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Thema: Schifferdienstbuch Gültigkeit?

  1. #1

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    Standard Schifferdienstbuch Gültigkeit?

    Ich habe damals vor ca 6 Jahren mein Schifferdienstbuch bekommen. War bei der Arztuntersuchung usw... Meine Frage ist, wie lange ist diese gültig? bzw das Schifferdienstbuch?


    MfG Patrick

  2. #2
    Avatar von Hafenspion
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    Hallo Patrick,
    wie viel Fahrten hast Du denn in diesen 6 Jahren gemacht?

    MfG Hannes

  3. #3
    Super-Moderator Avatar von Joana
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    Hallo Patrick,

    so steht es in den Richtlinien:

    Nach § 23.04 Nr. 2 Buchstabe b RheinSchUO hat der Inhaber sein Schifferdienstbuch jeweils mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten einer örtlich zuständigen Behörde vorzulegen und mit Kontrollvermerk versehen zu lassen.

    Grüße Joana

  4. #4
    Avatar von p-m
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    Ausrufezeichen RheinSchPersV § 3.07 Gültigkeit des Schifferdienstbuches

    Hallo Patrick
    Hallo Joana

    Ich erlaube mir, zu ergänzen. Der Teil III der Rheinschiffsuntersuchungsordnung Besatzungsvorschriften [Kapitel 23 Besatzungen] wurde vor einigen Jahren in die Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) überführt. Sie sind dort im Kapitel 3, ab Seite 6. Der Inhalt blieb mit Ausnahme von einigen Änderungen praktisch gleich.

    Die von Joana erwähnte Vorlage des Schifferdienstbuchs innerhalb von 12 Monaten bei einer zuständigen Behörde und der Kontrollvermerk bezieht sich auf das Anerkennen und Stempeln der Fahrten. Wobei die Behörde nur solche Reisen mit einem Kontrollvermerk versehen darf, die nicht länger als 15 Monate zurück liegen (§ 3.06 RheinSchPersV). Das ist jedoch in der Praxis nur relevant, wenn Du behördlich anerkannte Reisen für eine höhere Befähigung (Karriere) brauchst.

    Die Gültigkeit des Schifferdienstbuches ist im § 3.07 RheinSchPersV geregelt. Wenn die Voraussetzungen (Nachweis der Tauglichkeit durch ein ärztliches Zeugnis nach Anlage B2 RheinSchPersV) nicht mehr erfüllt sind, dann ruht die Gültigkeit des Schifferdienstbuchs, aber es verfällt nicht! Sobald Du die Voraussetzungen wieder erfüllst, ist Dein Schifferdienstbuch wieder gültig. Je nach Alter oder wenn Zweifel an Deiner Tauglichkeit bestehen, brauchst Du evtl. ein neues ärztliches Zeugnis, ab 65 Jahren braucht man alle Jahre ein neues (§§ 3.03 und 3.04 RheinSchPersV).

    Ich kann hier nicht auf jedes Detail eingehen, das würde zu weit führen. Du kannst die Rheinschiffspersonalverordnung (wie auch andere ZKR-Verordnungen) auf der Website der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Strassburg im PDF-Format herunterladen: https://www.ccr-zkr.org/13020500-de.html#05

    Falls es noch Unklarheiten gibt, bitte einfach fragen, hier im Forum oder über PN!

    Ich habe lange mit einer Schifffahrtsbehörde gekämpft, weil diese die Gültigkeit meines Schifferdienstbuchs eigenmächtig befristet haben, was den schon immer geltenden Vorschriften (früher RheinSchUO, seit einigen Jahren RheinSchPersV) ganz klar widerspricht. Aber ich muss mein Schifferdienstbuch nicht unbedingt bei meiner örtlichen Schifffahrtsbehörde vorlegen, es steht mir frei, zu einer Schifffahrtsbehörde eines anderen Rheinanliegerstaates oder eines anderen Ortes zu gehen, welche die geltenden Vorschriften kennt und nicht eigenmächtig und stur handelt.

    Freundliche Grüsse

    Peter
    Elektronik ist, wenn es trotzdem tut, und keine(r) weiss warum.

  5. #5

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    Also ich war vor einiger Zeit beim Amt mit meinem Ausbildungsvertrag und man hat es ohne Probleme vom Decksmann auf Leichtmatrose umgeschrieben. Danke euch

    MfG

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