Moin,
so was gibt es auch noch. Gesehen von der Schleusenbrücke in Herne-Ost.
Gruß Herbert !
Moin,
so was gibt es auch noch. Gesehen von der Schleusenbrücke in Herne-Ost.
Gruß Herbert !
Ein schönes Bild - ist doch mal etwas Anderes als das langweilige und sterile "wie geleckt"! - Vielleicht bastelt er gerade an irgendetwas.
Im übrigen gilt: lieber eine ordentliche Unordnung als eine unordentliche Ordnung!
Gernot
Wenn man bedenkt das er sich nach dieser Reise sein Steuerhaus an der Wanner-Herner Hafen-Brücke abgefahren hat !
Gruß Herbert !
Dumm nur, wenn es dann mal schnell gehen muß und jemand in dieser wuling hängen bleibt und stolpert, sich dabei verletzt oder sogar außenbords geht!
Nee, also so was geht garnicht, finde ich! Das ist ein Arbeits~ und kein Schrott~ oder Müllplatz!!!
Gruß Klaus
Wenn jeder denken würde: "Der andere könnte Recht haben", gäbe es weniger Streit auf der Erde.
Das dürfte Brennholz sein, denke ich, wo braucht der denn sonst Holz auf dem Schiff.
Gernot
Vielleicht hat er auch die Vorpiek oder einen anderen Store gestrichen und der Kram musste raus.
Moin, ein schönes Bild als Anschauungsmaterial für die Berufsgenossenschaft wie es nicht sein darf. Vater hat immer gesagt " wie der Herr, so sein Gescher ". MfG Mittelpoller
Solange an Landgängen von Liegestellen und Häfen die untere Hälfte fehlt sollte die BGverkehr ganz leise sein. Ein Fremder hat dort nichts zu suchen. Es ist seine Sache.
Hallo,
wir, zumindestich, leben in Deutschland und dort schaut es haftungstechnisch skurril aus. Selbst wenn ein fremder in einem Bereich nichts verloren hat muss er sicher sein weil er ja trotz Verbot betreten werden könnte. Wenn ich in meinem frei zugänglichen Garten, den ich alleine nutze, ein Loch aushebe muss es abgedeckt sein weil ansonsten jemand hineinfallen könnte auch wenn er mein Grund und Boden illegalerweise betritt und eigentlich dort nichts verloren hat. es gab hier schon einige Urteile bzgl. nicht abgedeckter Swimmingpools in frei zugänglichen Gärten.
Die BG ist übrigens nicht für Unfälle an Fremden verantwortlich sondern für die Unfälle der Beschäftigten. Wenn jemand nun in der Whooling auf dem Vorschiff auf die Nase fällt weil er in einem Tau dort hängenblieb oder über die Bretter stolperte und danach längere Zeit arbeitsunfähig ist oder dauerhaft arbeitsunfähig bleibt wird sich die BG an diesem Chaos "bespielen" und versuchen die Leistungen zu verweigern. Am Ende ist der verantwortliche Schiffsführer die "arme Sau". Renten, welche beispielsweise durch Berufsunfähigkeit im Zuge eines Arbeitsunfalls entstehen fallen immer in den Zuständigkeitsbereich der BG.
gruß
Chris
Zur Eichaufnahme muss doch auch ein Fremder ums Schiff laufen.
Gruß Herbert !