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Thema: Ende der Fotografie oder allles halb so schlimm ?

  1. #11
    Super-Moderator Avatar von Joana
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    Hallo Michael,

    im Profil gibst du ja freiwillig nur das an, was du möchtest und auch die Bilder vom Forumstreffen waren freiwillig.
    Bei Bildern von Schiffen retuschiere ich eh grundsätzlich die Gesichter weg und oft auch die Autokennzeichen.
    Wenn ich Bilder an Reedereien für ihre Flyer etc weitergebe, habe ich die Erlaubnis dazu immer schriftlich festgelegt.
    Bei mir bekannten Personen habe ich immer gefragt, aber in Zukunft sollte man das Einverständnis auch da schriftlich festlegen ?

    Wie das mit den Daten der Filme an Tankstellen etc ist, habe ich gelesen, das da jetzt ein Sicherheitsbeauftragter kontrolliert, das die Daten nicht weitergegeben
    werden und das bei jeder Kamera ein Protokoll geführt werden muß - wie lange diese und wo filmt.

    Bürokratie ohne Ende!!!
    Ich finde das ganze dilettantisch, übertrieben und unausgereift, da einfach zu viele Ungereimtheiten und Gesetzeslücken da sind.

    Grüße Joana

  2. #12

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    Bürokratie ohne Ende!!!
    Ich finde das ganze dilettantisch, übertrieben und unausgereift, da einfach zu viele Ungereimtheiten und Gesetzeslücken da sind.



    Hallo Joana, ich bin da ganz deiner Meinung.

    Gruß Michael & Joschy aus Kanne am Albertkanal.
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Name:	Joschy in Vilvoorde, 1. 2017.jpg 
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  3. #13

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    Zitat Zitat von Joana Beitrag anzeigen
    Bürokratie ohne Ende!!!
    Ich finde das ganze dilettantisch, übertrieben und unausgereift, da einfach zu viele Ungereimtheiten und Gesetzeslücken da sind.

    Grüße Joana
    Hallo, Joana!
    Ich stimme 100% zu. Man soll nicht übertreiben.
    Grüß. Igor.

  4. #14

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    Zitat Zitat von leyanis Beitrag anzeigen
    Mann wird ungefragt auf jeder Tankstelle, Restaurant, Läden Gebäuden und Plätzen gefilmt. Die dürfen das?
    Diese Aufnahmen werden aber zum Einen nirgendwo online gestellt und zum Zweiten nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht da die Systeme mit einer "Endlosschleife" aufzeichnen.

    Zitat Zitat von leyanis Beitrag anzeigen

    Hallo Peter: was ist den mit den vielen schönen Bildern vom Forums-Treffen. Die ja fast nur aus Personen bestehen.

    Jeder der eine Webseite hat, stellt sich vor, oder gibt wie hier im Profil alles an.

    Ich sehe da kein Problem drin.

    Gruß Michael.
    Ganz einfach: Bei zukünftigen Treffen gibt jeder Teilnehmer sein Einverständnis dass Bilder mit ihm hier im Forum veröffentlicht werden dürfen.

    Ganz davon abgesehen ist dieses Einverständnis zur Veröffentlichung der Bilder auch schon Bestandteil des BDSG gewesen und keine Neuregelung durch die DSGVO. In etlichen Vereinen ist diese Zustimmung bereits lange Zeit als Bestandteil des Aufnahmeantrags enthalten.
    Weiterhin gehört es eigentlich in meinen Augen auch zum "guten Ton" seriöser Fotografen (egal ob Profi oder Hobby) dass man Personen, von denen kein Einverständnis vorliegt und von denen man auch keine erlangen kann, verpixelt. Dies ist mit einer Bildberbeitung quasi in Sekunden erledigt.

    ja das Forum schließen, wäre na klar die einfachste Sache. So soll halt jeder der Bilder einstellt sich nach denn aktuellen Richtlinien verhalten. Jeder ist da für sich selbst verantwortlich.
    Gerhard, dies ist etwas problematisch. letztendlich haftest Du als Betreiber am Ende. In den Bildupload müsstest Du dafür eine Checkbox (also einen Haken) einfügen mit dessen expliziten Setzen der User Dir bestätigt dass das Bild in seinem urherberrechtlichen Eigentum befindet oder die Rechte zur Veröffentlichung vorhanden sind und ausserdem dass das Bild den Richtlinien des Datenschutzes entspricht. Den Passus "Richtlinien des Datenschutzes" sollte man dann auf einen kleinen Beitrag verlinken in welchem erwähnt ist was zu beachten ist.
    Ansonsten ist die DSGVO in meinen Augen die konsequente Fortführung des BDSG und (nun kommt mein Lieblingssatz), wer bisher das BDSG beachtet hat für den bedeutet die DSGVO keinen relevanten Unterschied. Es wurde in der Presse und den Medien in den letzten Wochen sehr viel "Bullshitbingo" dazu veröffentlicht, es ist auch nichts verboten sondern die Nutzer müssen nur ihr Einverständnis geben. Verboten ist es nur dann wenn man kein Einverständnis hat. Weiterhin regelt beispielsweise der §6 auch die Notwendigkeit. Gerhard hat ein berechtigtes Interesse unsere Mailadresse zu erfahren da ansonsten der Dienst (also das Forum) gar nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
    Soweit erst einmal meine Meinung dazu. ich hatte in den letzten Wochen mehr Gelegenheiten als genug mich mit dieser Thematik auseinandersetzen zu müssen und finde es gar nicht so schlimm.

    Gruß
    Chris

  5. #15

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    man denke an all die bewegenden tollen Fotos der letzten 120 Jahre, Bilder in denen ein GI nach dem 2. Weltkrieg spontan bei der Parade ein Mädel küsst (vor "mee too"), glückliche Menschen bei Woodstock, feiernde Menschen bei dem Mauerfalle etc., zukünftig wird es solche Bilder nur noch verpixelt geben...

    Ich finde es zum Kotzen wie die EU uns immer weiter gängelt!

  6. #16
    Avatar von Brummbaer
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    Hallo in der EU sind doch lauter Politiker die in ihrem Heimatland an die "frische Luft" gesetzt wurden und hier machen sie ihren Sch... weiter, da braucht man sich nicht wundern wen da Sachen rauskommen wie im Narrenhaus (darf man das überhaupt noch sagen?). hauptsache sie werden gut (über)bezahlt. MfG Brummbaer
    und immel schön flöhlich bleiben sprach der Chinese als seinem Nachbarn das Fahrrad umfiel und der bekannte Sack mit Reis platzte!

  7. #17

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    Hi nikomid,

    Es kann aber nicht sein dass Datensicherheit bzw. Datenschutz eine untergeordnete Rolle spielt. Wie vorhin schon von mir erwähnt ist das Recht am eigenen Bild keine Regelung der DSGVO sondern war auch bisher schon nur gegen Einverständnis möglich. Von daher hat sich genau in dieser Hinsicht gar nichts geändert. Auch die ewige Diskussion wann ein Bild mit Personen im Rahmen der Panoramafreiheit legitim ist und was alles nicht unter die Panoramafreiheit fällt gab es schon seit langer Zeit.

    ich konstruiere einmal ein Beispiel welches ich schon mehrfach ach real gesehen habe:
    Firma XY veranstaltet ein Firmenevent und es wird mit dem Smartie fleissig geknipst und ohne Nachzudenken auf die Gesichtsbibel in das Firmenprofil hochgeladen. Gäste stehen dort mit der Bierflasche in der Hand oder in sonstigen unvorteilhaften Posen. Mit dem Hochladen ist diese Sache für alle sichtbar. Ist es denn zuviel erwartet dass solche Bilder im nachgang gesichtet werden und dann entschieden wird was hochgeladen wird? Genau solchem Treiben wird jetzt ein Ende geboten was ich auch vollkommen für richtig halte. Ich möchte zumindest gefragt werden ob man ein Foto mit mir in irgendwelche Netzwerke hochladen kann.
    Die Leute wurden jetzt halt nur aufgeschreckt weil die Bußgelder bedeutend höher sind. Früher zu Zeiten des BDSG lag die Höchstgrenze bei 300.000 €. Ich glaube aber, dass selbst dieser Betrag für einen normalen Durchschnittsfotografen zum Ruin gereicht hätte.
    Die DSGVO bietet mit Art. 80 aber einen Vorteil, dass eine Verfolgung nur durch Intention eines Betroffenen möglich ist. Es besteht also nicht die Gefahr dass einfach einmal aus der Luft gegriffen abgemahnt werden kann. Ein Betroffener muss selbst den Rechtsweg suchen und ich habe schon in etlichen Interpretationen gelesen dass bei fahrlässigen Handeln eher eine sehr geringe bis keine Strafe bzw. eine schriftliche Verwarnung zu erwarten ist (zumindest beim ersten Verstoß).
    Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Wenn der GI und das Mädel das Bild in der Presse sehen, es womöglich schön finden und keine Schritte einleiten passiert dem Fotografen einfach nichts.

    gruß
    Chris

  8. #18

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    Hallo,

    ich kann slowman nur in allen seinen Punkten Recht geben. Es wird heute bei allen Firmen und Behörden zu einer Bewerbung die Suchmaschienen aktiviert. Ich kenne Fälle wo die Bewerbung, wegen unvorteilhafter Bilder im Netz, abgelent wurde und der Arbeitssuchende aus allen Wolken gefallen ist das solche Bilder im Netz sind...

    Vom Grunde her kann ich das neue Gesetz nur befürworten, das in manchen Bereichen über das Ziel hinaus geschossen wurde und in etlichen Bereichen nachgebessert werden muss ist auch den Politikern klar.

    Nicht nachzuvollziehen sind Äusserungen von Vorrednern das Politiker "Sch... machen" oder ähnliche Anschuldigungen. Ich bin selber politisch im Kommunal- und Länderbereich aktiv und finde solche Äusserungen hier absolut fehl am Platz. Jeder kann politisch aktiv werden und auch dadurch einen Einblick in die Langatmigkeit der Legislative gewinnen. Solche oder ähnliche Beiträge sind für mich eigentlich immer der Grund gewesen das ich hier nur selten Aktiv war und auch bleiben werde...

    Übrigens sei erwähnt das wir durch unsere Demokratie und der EU bislang die längste Friedenszeit haben....und das ist der Verdienst unserer Politiker....die, so ist es meine Meinung, unterbezahlt sind...

    Gruß
    Küstenklatsch
    Geändert von küstenklatsch (26.05.2018 um 17:24 Uhr)

  9. #19

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    bislang war geltenes Recht dass man im öffentlichen Raum (also nicht auf einer privaten Feteoder Firmenfeier) photographieren und veröffentlichen durfte, vorausgesetzt die Menschen befinden sich nicht ein einer eher abgeschotteten Ecke. Ein Foto in der Fußgängerzone war also OK, ein knutschendes Pärchen im Hauseingang eher nicht.

    Den quatsch mit dem abgelehnten Bewerber welcher mit einem Bierglas im Netz aufgetaucht ist, ist so eine "Tarantel in der Juckapalme", also ein "Mem" was immer weitergequatscht wird ohne dass es dafür irgendeinen konkreten Anlass gibt. Wir leben noch in einem Land in dem das Trinken eines Bieres nicht als "haram" geächtet wird, auch wenn sich das zukünftig ändern mag. Selbst Bundeskanzler trinken öffentlich Bier und Oberbürgermeister stechen Bierfässer an.

  10. #20

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    Hallo nikomid,

    im öffentlichen Raum galt und gilt die sogenannte Panoramafreiheit. Wenn Du beispielsweise ein Foto vom Kölner Dom mit Domplatte anfertigst und der Dom das Hauptmotiv, also die Bildaussage darstellt müssen die Leute, welche Du als Beiwerk mitknipst dies so hinnehmen. Knipst Du beispielsweise meine Wenigkeit frontal in der Fußgängerzone und ich entdecke das Bild irgendwo könntest Du Probleme bekommen wenn mein Einverständnis fehlt und ich Dich "hänge" auch wenn noch andere Menschen auf dem Bild erkennbar sind.
    In meinem Beispiel bzgl. der Bierflaschen ging es darum dass auf vielen Vereinsseiten und Firmen-Gesichtsbibel-Seiten oft Mitglieder oder Mitarbeiter in recht unvorteilhaften Szenen gezeigt werden und mit Sicherheit nicht gefragt werden oder wurden ob dass Bild veröffentlicht werden darf.
    ich kann aber noch ein anderes beispiel konstruieren welches mit Sicherheit näher liegt:
    Matrose X arbeitet einige Jahre für Reederei oder Partikulier Y und verlässt dann in einem ekalierten Streit um das Entgelt die Firma um zu Reederei/Partikulier Z zu wechseln. Y weiss nicht wohin der Matrose X gewechselt hat bis er hier zufällig auf einem Bild auf einem Schiff der Firma Z im Forum zu sehen ist. In der Folge ruft Y bei Z an und erzählt jede Menge schlechte Dinge über Matrosen X. Solche Vorfälle kommen in der Arbeitswelt leider immer wieder vor und man sollte durch unbedachte Bildauswahlen so etwas nicht unterstützen. Ich überdenke jedes Bild, welches ich veröffentliche genau und aus meiner Vereinsarbeit und auch meinen Fotoausflügen zur Schleuse Lengfurt habe ich einige Bilder auf der Platte die ich mit Sicherheit nie veröffentliche sondern eher wieder lösche. Leider denken viele nicht nach so dass leider eine gesetzliche Regelung nötig ist.
    Davon abgesehen ist das Bildrecht kein Bestandteil der DSGVO im eigentlichen Sinne da das Kunsturhebergesetz bzw. -recht dagegen steht. Bilder, welche in den Rahmen der Panoramafreiheit fallen können weiter veröffentlicht werden. Auch ein Foto eines Binnenschiffs dürfte unter diese Freiheit fallen auch wenn zufällig gerade auf dem Lukendach der Matrose entlangspaziert. Sollte sein Gesicht erlennbar sein spricht doch nichts dagegen in PS oder GIMP schnell eine kleine kreisförmige, verschwommene Ebene über das Gesicht zu legen falls man denjenigen nicht kennt oder weiß dass er nichts gegen eine Veröffentlichung hier bei uns hat. Auch Kennzeichen von Fahrzeugen auf der Roof sind schnell unkenntlich gemacht.

    Gruß
    Chris

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