtsabgaben wurde von der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag als Maßnahme zur Stärkung der Binnenschifffahrt angekündigt. Dies entspricht einer jahrelangen Forderung des Schifffahrtsgewerbes und des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer. Ein im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums erstelltes Gutachten belegt, dass diese Maßnahmen nicht nur zu mehr Gütern auf dem Wasser führt, sondern auch Beschäftigungswirkungen im Schifffahrts- und Hafengewerbe zeigen wird.
Dann Gute Fahrt!
Muranfan
Schifffahrtsabgaben und das Schleppmonopol auf den nordwestdeutschen Kanälen waren zwei von vielen Bedingungen, welche von der Opposition im preußischen Landtag gestellt wurden. Damit das Preußische Wasserstraßengesetz vom 01. April 1905 nach 11 jähriger Verhandlung den Landtag passieren konnte. Teile der damaligen Opposition waren Großgrundbesitzer östlich der Elbe, diese hatten Bedenken das über die neuen Kanäle, den Rhein-Herne-Kanal und Mittellandkanal günstiges Getreide aus Kanada nach Ostdeutschland gelangen. Was eigentlich Unsinn ist denn es wäre bereits ein Transport über die Elbe möglich gewesen.
Das Schleppmonopol wurde bereits durch das am 02. August 1967 vom deutschen Bundestag verabschiedete "Gesetz über die Aufhebung des staatlichen Schleppmonopols auf den nordwestdeutschen Kanälen" zum 31. Dezember 1967 aufgehoben.
Gruß Norbert
Zu fällen einen schönen Baum, braucht 's eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er, bedenk' es, ein Jahrhundert.
Eugen Roth
Guten Morgen,
da bin ich mal gespannt, ob die "Abgabenerklärungen", genannt Schleusenschein, auch entfallen. - Erinnert an Wallonien, Gebühren in Höhe von Null Euro, aber ein Papier zum mitnehmen und abholen. - Ordnung muß sein :))
Jürgen
"Tradition ist Bewahrung des Feuers, nicht Anbetung der Asche" (Gustav Mahler, österr. Komponist)
Hallo Jürgen!
Kein Bergmann soll ins Bergfreie fallen und dem Schleusenscheinabstempler soll es doch nicht schlechter gehen! Oder? ;-))
Gruß Klaus, und Allzeit Gute Fahrt
Wenn jeder denken würde: "Der andere könnte Recht haben", gäbe es weniger Streit auf der Erde.